Erzieher. Briefkasten im Auge behalten.
Sinn (Geist) der ganzen Aktion von Fachbereich 4 Herr Rotter.
Erzieher sollen besser bezahlt werden, damit man überhaupt neue Erzieher bekommt bzw. den Bestand halten kann.
Deshalb ALLE Erzieher der S6 nach S8. (Ohne a oder b). Die Eltern zahlen für die Höhergruppierung einen Aufschlag von 1% auf die KiTa (KiGa) Beiträge.
Ergebnis
Die Erzieher stehen sich nicht, wie eigentlich gedacht, besser als die Erzieher im Umkreis. Eine Höhergruppierung (außertariflich) hat NICHT stattgefunden. Ohne Vereinbarung wären die Erzieher in der S8a. Mit der Vereinbarung sind die Erzieher in der S8a (!sic). Die Eltern bezahlen weiterhin den Aufschlag von 1%, OHNE dass die außertarifliche Höhergruppierung der Erzieher nach S8 (ohne a oder b) erfolgt ist.
Einleitung
Das Urteil (nicht rechtskräftig) kommentierte Bürgermeister Kern bei OP-Online wie folgt:
„Bürgermeister: Stadt hat zu 75% gewonnen. Die klagende Erzieherin hat den Prozess nicht gewonnen, sondern zu drei Viertel verloren“ Quelle: OP-Online.
Was kann man alles in diese Aussage reininterpretieren? Von all dem, was mir gerade einfällt, nur das hier: „Voller Stolz berichtete Bürgermeister Kern über die Niederlage seiner Mitarbeiterin“ Und das zu einer Mitarbeiterin, die sich ungerecht behandelt fühlt. Das muss ja ein tolles Arbeitsklima bei der Stadt sein.“
Jetzt zu den 75%. Wie mir bekannt ist, gab es nur 2 Anklagepunkte.
Nach meiner Rechnung sind das 50%. Es sei denn, Bürgermeister Kern bezieht sich auf den Streitwert. Wenn es dem so ist, erinnert mich diese Art zu argumentieren´an: Ein Russe und ein Amerikaner treten zum 100 Meter Lauf an. Der Russe wird Letzter. In der russischen Presse steht dann – Unser Läufer wurde glorreicher Zweiter. Der Amerikaner nur Vorletzter.
Das Vorspiel
Aus vielen Aussagen, die einem den Eindruck verleihen, die Erzieher werden/sind in die Gehaltsgruppe eingruppiert, ein Video mit der entsprechenden Aussage von Bürgermeister Roland Kern.
Zeitlicher Ablauf, aufbauend auf die Aussage im Video.
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
[..]Rotters Angaben zufolge wird das Gebührenplus in erster Linie dazu dienen, die Erzieherinnen in höhere Besoldungsgruppen zu hieven. [..]Lesen Sie bei Dreieich-Zeitung.de weiter
[..]Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf.[..] OP-Online
Man einigte sich auf die 3%. Werden die Erzieher jetzt nach S8a ohne jegliche Zulagen bezahlt, sollten die Eltern auf die Rücknahme der Gebühren um 1% zu bestehen. Das würde dem Vorschlag 2% entsprechen – die Erzieher werden dann ja weiter nach einem gültigen Tarifvertrag bezahlt.
Aus dem Antrag – Fachabteilung Kinder, Herr Rotter –
[..] Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: bgb.roedermark.de
Die Umsetzung.
Höhergruppierung nach dem Gießkannenprinzip.
Bei der geplanten Höhergruppierung wurde, jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt, NIEMALS über die notwendigen Merkmale, die zur Eingruppierung in die S8 notwendig wären, gesprochen. War ja auch beiden Parteien bekannt, dass die notwendigen Eingangsvoraussetzungen für die Eingruppierung nach S8 nicht unbedingt gegeben waren. Bekannt ist mir das Argument: „Um das Personal zu halten, müssen wir das Personal höher eingruppieren, sonst bekommen wir kein Personal„
Alles hier zu wiederholen, ist nicht notwendig. Sie können alles unter der Zusammenfassung Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa“ nachschlagen.
Jetzt hätte die Eingruppierung nach S8 erfolgen müssen.
Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt 2015/2016 am 21.07.2015
Jetzt hätte das Versprechen der Stadt eingelöst werden müssen. Alle Erzieher der Gruppe S6 hätten laut Versprechen (Siehe das Video) in die S8 eingruppiert werden MÜSSEN. VOR JEDEN TARIFLICHEN ABSCHLÜSSEN. Die Einigung, bei der die neuen Gruppen S8a und S8b ins Gespräch gebracht wurden, erfolgte weit nach der Haushaltsgenehmigung.
Einigungspapier 30.09.2015.
Einigungspapier. Ab jetzt gaben die Schlichter den Tarifpartnern (Verdi, VKA) die vorgesehene Lösung bekannt. Erst mit diesem Papier wurden die neuen Tarifgruppen bekannt gegeben. Laut Versprechen der Stadt, hätten die Erzieher sich zu diesem Zeitpunkt in der Tarifgruppe S8 befinden MÜSSEN.
Die neuen Gruppen.
» S8a die alte S6,
» S8b die alte S8.
Siehe auch entsprechende Pressemeldungen bei ver.di
Am 30.09.2015 gab auch der VKA (Verband Kommunaler Arbeitgeber) den erfolgreichen Tarifabschluss bekannt.
Die Folgen
Das Einigungspapier wurde dann auch so von den Tarifpartnern unterzeichnet. Für den Initiator (Fachabteilung Kinder, Herr Rotter), wurde der abenteuerliche Vorgriff in gewerkschaftliche Aufgaben zum Drama. Das erzielte Ergebnis war schlichtweg für die Stadt kaum bezahlbar. Und nun wird es ernst. Wie kommt die Stadt aus den Zusagen heraus? Jetzt wurde es für die „Fachabteilung Kinder, Herr Rotter“ schwer.
Aus „Kobra übernehmen Sie“ wurde „Roland Kern übernehmen Sie“
In der Pressemeldung der SPD kann man lesen:
Der SPD Vorsitzende Hidir Karademir rechnet nun vor, dass eine dem Gerichtsbeschluss folgende Nachzahlung für alle Kitaangestellten und eine evtl. Höhergruppierung rund 300.000,- EUR mehr pro Jahr für die Stadtkasse bedeutet würde. Auf den Doppelhaushalt gerechnet wären dies 600 000 € Mehrkosten. Quelle: Pressemeldung SPD Rödermark
Wenn die Risiken dem Bürgermeister VOR der Verabschiedung des Doppelhaushalts bekannt gewesen sind, WARUM HAT HERR KERN DIE STADTVERORDNETEN NICHT AUF DIESE RISIKEN HINGEWIESEN? Eine Mitteilung an den Magistrat, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, genügt nicht. Nicht der Magistrat muss den Haushalt genehmigen, sondern die in diesem Fall schlecht informierten Stadtverordneten.
„Kern hätte die Stadtverordneten darüber informieren müssen“ meint Diekmann. Schließlich könnten die zu erwartenden Mehrkosten den Doppelhaushalt gefährden.
Kern verteidigt sich, er habe dem Magistrat zeitnah von dem Prozess berichtet. Quelle fr-Online.de
Weiteres
FDP und FWR haben dem Antrag zur Eingruppierung der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 nicht zugestimmt.
In seinem Blog vom schrieb Herr Dr. Rüdiger Werner
[..]Aber kommen wir zum eigentlichen Thema: zum Geld. Um den aufkommenden Fachkräftemangel im Erziehungsbereich entgegenzuwirken, hat der Erste Stadtrat Jörg Rotter vorgeschlagen (was nun von der Koalition auch beantragt wurde), das Gehalt aller Erzieherinnen um 2 Besoldungsstufen (entspricht der nächst möglichen höheren Eingruppierung) zu erhöhen. Ist das der richtige Weg?[..] Quelle: Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner
Wie schon öfters von mir geschrieben. Es ist für jeden Bürger eine sehr, sehr teure Entscheidung, die das Gericht gefällt hat. Die Beträge, die aus meiner Sicht völlig unnötige Einmischung der Stadt (Fachbereich 4, Herr Rotter) in Tarifangelegenheiten, müssen von allen Bürgern beglichen werden. Allerdings werden die Kosten aus dem Gerichtsurteil, wenn es dann Bestand haben sollte, nicht so hoch werden, als wenn die Höhergruppierung auch noch erfolgen müsste. Schwer wiegt meiner Meinung nach: „Was sind Zusagen vom Ersten Stadtrat Herrn Rotter und dem Bürgermeister Herrn Roland Kern noch wert?“ Eine schlüssige Erklärung, warum die Höhergruppierung nach S8 NICHT erfolgte, habe ich bis heute nicht zu lesen bekommen.
Erzieher müssen, wie jeder Arbeitnehmer, sehen, wie sie mit ihrem Einkommen auskommen. Nun erzählt man diesen über den Fachbereich 4, Herr Rotter: „Wir (nicht die Gewerkschaft) müssen die Gehälter anheben, damit wir die Mitarbeiter halten können und auch auf dem Markt neue hinzugewinnen können.“ Durch diese vermeintliche Zusagen, in Rödermark werden Erzieher ab 1.1.2015 in EgS8 eingruppiert, kann einen Mitarbeiter von dem Wechsel in eine andere Stadt abgehalten haben. Und jetzt? Eine Chance vertan und man ist weiterhin auf einer S6 Stelle, die jetzt S8a genannt wird. Und vor Gericht muss man auch noch. Traurig aber wahr.
» Erzieher klagen gegen die Stadt. op-online
» Erzieherin erstreitet Nachzahlung. fr-online
» Pressemeldung der SPD Rödermark
Etwas aus dem Urteil
Zu beachten. Der Tarifvertrag wurde rückwirkend durch das Einigngspapier vom 30.09.2016 festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt, 01.07.2015, hätten sich die Erzieher doch bereits in der Gehaltsgruppe S8 (nicht a oder b) befinden müssen; oder? Siehe auch das Video.
Demnach ist versäumt worden, mit den Erzieher(innen) wie versprochen nach Haushatsgenehmigung einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Auch hätte man in der Vereinbarung unter §2 schreiben sollen/müssen „Unabhängig von den Einstellungserkmalen der EgS8„. Die Höhergruppietung sollte ja laut Fachbereich4, Herr Rotter, im Gießkannenprinzip durchgeführt werden. Jeder, der einen solche Vereienbarung unterschreibt, kennt auch den Geist dieser Vereinbarung. Und der ist SONNENKLAR. Nach Haushaltsgenehmigung werden die Erzieher(innen) nach EgS8 bezahlt. Und jeder, der sich jetzt „verarscht fühlt„, dem kann ich nur recht geben.
Da ja wie von Herrn Rotter geplant, die Höhergruppierung nach dem „Gießkannenprinzip“ umzusetzen und der Fahkräftemangel der ausschlaggebende Grund war, warum muss die Erzieherin vor Gericht überhaupt eine Qualifikation nachweisen?
Nebenabrede
Und da die Höhergruppierung nicht durchgeführt wurde, bleibt §1 bestehen. Es sei denn, die Nebenabrede wurde wirksam widerrufen.
Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam?
Höhergruppierie. Wie ist das mit den Stufen?
Einstufung im Einigungspapier XIII
In dem Urteil kann ich keine Passage finden, mit der die Merkmale für die Höhergruppierung notwendig sind. Selbst dann wäre die Stadt nach meiner Meinung verpflichtet, die Differenz zwischen S8a zu S8b über eine Zulage zu gewährleisten.
Template (ohne jegliche Gewähr) zur Nachvollziehbarkeit des Gerichtsurteils. Von JEDEM änderbar.
Eine Excel-Tabelle. (Template)
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Danke Herr Donners! Das ist und bleibt ne Nummer… kein Wort der Reue, nur pure Aroganz! Aber Recht bekommt eben nicht der mehr Macht hat… vielleicht sollte jemand soetwas in einen Brief an alle Bürger schreiben… wo bleibt der Aufschrei?
Schrei!!!!!
Hallo CDU, SPD und FDP, zeigt mal das ihr Volksvertreter seit!
Bitte nicht die FWR vergessen.
Bürgermeister Kern und seine Versprechen. Was geb ich darauf.
Oder fühlt es sich verpflchtet der Retter für Rotter sein zu müssen.
Ist Rotter nicht dazu in der Lage sich selbst zu seinen Fehler zu äußern. Und der wollte mal Bürgermeister werden.
Also ich hätte da einige Fragen an den Bürgermeister! Warum denken die Stadtverordneten nicht über die Einberufung einer Sondersitzung nach? Das schreit doch geradezu nach Aufklärung! Und die Öffentlichkeit hat hier ein Recht zu erfahren, was wirklich passiert ist.
@ checkmaster,
ha ha, der war gut!
Sondersitzung zur Aufklärung der Unfähigkeit des Hr. Rotter & Kern…. Das wird nicht passieren…. man müsste ja gravierende Fehler eingestehen.
Können das nicht die anderen Parteien einfordern?
In der Rundschau steht das Berufung eingelegt wurde und im 2. Quartal 2017 mit einem Ergebnis zu rechnen ist. Da hat sich Kern wohl gedacht, bin ich mal ganz ruhig bis nach meiner Wahl und sag den Wälern mal nichts.
Ich weiß jetzt das man Kern nicht wählen kann.
Vielen Dank an den Blog für Rödermark für die Veröffentlichung.
Wie im Artikel steht. Der „Geist“ der Vereinbarung war die Höhergruppierung.
So hat auch Herr Kern das eindeutig auf bei der Streikveranstaltung gesagt.
Wir Erzieher müssen Klagen und haben Probleme mit den Kosten. Das Verrückte ist, ich wohne und arbeite in Rödermark und bezahle meine Steuer hier und davon zahlt die Stadt die Prozesskosten. 🙁 Wenn ich Klagen würde, würde ich 2-mal zahlen. 🙁
Schlimm ist lesen zu müssen wie sich Bürgermeister Kern über die 75% Niederlage der Erzieherin freut. Ein Schlag in das Gesicht der Erzieher, die sich auf die Worte von Herr Rotter sowie Herrn Kern und für einen juristischen Laien lupenreine Vereinbarungen verlassen haben. Herr Rotter und Herr Kern können sich meiner Verachtung sicher sein.
ANtwort an Robert S. – Wenn ich nicht ganz falsch liege, könnten das nach der HGO (Hessische Gemeindeordnung) 25% der Stadtverordneten tun. Wären sich SPD, FDP und FWR einig, könnte dies also sogar erzwungen werden!
@ checkmaster
Hört sich gut an, nur dazu haben die werten Vertreter der kleinen Parteien wohl nicht den Mum dies zu erzwingen. Ich würde es begrüßen, wird auch mal Zeit ein Tribunal einzuberufen!
SPD, FDP & FRW, zeigt ma Kasalla und setzt mal ein Zeichen!
Halloooo. Was ist schlimm daran wenn man sich über einen gewonnenen Prozess freut?
@D.K. – naja, wenn man sich letztlich über die Niederlage einer Stadt-Bediensteten freut, ist das nicht das, was man als Äußerung von einem Bürgermeister erwartet, dem all seine „Schäflein“ wertvoll sein sollten.
Das Ganze wird wohl leider aber Auswirkungen auf spätere Stellengesuche der Stadt an Erzieher/innen haben. Bei Mangelständen wird zukünftig kaum mehr das Argument der Höherbesoldung ziehen, um aus dem Umland diese Personenkreise zum Wechseln zu bewegen.