Straßenbeitrag, Wiederkehrende Beiträge.

Zu Straßenbeiträgen konnte man von Herrn Schüssler (Rodgau) heute etwas in der Offenbach Post lesen.

In Rodgau, sowie wahrscheinlich wie in vielen Städten, die ihre Bürger für die Straßensanierungen noch nicht zur Kasse bitten, müssen auf eine baldige Sanierung von Ortsstraßen verzichten. Der Titel des Artikels in der Offenbach Post lautet: „Stadt gewinnt Entscheidungsfreiheit zurück„. Aha, man kann wieder frei entscheiden. Aber bei der Straßensanierung wird es wohl nur gemeinsam mit der Kommunalaufsicht gehen.
Wie mag der entsprechende Hinweis aussehen, den man den Rodgauern in die Haushaltsgenehmigung geschrieben hat?
Damit dürfte die Überschrift (Entscheidungsfreiheit) ein wenig übertrieben sein.

Genau wie in Rodgau geht es uns in Rödermark. Auch in Rödermark versucht man sich, ohne einen Straßenbeitrag durchzuwurschteln. 15.000.000,00 Mio. (die Zahl dürfte mittlerweile etwas höher sein) müssten laut dem Fachbereich aufgewendet werden, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Bürgermeister Kern wird sich in seiner verkürzten Amtszeit zu einer Straßenbeitragssatzung wohl kaum noch zu Wort melden. Man kann auch kaum erwarten, dass sich die bestehende Koalition dazu durchringen wird, einen Antrag für eine Straßenbeitragssatzung zu stellen. Damit würde man sich klar für „ordentliche Straßen in Rödermark“ entscheiden und die Absicht von Bürgermeister Kern, bis mindestens 2020 die grundhaften Sanierungen zu unterlassen, ein Ende bereiten. Siehe hierzu in diesem Blog. Suchen Sie im Dokument nach » B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 «

Den Wortlaut in der Haushaltsgenehmigung 2017 zu einem Straßenbeitrag in Rodgau kenne ich wie gesagt nicht. Auch kenne ich den für den Rödermärker Doppelhaushalt 2017/2018 noch nicht. Der Haushalt ist noch nicht genehmigt. In der Genehmigung vom Doppelhaushalt 2015/2016 wurde der fehlende Straßenbeitrag angemahnt.

Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Halten wir uns an die Fakten
Auch der RP hat schon festgestellt, dass in Rödermark „dringende straßenbeitragsfähige Straßenbaumaßnahmen“ erforderlich sind. (Siehe Haushaltsgenehmigung 2015/2016 weiter oben). Aber was weiß schon der RP?!
Rodgau hat den Schutzschirm nicht in Anspruch genommen. Rodgau hat, so kann man es dem Artikel in der Offenbach Post entnehmen, die Entscheidungsfreiheit zurückgewonnen. Aber wohl nicht im Bereich der grundhaften Sanierung von Straßen. Rödermark ist noch nicht so weit. Ich glaube 2021 werden wir voraussichtlich den Schutzschirm verlassen und so wie Rodgau die Entscheidungsfreiheit zurückgewonnen haben. Wahrscheinlich dürfen wir, wie im Rodgau, unsere Straßen nicht grundhaft sanieren. Es sei denn, aus dem laufenden Haushalt und ohne Kreditaufnahme und Steuererhöhung (um die Straßen grundhaft zu sanieren) wäre eine solche Sanierung möglich. Aber wer glaubt an ein solches Märchen. Denken Sie daran. Es geht um mindestens 15.000.000,00 Euro (steigend). Einen Plan, wie man diese Straßensanierung angehen will (bis auf die Notlösung „Dünnschicht“), wurde meines Wissens nach der Öffentlichkeit bisher nicht vorgestellt.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert