Fehlbelegung bei Sozialwohnungen.

Rödermark ist von der Fehlbelegungsabgabe entbunden. Quelle fr-Online

Wer kann sich hierüber freuen? Die Stadt, weil sie untätig bleiben darf? Der Mieter, der evtl. weiterhin sehr günstig wohnen darf? Was ist aber mit denjenigen, die den preiswerten Wohnraum benötigen?

Es mag ja sein, dass der Aufwand, den eine Stadt zu leisten hat, sich letztendlich nur als Minusposten darstellen lässt. Die Frage muss aber sein“ „Wie viel Personen leben zu Unrecht preiswert in den Sozialwohnungen der Stadt?“ Ich erinnere an die letzte Bürgerversammlung. Dort wurde preiswerter Wohnungsraum eingefordert.

Bei OP-Online „Sozialwohnungen sind Mangelware“ konnte man am 24.7.2014 lesend:

Die SPD wollte vom Magistrat außerdem wissen, wie viele Sozialwohnungen an Menschen vermietet sind, die eigentlich keinen Anspruch mehr darauf haben, weil ihr Einkommen zu hoch ist. Diese Antwort blieb Rotter den Genossen schuldig. Denn seit die so genannte Fehlbelegungsabgabe abgeschafft wurde, wisse die Stadtverwaltung nicht mehr, wie groß der Anteil der Gutverdienenden in subventionierten Wohnungen ist.
„Die Überprüfung findet nicht in dem Umfang statt, der notwendig ist“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende Armin Lauer. Die SPD werde nachhaken und im Herbst einen Antrag zur genaueren Einkommenskontrolle ins Parlament bringen. Darin will Lauer auch klären lassen, auf welchen Flächen in Rödermark sozialer Wohnungsbau möglich ist. Seinen Erkenntnissen nach liegt die Stadt im Kreisvergleich weit hinten. Quelle: OP-Online.de

Ob die SPD nachgefragt hat und daraufhin eine Antwort erhalten hat, habe ich nicht überprüft.

Jetzt sind viele Städte wieder aufgefordert worden, die Sozialwohnungen auf Fehlbelegung zu überprüfen. Rodgau wurde in die Pflicht genommen. Rödermark braucht dieser Aufforderung offensichtlich nicht nachzukommen. Die Mieter in Rödermark können aufatmen.

[..]Ergebnis im Kreis Offenbach: Zehn der 13 Kommunen sind verpflichtet, Auskünfte über die Nutzung von Sozialwohnungen einzuholen und die Fehlbelegungsabgabe zu erheben. In Rödermark, Seligenstadt und Mainhausen dagegen können die Mieter der mit Wohnberechtigungsschein dagegen aufatmen: Sie werden nicht überprüft.
Quelle: Frankfurter Rundschau. 26.07.2016“.[..]

Zwei Sachen noch. Ich habe da irgendwo gelesen, dass für die Überprüfung eine ¼ Stelle eingerichtet werden muss und 9000,00 Euro Softwarekosten zu zahlen sind. Verständlich die Kosten. Ist halt der öffentliche Dienst. Der Normalbürger denkt da etwas pragmatischer. Eine autorisierte Anfrage an das Finanzamt mit der Frage: „Ist das Nettoeinkommen von xxxx höher als yyyy?“ Wenn ja, dann könnte man ins Eingemachte gehen.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

One Reply to “Fehlbelegung bei Sozialwohnungen.”

  1. … nach einer Überprüfung würden ganze Blocks leer stehen weil die Mieter in günstigere Gegenden umziehen – daß kann man ja nicht wollen.
    Die dann freien Wohnungen und Handwerkergaragen müssten für neue Mieter hergerichtet werden – das wiederum kostet u.a. viel mehr als was die Fehlbelegungsabgabe über Jahre einbringt – clever

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