Was uns mit dem Haushalt 2017 blühen kann.

Vorschau auf den Haushalt 2017 und Nachschau Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt

Nicht nur die Rodau wird renaturiert; auch unsere Straßen.

Wenn eine Kommune nach den Haushaltsberatungen den Haushalt mit Stimmenmehrheit verabschiedet hat, bedeutet das nicht gleichzeitig, der Haushalt hat jetzt seine Gültigkeit. Der Haushalt der Stadt Rödermark muss, da wir eine Schutzschirmkommune sind, vom Regierungspräsidenten (RP) abgesegnet werden. In einer Haushaltsgenehmigung werden auch Vorgaben angegeben, die bei Nichteinhaltung einen zukünftigen Haushalt „nicht genehmigungsfähig“ machen könnten.

Ich kann mir gut vorstellen, wenn Rödermark nicht den ERSTEN Doppelhaushalt in der Geschichte Rödermarks für 2015, 2016 beschlossen hätte, hätte schon in der „Vorgabe für 2016“ stehen können (ersetzen sie 2017 durch 2016):

Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Der RP „Die Stadt Rödermark mit der Verfügung vom 23.6.2015 WIEDERHOLT darauf aufmerksam gemacht hat, eine Straßenbeitragssatzung* zu erlassen und zu vollziehen„. Es wird demnach wohl bald an der Zeit  sein, dies auch zu tun; einen Straßenbeitrag zu erlassen. Obwohl BM Kern am 24.03.2015 (Link zu Quelle weiter unten) davon sprach – von einer Straßenbeitragssatzung* soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden -. Sagen kann er es ja. Aller Voraussicht ist BM Kern ab 2017 im Ruhestand.

» Rödermark verzichtet ERNEUT auf Umsetzung von straßenbeitragsfähigen Maßnahmen.
Zusammen mit der Aussage von BM Kern würde das bedeuten: – Rödermark lässt weiterhin die Straßen verrotten, damit der Haushalt genehmigt wird.- UNGLAUBLICH. Ein für mich nicht nachvollziehbares  Handeln.  Es wird den Bürgen auch kein Lösungsweg  aufgezeigt, wie man die notwendigen Sanierungen finanziert kann/wird. Ich gehe noch weiter. Die CDU hat zwar nach der Kommunalwahl im März Stimmen verloren, ist aber die stärkste Fraktion geblieben. Jetzt muss nur noch in 2017 ein CDU-Bürgermeister her. Wenn das dann alles in trockenen Tüchern ist, wird die Keule ausgepackt. Die straßenbeitragsfähigen Maßnahmen belaufen sich mittlerweile auf 15.000,000,00 Euro.

Der RP schreibt weiter: [..]die Einführung einer Straßenbeitragssatzung (Anm. z.B. wiederkehrende Beiträge) nunmehr unverzüglich in Angriff zu nehmen, um gegebenenfalls dringende Straßenbaumaßnahmen in den Jahren ab 2017 vornehmen zu können.[..] Ich entnehme dem Satz, dass auch der RP die gewaltigen Kosten für Straßenbaumaßnahmen, die sich in Rödermark seit Jahren der Untätigkeit (grundhafte Sanierung) angesammelt haben, kennt.

Es ist für mich nicht zu erkennen, dass sich die Stadt in Vorbereitung zu einer Satzung zu einem Straßenbeitrag befindet. Die Vorbereitung für  eine Satzung, zu z.B. wiederkehrende Beiträge, dürfte für die Verwaltung einen Zeitraum von mehr sechs Monate bis 1,5 Jahre bedeuten. (Stadt Borken.[..] gehen im Moment mit einer Vorlauffrist von bis zu eineinhalb Jahren aus.[..])

Leute, da bis heute weder Bürgermeister noch Erster Stadtrat uns mitteilen kann oder will, wie man das Abarbeiten dieser Last (15.000.000,00) bewerkstelligen kann, fühle ich mich nicht wohl. Die Aussage von BM Kern, getroffen am 24.3.2015 […]Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung* beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –

In Rödermark fangen die Verantwortlichen schon an zu stöhnen an, wenn der Stadtbus finanziert werden muss.
Siehe: Rödermark. Geht der Stadt das Geld aus? Der Betrag wird erst im Haushalt 2017 irgendwie bereitgestellt werden müssen. Und jetzt stehen da 15.000.000,00 an. Ca. 3.000.000,00 mehr wie Rödermark im Zuge – Rettungsschirm – vom Land Hessen übernommen.

Hoffentlich ist alles VOR DER BÜRGERMEISTERWAHL GEKLÄRT. Man wird es daran erkennen können, wenn die Beratung zu Haushalt im Ratssystem auf der Tagesordnung steht.

*Straßenbeitragssatzung. Kann auch wiederkehrende Beiträge sein.
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Genehmigung Doppelhaushalt 2015/2016


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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