Eine seltene Tugend in der heutigen Zeit – etwas sehr kritisch zu betrachten und dann noch ohne Maske zu publizieren -. Was in dem Beitrag von Dr. Rüdiger Werner zu lesen ist, mag man als Pflichtaufgabe eines Parteimitlieds der FDP verstehen, der seinen Bürgermeisterkandidaten in den Vordergrund stellen möchte.
In der Einleitung wird von Herrn Dr. Werner auch schon gleich darauf hingewiesen, dass er nicht – völlig neutral – sein kann. Die Argumente, die er zu den Kandidaten anführt, sollte jedoch die Leser ein wenig zum Nachdenken und nicht zum Herumpoltern anregen.
Sie sollten sich die Beurteilung unbedingt durchlesen .
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?