Doch Landrat Oliver Quilling macht Druck: Auf Anfrage unserer Zeitung ließ er gestern mitteilen, durchaus über weitere, schärfere Mittel zu verfügen: In einem nächsten Schritt könne die Stadt angewiesen werden, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sollte auch das nicht fruchten, sei eine so genannte Ersatzvornahme möglich…[]…Dem Dreieicher Bürgermeister, so wiederholte sich Dieter Zimmer gestern, wäre eine alternative Lösung weitaus angenehmer als eine Straßenbeitragssatzung – nicht zuletzt deshalb, weil er sie als ungerecht beurteilt. Ungerecht deshalb, weil die Stadt aus Kostengründen in den vergangenen Jahren auf Grundsanierungen von Straßen weitestgehend verzichtet habe….Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.