Rödermark. Jugendtreff „Spalttablette“

Platz für die Jugendlichen
Platz für die Jugendlichen


Bei der Bürgerversammlung am 12.07.2016 haben Jugendliche bemängelt,
in Rödermark fehlen Plätze, an denen man sich mit anderen Jugendlichen treffen und aufhalten kann„. Der Platz „Spalttablette“ wurde als eine solche von der Stadt geschaffene Fläche angepriesen.

Das Bild zeigt einen wirklich schönen Platz. Beim ersten Augenschein kann sich wohl kaum Kritik einstellen. Nimmt man zu dem schönen Platz den angedachten Verwendungszweck hinzu, kommt man ein wenig ins Grübeln: „Passt das in das Paket Jugendtreff?“ Für mich sieht es mehr danach aus, als hätte man für ältere Mitbürger eine Gelegenheit bereitgestellt, damit diese sich kurz ausruhen können. Der Platz sollte aber in erster Linie ein Treff für die Jugendlichen sein und kein Ruheplatz.

Mir würde z.B ein Regenschutz und eine Tischplatte fehlen. Ein kleiner Grill würde sich auch gut machen. Wenn das alles dort vorhanden wäre, wäre der Platz wirklich ein toller Jugendtreff. Was noch fehlt, können am besten die Jugendlichen selbst angeben. Das Angebot von BM Kern auf der Bürgerversammlung: „Ihr könnt euch gleich an Frau Grabs wenden.“ Kontaktdaten wurden weitergegeben.

Stadtverordnetenversammlung 2008. „Spalttablette“
Die Umgestaltung war in 2008 ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (als „unverändert beschlossen“ gekennzeichnet). „Für das Gelände Ohr/Spalttablette ein Konzept zur Nutzung zur Freizeitgestaltung für Jugendliche“ zu erstellen. Geld sollte im Haushalt 2009 bereitgestellt werden. Das Ergebnis ist jetzt in 2016 sichtbar. Hier die damalige Vorlage

Dem Beschluss war ein „Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)“ bei.
Auszug:
[..]Die Eigentümerin beabsichtigt, das Grundstück keinem öffentlichen Zweck, sondern einer Wohnbebauung zuzuführen. Der Erlös ist in eine Stiftung zur Finanzierung von Gemeinde- und Jugendarbeit einzubringen.[..]Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1732. Unter „städtebaul. Vertrag Entwurf“


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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