Rödermark Heimatblatt. Das kann doch nicht wahr sein.

Da gruselt es einem, der Blutdruck steigt. Man ist fassungslos. Heute habe ich im „Heimatblatt Rödermark“ zum Erziehergehalt gelesen.

[..]Das sehen die Verantwortlichen bei der Stadt anders. Eine Einstufung in die Entgeltgruppe S8b könne nur bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten erfolgen, argumentiert Bürgermeister und Personaldezernent Roland Kern. [..] Quelle: Heimatblatt Rödermark 30.06.2016. Hervorhebung durch den Admin

Bei einer solchen Aussage schwillt – zumindest mir – der Kamm.
Man hatte den Erziehern die Höhergruppierung nach S8 zugesagt. Die Tätigkeitsmerkmale der S8 waren schon zu dem damaligen Zeitpunkt bekannt. Da hat man das noch akzeptiert. Und jetzt plötzlich nicht mehr. 🙁 Da kann man nur zu dem Schluss gelangen. Der Chef hat jetzt ein Machtwort gesprochen.

Ich zitiere den Tarifvertrag.
Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten.
Tätigkeitsmerkmale der S8 bei Archive.org vom 5.8.2013

Neue Eingruppierung nach „Einigungspapier“. Wie Sie sehen, gibt es keine S6 oder S8 (ohne Anhängsel a oder b) mehr.

Eingruppierungsmerkmale
Eingruppierungsmerkmale

Quelle: Einigungspapier

Was ist die Aussage vom Bürgermeister wert? Eigentlich doch überhaupt nichts. Den Satz hätte er sich sparen können.
Genau das, was er laut „Heimatblatt Rödermark“ als Argument angibt, die Erzieher NICHT nach S8b einzuGRUPPIEREN, war schon zu dem Zeitpunkt der Vereinbarung zwischen dem Ersten Stadtrat und Eltern bekannt.

Die Erzieher hätten, wenn der Beschluss im Haushaltsjahr 2015 umgesetzt worden wäre, auch OHNE die notwendige Qualifikation in S8 einGRUPPIERT werden müssen. Nach den  folgenden Tarifverhandlungen wurden die Gruppen S6 und S8 gestrichen und für die S6 die S8a und für die S8 die S8b geschaffen. Hat man die Erzieher zum Zeitpunkt des Tarifvertrages noch NICHT höherGRUPPIERT, hätte jetzt die Eingruppierung nach S8b erfolgen müssen, da diese Gruppe die alte Gruppe S8 repräsentiert. Wenn die Erzieher sich in der S8 befunden hätten, hätte die HöherGURPPIERUNG ebenfalls nach S8b erfolgen müssen.

Natürlich muss man den Bürgermeister verstehen. Die angeleierte Höhergruppierung Ende 2013 vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, ist schlichtweg ohne kräftige Gebührenerhöhung nicht zu zahlen. Siehe hierzu: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?

Die Art und Weise der Rückbesinnung ist für mich schlichtweg eine Katastrophe. Es bestätigt sich der Spruch, der zur Politikmüdigkeit führt: „Die machen doch eh, was sie wollen. Warum sollen wir noch wählen gehen?
Man sollte sich an die eigene Nase fassen, wenn man die Bürger kritisiert, die nicht zur Wahl gegangen sind.

Siehe auch

19.12.2013 Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf. Quelle: op-online

» Rödermark Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?“
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa

Wer hat uns verraten? .Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016

Nachtrag

QR-Code im Heimatblatt
QR-Code im Heimatblatt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

6 Replies to “Rödermark Heimatblatt. Das kann doch nicht wahr sein.”

  1. Der Bürgermeister kann einem schon leid tun. Er hat den Mist zu verargumentieren den andere, war es Herr Rotter?, eingebrockt hat.

  2. Man dreht es sich halt so wie man es braucht! Nach dem Motto „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ sind hier drei Parteien im wahrsten Sinne des Wortes ver….. worden. Die Erzieher (innen), die Eltern und die Stadtverordneten! Das ist schon ziemlich heftig, was da abgelaufen ist. Ich bin mal gespannt, wer dagegen alles rechtlich vorgeht. Ein Skandal 1. Güte!

  3. Ich bin Vater eines Kindergartenkindes. Die Politik in Rödermark hat mich bisher nicht interessiert. Der Vorgang, die Katastrophe, zur Bezahlung der Erzieher kann nicht als Beispiel herhalten damit sich jemanden für Politik in Rödermark zu interessieren.

    Ich habe die Artikel zur Höhergruppierung gelesen. Meine Meinung zu diesem Thema: „Erzieher und Eltern sind ganz schlimm ……. (vom Admin gestrichen) worden.“

    Die Eltern hatten die Wahl zu einer 2% oder 3% Steigerung der Gebühren. Man hat sich für die 3% entschieden und damit den Weg frei gemacht für eine höhere Einstufung (S8) der Erzieher. Ohne Wenn und Aber. Oft genug bestätigt worden von Herrn Rotter und Bürgermeister Kern.

    Da die Einstufung nicht erfolgt ist, müssen die Gebühren um 1% gesenkt werden. Die Eltern haben ihren Teil eingehalten und gezahlt. Die Stadt hat nicht geliefert und versucht sich in unglaublich ….. (vom Admin gestrichen) Ausreden. Der eigentlich Verantwortlichen, Herr Rotter, ist zu diesem Thema abgetaucht.

    Die Gemeindeversammlung hält sich diesem Punkt sehr bedeckt. Ist es aber nicht deren Aufgabe solch einen …….. (vom Admin gestrichen) in die Versammlung zu bringen und die Rückerstattung für die Eltern einzufordern

    Wenn ich Rödermark nicht wahrscheinlich in Kürze verlassen würde, würde ich klagen.

  4. Vor der Kommunalwahl versprochen.
    Nach der Kommunalwahl gebrochen.
    Bei der Bürgermeisterwahl werden wir uns rächen.

  5. Die Entscheidung, eine Eingruppierung der Erzieher_innen in eine bestimmte Entgeltgruppe zu beschließen, und damit die vorangangene individualvertraglich vereinbarte Zahlung einer übertariflichen Zulage zu nivellieren, war ein Entscheidungsgegenstand, der meiner Meinung nach faktisch ungeeignet war, durch die Stadtverordneten beschlossen zu werden.
    Die FDP-Fraktion hat aus diesem Grund dem Antrag der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, den TOP von der TO zu nehmen.

    Dieser Antrag wurde, bedingt durch die Mehrheitsverhältnisse, durch die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne leider abgelehnt.

    Nachfolgend hat die FDP-Fraktion dem Antrag, die Eingruppierung der Erzieher_innen in die Gruppe S 8a einzugruppieren, zusgestimmt. Grund hierfür ist, dass die FDP-Fraktion den – wie bereits erwähnt ungeeeigneten Beschlussgegenstand – dahingehengehend unterstützen konnte, als dass dadurch zumindest erst einmal eine Eingruppierung erst stattfindet.

    Diese Eingruppierung ist geeignet den Erzieher_innen und den Eltern, die Gebühren für eine Leistung zahlen, Grundlage für weiteres Vorgehen -gleich in welcher Form – zu sein.

    Eine übertariflich gezahlte Zulage ist grundsätzlich widerruflich. Hierzu gibt es in der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit mehrere Ausnahmen. Ob das Nivellieren einer übertariflichen Zulage rechtswirkam ist, muss jedoch unter Einbeziehung verschiedener, komplexer Sachverhalte bewertet werden.

    Die in Rödermark damit in Zusammenhang stehende Gebührenerhöhung ist wesentlich. Allerdings stellt sie einen eignenen Prüfungsgegenstand dar, der seinerseits komplex ist und durch die Elternvertreter geprüft sollte – verbunden mit rechtlicher Beratung.

    Für mich als ehrenamtlichem Stadtverordneten, der voll berufstätig ist, ist es unmöglich hinsichtlich der verbundenen Fragestellungen aus Tarif- und Arbeitsvertragsrecht, Gebührenerhebung für Kindertagesstätten und einer verantwortlichen kommunalen Haushaltspolitik eine qualifizierte Entscheidung zu treffen, die mindestens allen drei genannten Aspekten in rechtlicher Hinsicht vollumfänglich genügt. Geschweige denn, durch diese Entscheidung die politische Zielsetzung – die Attraktivität des Beschäftigungsstandorts Rödermark für Erzieher_innen zu steigern, um den Eltern unserer Stadt ein verbessertes, umfängliches Bildungs- & Erziehungsangebot für ihre Kinder anzubieten.

    Um es noch einmal in aller Klarheit zu sagen, ein ehrenamtlicher, berufstätiger Stadtverordneter besitzt nicht die Kompetenz, diesen Komplex in allen Dimension sachgerecht zu bewerten, auf Rechtskonformität zu prüfen und zu entscheiden.

    Die hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats der Stadt Rödermark offensichtlich ebenfalls nicht. Das sind die entscheidenden ‚Schwachstellen‘.

    Durch den nun getroffenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde aus Sicht der FDP-Fraktion kein zufriedenstellender Beschluss gefasst. Doch es wurde zumindest ein Beschluss gefasst, der den Ball wieder dorthin zurückspielt, wo er hingehört: in den Magistrat!

    Ergänzend sollte erwähnt sein, dass eine Stadtverordnetenversammlung kein Kommunalparlament ist, d. h. sie ist nicht Teil der Legislative, sondern der Exekutive der Stadt Rödermark und dem Magistrat der Stadt zugeordnet. Weshalb eine Exekutivdivision überhaupt mit Fragen der Vergütung städtischer Mitarbeiter befasst werden kann erschließt sich mir persönlich nicht. Auch wenn dies rechtlich zulässig sein sollte und darum eine Abstimmung darüber in der Stadtverodnetenversammlung üblich ist, bleibt es dennoch das falsche Gremium für Fragen der Eingruppierung städtischer Anggestellter. Es ist vorstellbar, dass eine Stadtverordnetenversammlung über die Zahlung oder Nichtzahlung einer übertariflichen Zulage beschließt, die – vereinfacht – einer ‚Bonuszahlung‘ entsprechen könnte (ohne das an dieser Stelle rechtssicher bewerten zu wollen). Damit kann eine politische Zielsetzung verbunden sein, über die auch wirksam ein Beschluss gefasst werden kann. Doch die Eingruppierung eines Angestellten der Stadt Rödermark, die Art der rechtlichen Einordnung sowie der Verrechnung einer geleisteten Zahlung mit Ergebnissen einer Tarifvertragsvereinbarung, kann meines Erachtens nicht rechtswirksam durch eine Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

    Insoweit wünsche ich den Erzieher_innen und Eltern viel Kreativität, Geschlossenheit und Erfolg, auf Basis des getroffenen Beschlusses, Maßnahmen einzuleiten, die geeignet sind, eine gerechte Lösung der Problemstellungen herbeizuführen. Das Erreichen der ursprünglichen politischen Zielsetzung würde mithin dadurch ebenfalls befördert.

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