Die Umfangreiche Zusammenfassung können Sie hier einsehen.
Wenn die Stadt Rödermark das Ziel „ausgeglichener Haushalt“ erreicht hat und die zwei nachfolgenden Haushaltsjahre ebenfalls eine schwarze 0 schreiben kann, hat Rödermark die eingegangene Verpflichtung zum Schutzschirmvertrag erfüllt. Es ist absehbar, dass man mit den bestehenden Einnahmen wohl kaum den Stand „ausgeglichener Haushalt“ halten kann. Zinsen, Gehälter, Instandsetzungen, Gebäudekosten ….. werden weiter steigen.
Wenn der Kanidat zum Bürgermeister gekürt wird, dürfte der Doppelhaushalt 2017/2018 verabschiedet sein. Zurzeit zeichnet sich ab, dass eine Erhöhung der Steuer nicht notwendig ist. Den Haushaltsentwurf, den Sie schon jetzt vorliegen haben, sieht zurzeit in 2017/2018 keine Steuererhöhung vor.
Frage Grundsteuer B, Gewerbesteuer
» Teilen Sie die Auffassung bezüglich der Steuer vom scheidenden Bürgermeister und Kämmerer?
» Werden Sie die Gewerbesteuer anheben?
» Werden Sie die Grundsteuer B anheben?
» Wenn Sie die Grundsteuer B NICHT anheben werden, wie ist Ihr Plan, um in den nächsten zwei Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen?
» Wie stehen Sie zu der vom „Bund der Steuerzahler“ geforderten Grundsteuerbremse?
» Bewerten Sie den angestrebten Doppelhaushalt als günstig für Ihre kommende Amtszeit?
Frage Sparmaßnahmen
» Welche Sparmaßnahmen gedenken Sie in Ihrer Amtszeit einzuleiten?
» Wie stehen Sie zu interkommunaler Zusammenarbeit?
Frage Zinsen
» Wie ist der Plan, auf Zinserhöhungen zu reagieren? Das beschlossene Zins- und Schuldenmanagement scheint ja nicht zu greifen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.