3 PUNKTEPLAN FÜR FREIE WLAN-HOTSPOTS IN RÖDERMARK
„Die neue Rechtslage, die die private Haftung für den WLAN HotSpot zukünftig größtenteils ausschließen soll, macht vieles einfacher und ganz wichtig: günstiger!“ – so der Fraktionsvorsitzende Samuel Diekmann. „Für mich sind hier drei Schritte denkbar, die bei gemeinsamer politischer Anstrengung zügig umgesetzt werden könnten. Erstens: Könnte ein neues Angebot von Anbietern eingeholt werden, die neue Rechtlage macht eine teure Haftungsübernahme unnötig, damit dürften die Kosten deutlich sinken. Zweitens: Könnte die Stadt sofort prüfen und die Voraussetzungen dazu schaffen, bestehende WLANs in öffentlichen Einrichtungen, via Gastzugang für alle zu öffnen – dafür müsste man sich noch nicht einmal Angebote von externen Anbietern einholen, sondern nur die entsprechenden Einstellungen im bestehenden Netz vornehmen. Drittens: Könnte man z.B. durch die Wirtschaftsförderung und den Gewerbeverein den Einzelhandel und andere Gewerbetreibende, sowie alle Bürger, umfassend über die neue Rechtslage informieren und sie ermutigen, einen Teil ihrer Bandbreite frei zu schalten. Mit diesen Maßnahmen könnte Rödermark bis zum Jahresende ein einzig freier WLAN Hot Spot sein!“ – so Diekmann weiter. Lesen Sie hier den ganzen Artikel.
Siehe auch
» SPD Rödermark. WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.