Schon wieder die Erzieher kann man sich fragen?
Das ist auch mal eine spannende Geschichte, die unter Umständen so richtig ins Geld gehen kann und von uns Bürgern zu zahlen wäre. Für mich war von Beginn an die Aktion, nach dem „Gießkannenprinzip“ eine bestimme Gruppe von Mitarbeitern in eine höhere Gehaltsstufe zu hieven, ein sehr unausgegorenes Unterfangen. Und was ist daraus geworden? Wenn Sie die Zusammenfassung lesen, könnten auch Sie zu dem Schluss kommen, dass den Erziehern etwas zugesagt wurde und letztendlich die Umsetzung nicht erfolgte. So sieht jedenfalls meine Schlussfolgerung aus.
Die FDP Rödermark will das Gerichtsurteil zur Höhergruppierung im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen einer Sondersitzung erörtern.
Dies hier wird sicherlich nicht der letzte Artikel vor der Bürgermeisterwahl zu diesem Thema sein.
Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016. Die Aussage zu der Höhergruppierung in dem Video ist in vielen anderen Unterlagen nachvollziehbar.
Zu dem Artikel im Dreieich Spiegel (Mittwoch, 28.12.2016)
„Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt“
Herr Köhler (Dreieich Zeitung), Sie schreiben „Apropos, kompliziert. Das ist die Materie tatsächlich“.
Herr Köhler, Sie haben im Prinzip recht und das „Komplizierte“ dürfte vielen sehr recht sein. Kochen Sie aber alles ohne Ausschmückung wie eine gute Soße zusammen, dann bleibt nur noch gehaltvolles übrig.
Alles wäre mit EINER Frage beantwortet und der Auslöser des Durcheinanders gefunden.
Frage: „Warum sind die Erzieher nicht wie vereinbart (höre Aussage im Video) am 1.8.2015 in die EgS8 (ohne a oder b) eingruppiert worden?„
Hätte die Stadt ihre Zusage eingehalten (höre den Bürgermeister im Video) und die Erzieher wie geplant nach dem „Gießkannenprinzip“ (nach der Haushaltsgenehmigung 2015/2016) am 1.8.2015 in die S8 (ohne a oder b) hochgruppiert, dann würden die Argumente der Stadt vermutlich ins Leere laufen. Die Nebenabrede wäre beendet und die Erzieher in der EgS8. Am 1.8.2015 war weder EgS8a noch EgS8b in Sicht. Nach dem Tarifabschluss (Einigungspapier 30.09.2015) hätten sich man die in der EgS8 (ohne a oder b) befindlichen Erzieher von EgS8 eigentlich nach EgS8b Hochgruppieren müssen. Unabhängig der Beschäftigungsmerkmale. Und dann hätten wir nach Berechnung der SPD Rödermark jährlich 300.000,00 Euro an Mehrkosten zu zahlen und der Bürgermeister und Kämmerer Roland Kern enorme Probleme mit der Haushaltsgestaltung 2017/2018.
Bürgermeister Roland Kern könnte anführen, dass der Fachbereich 4 vermutlich einen Fehler begangen hat und die außertarifliche Höhergruppierung ohne massive Gebühren- (Steuer-) Erhöhung kaum zu stemmen sei. Allerdings hat auch der Bürgermeister die Nebenabrede mit unterzeichnet.
Nebenabrede
Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam?
Weiterführende Informationen
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. Das koste die Schutzschirmkommune jährlich 200.000 Euro mehr. Um dies zu finanzieren, erhöht sie die Kita-Gebühren bis 2019 jedes Jahr um drei Prozent. Quelle: OP-Online.de
[..]unterzeichnet von Herrn Rotter „….mit Beginn des Kalenderjahres 2015, eine bessere Gehaltsgruppe erhalten, um auf den dramatischen Fachkräftemangel zu reagieren……. Quelle: Brief an die Eltern vom 4.8.2014 Seite 2.
Dass dem Bürgermeister die Klage der Erzieherin im Wahljahr des Bürgermeisters nicht gelegen kommt, ist verständlich. Die FDP Rödermark beschreibt die Situation wie folgt:
[..]Nach einem handwerklich, arbeitgeberisch und wie sich zeigt wohl auch juristisch extrem schlecht gemachten Verfahren zur besseren Bezahlung der Erzieher/-innen steht die Verwaltungsspitze, Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat und zuständiger Dezernent Jörg Rotter, nun vor einem völligen Scherbenhaufen: Mitarbeiter, die gegen den eigenen Arbeitgeber klagen (müssen), eine Vereinbarung mit Eltern, die nie das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde, der massive Vertrauensverlust seitens der Erzieher/-innen (d.h. Mitarbeiter/-innen der Stadt) gegenüber dem Arbeitgeber „Stadt Rödermark“ und nun auch noch „on top“ die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der Stadt, um die absehbaren Mehrkosten für die Besoldung der Erzieher/-innen zu bezahlen. Quelle: FDP Rödermark
FDP Rödermark fordert Aufklärung.
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa
» Sondersitzung beantragt.
» Ergänzung zu dem OP-Artikel. Erzieherin klagt gegen die Stadt
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.