Meine ganz persönliche Meinung/Feststellung nach zwei Veranstaltungen der FWR
Was ich absolut nicht verstehe.
Da haben wir zurzeit drei Bürgermeisterkandidaten. Ich nehme ja einmal an, dass jeder von den bisher drei Nominierten den Posten des Bürgermeisters auch wirklich haben will.
Nun befinden wir uns schon im WahlKAMPF. Man beachte: „im –KAMPF –„ Im Kampf darum, wer auf dem Bürgermeistersessel Platz nehmen darf. (KAMPF ist aggressiv besetzt)
Die Freien Wähler Rödermark bieten den Kandidaten an, sich und ihre Vorstellungen, wie man das Bürgermeisteramt ausfüllen will, vorzustellen. Vorzustellen in einer für jedermann offenen Veranstaltung.
Wenn man jetzt meint, bei diesen Veranstaltungen sind auch die Kandidaten anwesend, die schon geredet haben oder noch reden werden, sieht sich getäuscht. Die Herren sind nicht da und haben wichtiges verpasst. Eine bessere Möglichkeit, seinen politischen Gegner besser kennenzulernen, bietet sich kaum noch einmal. Und da man sich im -WahlKAMPF- befindet, MUSS man JEDE sich bietende Möglichkeit nutzen, um etwas über die Pläne seines „Gegner“ zu erfahren.
Auch die von den Besuchern gestellte Fragen sind meiner Meinung nach unglaublich wichtiger Input und sollten den Kandidaten nach der Vorstellungsrunde bekannt sein. Wird aber nicht so sein. Man wird nur die eigene Veranstaltung kennen.
Damals, als ich noch im Vertrieb war, sollte man schon die Stärken und Schwächen der Produkte des Mitbewerbers zu kennen. Man wollte ja Sieger sein und den Auftrag erhalten. Scheinbar sind bei einer Bürgermeisterwahl solche Kenntnisse nicht ausschlaggebend.
Wohlgemerkt. Meine ganz persönliche Meinung/Feststellung nach zwei Veranstaltungen der FWR
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Klasse !! so sollte es immer noch sein: mal über den Tellerrand gucken und auch erfahren, was die wollen, von denen BMs gewählt werden wollen !!!!!!!!!!!