Nachdem in Rödermark die künftige Zusammensetzung der Magistrats feststeht, ging es am 28.04.2015 noch um die Ausschüsse.
» Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
» Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Die Ausschusssitzungen, die öffentlich abgehalten werden, sind bei den Bürgern entweder völlig unbekannt oder das Interesse ist einfach nicht vorhanden. In der Vergangenheit waren bei den Ausschusssitzungen kaum einmal mehr als 4 Zuhörer anwesend. Aus diesem Grund werde ich hier auch nicht die gewählten Sitzungsleiter aufführen, weil das wohl kaum einen interessieren wird. Evtl. werden Ihnen die Parteien, die man mit einem solchen Posten bedacht hat, dies auf ihren Webseiten veröffentlichen. (Der Glaube daran stirbt zuletzt)
Ich beschränke mich darauf, die Aufgabe der Ausschüsse KURZ zu beschreiben.
Zunächst eine notwendige Einleitung um die Diskussionen wie „muss das Stärkeverhältnis der Fraktionen in dem/den ……. widerspiegeln“ zu verstehen. Es wird, je nach Bedarf, ziemlich viel verkehrtes erzählt. Deshalb zum nachlesen die Erklärung des Bundesverwaltungsgerichts aus einem Urteil.
Ausschuss, Gemeindevertretung.
[..] Auch die von der Gemeindevertretung zu wählenden Ausschüsse dürfen deshalb nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Gemeindevertretung mit entschieden haben. Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums (Anm. Stadtverordnetenversammlung) dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln.[..]
[..]Gegenstand und Bezugspunkt der Abbildung ist das Stärkeverhältnis der politischen Kräfte, die sich zur Wahl der Gemeindevertretung gestellt und zwischen denen die Wähler entschieden haben, und nicht der politischen Mehrheiten, die sich erst nach der Wahl in der Gemeindevertretung durch Koalitionsabreden gebildet haben.[..] Quelle
Magistrat
[..]Dagegen erstreckt sich der Anwendungsbereich des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes nicht auf die Bildung des Gemeindevorstands (Anmerkung Magistrat), der kein Vertretungs-, sondern ein Verwaltungsorgan ist. Quelle
Vom Antrag über den Ausschuss in die Stadtverordnetenversammlung.
Anträge können vom Magistrat und den einzelnen Fraktionen eingereicht werden. Auch als Bürger, der NICHT in der Stadtverordnetenversammlung ist, kann über einen Umweg einen Antrag einbringen. Dazu muss eine Fraktion gefunden werden, die sich das „Bürgerbegehren“ zu eigen machen. Passiert öfters als man denkt.
Nehmen wir als Beispiel einen erledigten Antrag der Koalition (AL/Die Grünen, CDU) aus der Vergangenheit.
Der Antrag wurde in den o.g. Ausschüssen beraten und es wurde über den Antrag abgestimmt. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Stadtverordnetenversammlung. Hier sind dann ALLE Fraktionsmitglieder aufgefordert ihre Stimme abzugeben. Meistens steht zur Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung fest. Es geht jetzt nur noch darum, den spärlich anwesenden Bürgern und der Presse die Entscheidung – Zustimmung oder Ablehnung – etwas näherzubringen.
Ist ein Antrag von den Stadtverordneten abgesegnet worden, hat/muss die Verwaltung diesen Antrag auch umzusetzen. Es sei denn, es gibt rechtlichen Bedenken. Bedenken gegen einen Antrag konnten aber schon in den Ausschüssen durch die Fachleute der Verwaltung oder den hauptamtlichen Magistratsmitgliedern vorgetragen werden.
In der Stadtverordnetenversammlung haben die hauptamtlichen Magistratsmitglieder (Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat Herr Rotter) KEIN Stimmrecht.
Herrn Kern und Herrn Rotter kennt natürlich ein Großteil der Bürger. Man kennt sie aber wohl kaum in dem Zusammenhang mit „hauptamtlicher Magistrat“. Enger wird es dann mit den Mitgliedern des „ehrenamtlichen Magistrat“. Nach der Bekanntgabe der Namen und einem Bild in der Zeitung wird man die nächsten Jahre kaum etwas von diesem Gremium hören oder sehen. Wenn man zur Stadtverordnetenversammlung geht wird man diese Mitglieder (ohne Rederecht) auf dem Podium links und rechts neben dem hauptamtlichen Magistrat (Bürgermeister, Erster Stadtrat) sehen.
Nein, ich war nicht bei der konstituierenden Sitzung. Mir hat der Zirkus in 2011 gelangt.
Siehe auch
» Rödermark. Ist die ganz große Koalition da?
» Desinteresse der Bürger an Wahlen. Eine klare Ansage von Bürgermeister Kern an die Wahlboykotteure und Ignoraten.
» Zusammenfassung. Kommunalwahl
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?