Stadtverordnetenversammlung 22. und 23.03.2010.
Tagesordnung:
Heute ( 19.03 ) steht in der Offenbach-Post sinngemäß:
» Den Haushalt für 2010 hat die Kommunalverwaltung genehmigt.
» Die Kommunalaufsicht würdigt ausdrücklich die Anstrengungen der Stadt das Haushaltsdefizit zu reduzieren.
» Vorangetrieben werden müsse die Straßenbeitragssatzung.
»Ausgaben über dem Schnitt vergleichbarer Kommunen:
Jugendarbeit 25,46: Mehrausgabe 11,50 pro Einwohner.
Öffentliche Ordnung 25,35: Mehrausgabe 9,85 pro Einwohner.
(5,00 Euro bei jedem Posten weniger wären eine Ersparnis von 280.000 Euro. Und man würde weiterhin ÜBER dem Schnitt liegen)
STAVO.
Zu Punkt 19.
Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Erlass einer Straßenbeitragssatzung für Rödermark.
Aus dem Artikel der Offenbach-Post geht NICHT klar hervor, ob die Aussage: » Vorangetrieben werden müsse die Straßenbeitragssatzung.« von der Kommunalaufsicht kommt oder es ein eingefügter Spruch des CDU’lers Sturm ist.
Zahlen, die von der Kooperation genannt werden, sollten Sie zunächst einmal anzweifeln. Es wird von Fehlbeträgen (würde der Hebesatz der Grundsteuer B wieder auf die versprochenen 290% zurückgeführt werden) in der Größenordnung von 1,2 Mio. pro JAHR. gesprochen. Eine glatte Lüge. Siehe Offenbach-Post vom 5.3.2010 (Intelligente Lösungen gefordert )
Es sind 400.000,00 Euro pro Jahr. Lesen Sie diesbezüglich diesen Artikel. Interessanterweise wurde dem Artikel der Offenbach-Post weder von der CDU noch von der SPD widersprochen. Die wollen uns WISSENTLICH täuschen.
Herr Sturm verkaufte seinerzeit den Bürgern die Erhöhung der Grundsteuer B mit dem Hinweis:
Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Die Kooperation (CDU und SPD. Herr Sturm ist CDU) wird die Grundsteuer B nicht senken. Herr Sturm will zusätzlich die Straßenbeitragssatzung. Lesen Sie hierzu den Artikel: Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung.
Bei Stadtverordnetenversammlung (22.+23.3.2010) wird ein Antrag von der CDU bezüglich der Straßenbeitragssatzung behandelt.
Wenn man sich diesen Antrag einmal genau ansieht, fragt man sich, was soll das?
» Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann. «
Das sieht mir nicht nach einem ernstgemeinten Antrag aus, sondern nur Augenwischerei. Hier steht NICHT: „Wir, CDU und SPD sind gegen eine Straßenbeitragssatzung“.
Bei der Abstimmung zum Haushalt 2010 hat Herr Michael Gensert Punkte, die das Budget des Bürgermeisters betreffen, einzeln abstimmen lassen. Dadurch wollte dieser ÖFFENTLICH dokumentieren, dass die Partei des Bürgermeisters diesen Punkten nicht zustimmt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Kooperation sich ernsthaft gegen eine Straßenbeitragssatzung stellen wird und damit (wie die AL/Die Grünen beim Bürgermeister) dem Parteigenossen Sturm Steine in den Weg rollen wird. Ich nehme an, dass hier auf eine Klage ( wie in Dietzenbach Offenbach-Post vom 12.03.2010, Gieseler-Klage stattgegeben ) des Bürgermeisters gewartet wird, um sich anschließend die Hände in Unschuld waschen zu können.
Zu den bevorstehenden Kommunalwahlen/Bürgermeisterwahlen kann man sich beruhigt zurücklehnen und den Bürgern erzählen: „Wir wollten die Straßenbeitragssatzung nicht.“
Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen sind nach der Verabschiedung des Haushalt 2011.
Mehrfach verschoben. Jetzt wieder auf der Tagesordnung
Punkt 4.1 und Punkt 4.2 Baugebiet Breidert.
Soll im Breidert eine Tankstellen oder Schank? und Speisewirtschaft zukünftig möglich sein?
FDP. Ein klares NEIN.
CDU. Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO, dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist. Siehe Artikel: Ein freies Grundstück im Breidert. Wäre das was für eine Tankstelle?
Spannend wird es bei Punkt 10:
» Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Bebauungsplan A 56 „Steckengarten «
Wenn dieser Antrag der AL/Die Grünen angenommen wird, kostet das sicherlich einer christlich orientierten Partei einiges an Stimmen.
Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 02.09.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze beschlossen. Gegen diesen Aufstellungsbeschluss hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt. Die Zurückweisung dieses Widerspruches wurde vom Bürgermeister am 07.10.2008 beanstandet. Gegen diese Beanstandung erhob die Stadtverordnetenversammlung Klage vor dem Verwaltungsgericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung zieht die am 11.11.2008 beschlossene Anfechtungsklage gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 07.10.2008 zurück.
Hintergrund
Im Verlauf der Diskussion, die zunehmend an Schärfe gewann, wiederholte AL-Fraktionschef Stefan Gerl das Hauptargument der Bebauungsgegner: „Wir sehen keinen Bedarf an neuen Baugebieten.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer sagte, CDU und FDP akzeptierten, dass über die Ausweisung des etwa 5000 Quadratmeter großen Areals „die Veräußerung städtischer Bauplätze erschwert wird“. Lauer sprach von „städteplanerischem Unsinn“, der einzig der „Befriedigung von Partikularinteressen“ diene. Das Areal gehört zum großen Teil der katholischen Gemeinde St. Nazarius; der Verkaufserlös soll unter anderem dazu verwendet werden, das Kirchendach zu erneuern. Die AL hatte vorgeschlagen, die Stadt solle die Kirchengemeinde bei der Renovierung unterstützen
Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online.de
Ein Antrag ohne Aussicht auf Erfolg.
Punkt 7. Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Änderung der Hauptsatzung – Reduzierung der Anzahl der Stadtverordneten
Diesen Antrag, die STAVO auf 39 zu reduzieren, ist zunächst einmal als vernünftiger Antrag zu betrachten. Man muss wissen:
Städte von 25.001 bis 50.000 Einwohner können sich 45 Stadtverordnete gönnen.
Städte von 10.001 bis 25.000 Einwohner 37 Stadtverordnete.
Die Gemeinde kann die Zahl der Gemeindevertreter auf die für die nächstniedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festlegen
Die Stadt Rödermark hat gerade mal 28.000 Einwohner, hat sich aber die volle Anzahl (45) von Abgeordneten geleistet.
Betrachten wir diesen Antrag also als Schutz für das, was evtl. kommen könnte.
In Anbetracht der anstehenden Gründung der „Freien Wähler“ am 24.März, wird hier wohl schon vorgebaut, um kleineren Parteien den Zugang zum Stadtparlament schwer bzw. unmöglich zu machen. Ich denke, der Faktor Geldeinsparung steht hier nicht im Vordergrund.
Die Fünf-Prozent-Hürde wurde abgeschafft. Eine explizite Sperrklausel gibt es damit nicht mehr, nur noch eine mathematische Sperrklausel (faktische Sperrklausel), die im Schnitt bei dem Stimmenanteil für einen halben Sitz liegt.
Beispielsweise liegt für eine Stadt wie Frankfurt am Main mit 93 zu verteilenden Sitzen der kritische Stimmenanteil bei ca. 0,54 %. Bei der Wahl 1997 wäre etwa die NPD mit knapp 0,45 % (1.190 Stimmen) gescheitert, während die STATT-Partei mit fast 0,6 % (1.558 Stimmen) der Stimmen einen Sitz bekommen hätte.
Wenn man sich die Tagesordnung weiterhin betrachte, fällt einem auf, kein Antrag ist dort aufgeführt (abgesehen den von AL/Die Grünen. Verringerung der STAVO auf 39 Sitze) der sich mit dem Thema Kosteneinsparung intensiv beschäftigt.
Evtl. kann man den Antrag der FDP für eine papierlose STAVO als Versuch sehen, für die ferne Zukunft zumindest ein wenig Geld einzusparen.
Ich kann nur jedem Bürger der Stadt Rödermark anraten, zur STAVO zu kommen. Sich einmal anzuhören, wie viel Zeit verplempert wird mit Postenschacherei und Schattenanträgen.
Es wäre ja mal schön, wenn jemand eine Anfrage an die Stadt stellt, um herauszubekommen, was an Sitzungsgeldern gezahlt wird. Und zwar gestaffelt nach:
Stadtverordnete (STAVO)
Magistrat
und dann gibt es doch bestimmt noch andere Arbeitskreise die Sitzungsgelder erhalten.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?