Ich muss mich für meine Information vom 26.12.2016 zur Odenwaldstraße entschuldigen. Ich habe vergessen, dass man die eine oder andere Nachricht der Stadt dahingehend überprüfen muss, ob die Ankündigungen auch wirklich umgesetzt wurden. Man darf nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Informationen auf der Webseite der Stadt auch richtig sind. Mein Fehler.
Ich befahre weiterhin die Odenwaldstraße ungehindert in beide Richtungen obwohl es laut Webseite der Stadt Rödermark nicht möglich ist. Stand 13.02.2017 17:30h
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.