Thema in Dreieich. Straßenbeitragssatzung.

Doch Landrat Oliver Quilling macht Druck: Auf Anfrage unserer Zeitung ließ er gestern mitteilen, durchaus über weitere, schärfere Mittel zu verfügen: In einem nächsten Schritt könne die Stadt angewiesen werden, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sollte auch das nicht fruchten, sei eine so genannte Ersatzvornahme möglich…[]…Dem Dreieicher Bürgermeister, so wiederholte sich Dieter Zimmer gestern, wäre eine alternative Lösung weitaus angenehmer als eine Straßenbeitragssatzung – nicht zuletzt deshalb, weil er sie als ungerecht beurteilt. Ungerecht deshalb, weil die Stadt aus Kostengründen in den vergangenen Jahren auf Grundsanierungen von Straßen weitestgehend verzichtet habe….Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.