Rödermark. Radweg Waldacker. Ein Kommentar wird zum Artikel.
Kommentar. Passend auf folgende Artikel:
» Rödermark. Die Politik ist Schuld.
» Rödermark. Radwegenetz, Waldacker, Messenhausen
» Ausführliche Dokumentation „Radweg Waldacker“
Mail von Herrn Lechleiter als Kommentar vom Admin abgestellt.
Leserbrief zu OP-Artikel „Ratlose Radler in Waldacker“ vom 16.7. Link wurde vom Admin eingefügt.
Richtigstellung der Fakten
Nicht die Bürger waren dagegen, sondern Politik und Verwaltung.
Die BI Hauptstraße Waldacker hat sich mit verschiedenen Stadtverordneten Rödermarks an dem Teilstück zwischen der Waldacker Kreuzung und dem Ortsanfang getroffen, die Problematik dargelegt, das Verhalten der Fahrradfahrer an zufällig vorbeikommenden Radfahrern demonstriert und um Umwandlung des Mehrzweckstreifens in einen Fahrradweg gebeten.
Dies erfolgte genauso bei einem Treffen vor Ort mit den Bürgermeistern von Rödermark und Dietzenbach, deren Fachberatern sowie den zuständigen Leuten von Hessen Mobil. Die Antwort war NEIN. Kosten für zusätzliche Ampeln, zu schaffende Aufstellfläche für Fahrradfahrer, der vorhandene Radweg auf der Ostseite sowie die geplante 2-Wege Radführung bis zur Verkehrsinsel waren die Argumente. Später wurde von der Verwaltung dann festgestellt, dass der Bürgersteig für eine 2-Wege-Führung nicht geeignet sei und die angebrachten Schilder wieder entfernt.
Wie gesagt, die Bürger Waldackers waren für die sinnvolle Lösung, nämlich die Umwandlung des Mehrzweckstreifens auf der Westseite in einen Fahrradweg, so wie dies auch für die Mitte Waldackers vorgeschlagen und umgesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Lechleiter
Sprecher der
(damaligen) BI Hauptstraße Waldacker
Weiterführende Info.
Die FDP Rödermark bezeichnete in 2011 Waldacker als „vergessenen Stadtteil“ Lesen Sie hier den Artikel von Dr. Rüdiger Werner.
Quelle: Radweg Waldacker. Dokumentation
Siehe auch
Radverbindungen sollen besser werden
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?