Pakt für den Nachmittag

Nachtrag:
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)


Nachtrag:
Hier die Antworten der Verwaltung zu den von der FDP Rödermark gestellten Fragen.


In dem Berichtsantrag der FDP-Rödermark -Schulkindbetreuung Schule an den Linden-, finden Sie folgende Passagen:

wurde ein Antrag zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag abgelehnt und stattdessen ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 gestellt.

und weiter heißt es dort:

[..]Kenntnisstand ist auch, dass die Landesregierung insbesondere bei Grundschulen ausschließlich ihren Pakt für den Nachmittag fördert und ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 damit faktisch chancenlos ist.

Um den Antrag besser zu verstehen, sollten Sie ein wenig über den „Pakt für den Nachmittag“ und „Stufe 2“ wissen.

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)
Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochentagen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an.[..] Weiter bei kultusministerium.hessen.de

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)
Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an allen fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet.[..] Weiter bei kultusministerium.hessen.de

Ganztagsschulen (Profil 3)
Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend.[..] Weiter bei kultusministerium.hessen.de

Pakt für den Nachmittag
Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und erstmals auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im „Pakt für den Nachmittag“ ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung. Grundsätzlich ist der „Pakt für den Nachmittag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ gilt – ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms – der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen.[..]Weiter bei kultusministerium.hessen.de
 
Siehe auch
Schulkindbetreuung. Pakt für den Nachmitag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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