Herr Köhler, Dreieich Zeitung, machte sich schon 2015 zur BM Wahl 2017 Gedanken

Schon bemerkenswert, welche Gedanken sich Herr Köhler, Dreieich Zeitung, schon 2015 über Rödermark und die im Jahr 2017 anstehende Bürgermeisterwahl gemacht hat.

[..]Gut vorstellbar ist deshalb, dass CDU und AL/Grüne bei einer etwaigen Fortschreibung ihres Koalitionsvertrages im kommenden Jahr einen Passus zur Klärung der Personalfragen formulieren. Getreu der Devise: Wird Rotter zum Bürgermeister gewählt, so bekommt die AL das Recht zur Besetzung der dann freiwerdenden Stelle des Ersten Stadtrats zugesprochen. Auch für den Umkehrfall könnte vorgesorgt werden: Tritt die grün-alternative Wählergemeinschaft mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten zur Bürgermeisterwahl an und geht diese(r) als Sieger aus dem Wettbewerb um Stimmen hervor, so besetzt die CDU auch über 2017 hinaus den Posten des Ersten Stadtrats. Quelle: Dreieich Zeitung. 29.01.2015 [..]

Ein Kommentator bei OP-Online äußert sich in ähnlicher Form wie die Dreieich Zeitung.
 
Hmmmm
Jetzt werde ich nachdenklich. Zuerst war da nur der Artikel aus 2015 in der Dreieich Zeitung.  Dann kam ein Kommentar (@Wechselwähler) hier im Blog genau zu diesem Thema. Jetzt äußert sich der Bürgermeisterkandidat der SPD in einem Kommentar bei OP Online.
Nachtrag: Die Frankfurter Rundschau berichtet jetzt auch darüber.
 
Was nun; wenn der Gedankengang von Herrn Köhler
„etwaigen Fortschreibung ihres Koalitionsvertrages“
sowie der von Herrn Diekmann stimmen sollte?
 
Wenn das stimmen sollte, gibt es für die CDU nur eines – Sofort raus aus dem Koalitionsvertrag und bedingungslose Loyalität zu Herrn RotterZeichen kann man nur sofort setzen. Darauf zu warten, wie die Bürgermeisterwahl ausgeht und man bei einer Niederlage von Herrn Helfmann nicht reagieren muss, ist …. (lassen wir es)

 
Siehe auch
» CDU Rödermark. Das „Fußvolk“ meldet sich zu Wort
» Zusammenfassung Bürgermeisterwahl 2017 in Rödermark.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

2 Replies to “Herr Köhler, Dreieich Zeitung, machte sich schon 2015 zur BM Wahl 2017 Gedanken”

  1. reagieren muss, ist …………………………..
    (ich vervollständige)
    unterste Schublade

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