Quelle: Niederschrift FSIK 22.11.2016
„Die Fraktionen werden über die eingebrachten Anträge und Wünsche beraten und über die Umsetzbarkeit beraten.“
Siehe ach
Ausschuss FSIK 22.11.2016.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.