Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung vor dem hauptamtlichen Magistrat der Stadt Rödermark verlieren?
Am 6.7.2016 in der Frankfurter Rundschau
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[..]Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert. Die Stadt habe vielmehr persönliche Zulagen bezahlt – das Ganze sei also Freiwilligkeit. Quelle: fr-Rundschau
Was steht eigentlich im Stellenplan? So wie ich das erkennen kann, KEIN Erzieher mehr in der S6. Alle in der S8.
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Na, das ist ja man nett gewesen von Herrn Rotter. Er hat die Ausschüsse informiert. Die wissen jetzt was. Hat er es auch den Eltern und Erziehern mitgeteilt? Was ist mit dem 1% der Gebührenerhöhung? Die Höhergruppierung ist NICHT erfolgt. Müssen nicht jetzt z.B. ab 2017 die Gebühren gesenkt werden? Ist die Stadtverordnetenversammlung nicht letztendlich dem von Herrn Rotter vorgeschlagenen Antrag gefolgt? Haben nicht die Stadtverordneten bis zuletzt gedacht – die Erzieher werden nach S8 eingruppiert? Hat nicht die Koalition den Antrag für eine Höhergruppierung nach S8 im Zusammenhang mit der Erhöhung der KiGa/KiTa Gebühren beschlossen?
Wissen Sie was, Herr Rotter den Eltern schriftlich mitgeteilt hat?
Brief an die Eltern Seite1 und Seite2
Sprach BM Roland Kern nicht in einem Video (hier das Video) nicht auch von einer Höhergruppierung?
Die Zwischenlösung, bezahlen nach S8 bis der Haushalt genehmigt wird (Aussage BM im Video), erfolgte exakt nach den Regel des Tarifvertrags.
Antrag zur Zurücknahme
Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass ich mittlerweile halbwegs in der Lage bin, Anträge zu lesen und zu bewerten. Und was da in dem Antrag der Verwaltung „Zurücknahme der gewährten persönlichen Zulagen“ ist aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf dem der Antrag geschrieben steht. Wäre es ein Antrag der Opposition gewesen, hätte ich die Rede von Herrn Michael Gensert gerne gehört.
Ob dieser Antrag überhaupt in die Stavo gehört, sei einmal dahingestellt. Sehen wir uns die Begründung an.
Die Begründung in dem Antrag.
Gründe:
1. Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Richtig. Man hatte ja noch nicht, so wie vereinbart, die Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gruppe S8 eingruppiert.
Man darf es nicht „übertarifliche Leistung“ nennen, sondern nur als „Zwischenlösung“, bis der Haushalt genehmigt ist. Danach sollte dann die Höhergruppierung erfolgen, die man nicht als „übertariflich“ bezeichnen darf. So ist es auch in dem Video zu hören.
2. Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Was soll der Hinweis auf Schutzschirmvertrag. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden. Mail von H. Baron
3. Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Ist doch wohl völlig klar. Herrn Rotter ist doch bekannt gewesen, dass die Erzieher, die er in die S8 eingruppieren will, nicht die Tätigkeitsmerkmale der S8ler besitzen. Aber die Tätigkeitsmerkmale haben bei der Höhergruppierung KEINE Rolle gespielt. Die Eingruppierung sollte ausschl. den Zweck erfüllen, für Rödermark neue Erzieher zu gewinnen bzw. zur Qualitätssicherung. Der Arbeitgeber hat gewollt, dass der Arbeitnehmer in eine andere Gehaltsgruppe aufsteigt. Unabhängig davon, ob seine Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Gruppe entsprechen. Ich denke, Juristen sprechen dann von einer konstitutiven Eingruppierung. Aber, ob es dann alles so ist, kann man erst dann genau beurteilen, wenn man den Arbeitsvertrag vorliegen hat. Anzeichen dafür, dass auch im Arbeitsvertrag die Höhergruppierung aufgeführt ist, kann man dem Bericht der SPD zur Stavo entnehmen. .
Anschreiben an die Eltern mit Hinweis auf Höhergruppierung
4. Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Hmm, die „Sonderregelung“ war ja eigentlich die, dass man Erzieher nach S8 eingruppiert. S8 ist richtig, da es am 1.1.2015 die neue Bezeichnung S8b noch nicht gab. Aber, ob man die vorerst gescheiterte Höhergruppierung als „übertarifliche Sonderregelung“ bezeichnen kann/darf, wage ich zu bezweifeln. Werden Mitarbeiter einer Gruppe zugeordnet, ist das doch keine „übertarifliche Sonderregelung“; oder?
5. Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Was bedeutet eine „erneute übertarifliche …… ist nicht finanzierbar“. Wer redet von übertarifliche Bezahlung. Man hat von der Stadt Rödermark eine klare Begründung für die Eingruppierung genannt. Was bitte ist daran übertariflich? Die Erzieher hätten sich ab dem 1.1.2015 OHNE JEGLICHE ZULAGEN in der ordentlichen Gehaltsgruppe S8 (heute S8b) befinden MÜSSEN.
6. Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nicht bevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Oh Gott. Die Erkenntnis kommt aber recht spät. Hätte dieser Gedanke nicht schon den Ersten Stadtrat, Herrn Rotter beschäftigen müssen? Aber nochmal, reden wir hier wirklich von einer – übertariflichen Bezahlung?
7. Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.
Klar. Die Anzeichen dafür gab es. Aber wenn einer „Gewerkschaft spielt“ und es besser machen will als die Profis, dann hat er auch die Konsequenzen zu tragen.
Schon bemerkenswert, wie gebetsmühlenartig das Wort „übertariflich“ herhalten muss.
Hier die umfangreiche Sammlung zu dem Thema Höhergruppierung der Erzieher.
Interessant ist auch, weder die CDU noch die AL/Die Grünen sind mit irgendeinem aufmunternden Artikel dabei. Ihre Entscheidung, die mit Mehrheit der Koalition beschlossen wurde und 2 1/2 Jahre später wieder eingesammelt wurde, hätte doch eine Erklärung verdient.
Unterstützung für die eigenen Parteimitglieder sieht anders aus. Oder, …………… die können nichts aufmunterndes Schreiben, weil denen nichts einfällt.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Meine Achtung hat der Magistrat nicht mehr. Mein Grund war der Thälmann Weg.
Dieser Blog hat mich jetzt weiter bestätigt.
Wenn ich die Aussage vom 1. Stadtrat und dazu den Artikel der SPD lese, könnte man zu dem Schluss kommen, der „1. Stadtrat lügt.“