Heute erste Runde zum Straßenbeitrag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

Heute findet die erste öffentliche Sitzung zur Straßenbeitragssatzung statt. Der zur Debatte stehende – wiederkehrende Beitrag – ist eine neue, zusätzlich zu zahlende Gebühr für Grundstückseigentümer. Die Sitzung ist ÖFFENTLICH.

Rödermark BUSE 3.5.2017
Rödermark BUSE 3.5.2017

Sachverhalt/Begründung:
Die für Rödermark als Schutzschirmkommune zuständige Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium hat die Genehmigung des städtischen Doppelhaushalts 2017/2018 von der Einführung einer Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen abhängig gemacht.

Die Ermächtigungsgrundlage ist in §11 und §11a des „Kommunalen Abgabengesetzes“ (KAG) geregelt.

Straßenbeiträge können nach dem Modell der „einmaligen Straßenbeiträge“ oder nach dem Modell der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ erhoben werden.

Bei den einmaligen Beiträgen werden nur die Anlieger der jeweils umgebauten oder ausgebauten öffentlichen Verkehrsanlage veranlagt, sodass es für die Bürgerinnen und Bürger zu hohen zu zahlenden Einzelbeträgen kommt. Beim Modell der wiederkehrenden Beiträge werden demgegenüber die Anlieger in einem größeren Abrechnungsgebiet für die Zahlung herangezogen, sodass es zu kleineren zu zahlenden Beträgen kommt. Allerdings erfolgt die Veranlagung öfter, und zwar immer dann, wenn in dem jeweiligen Abrechnungsgebiet eine öffentliche Verkehrsanlage grundhaft erneuert wird.
Der Verwaltungsaufwand ist bei den einmaligen Beiträgen deutlich geringer. Um jedoch die hohen Einmalbelastungen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, kristallisierte sich in den Vorberatungen heraus, dass aus Gerechtigkeitsgründen das Modell der wiederkehrenden Beiträge gewählt werden sollte.
Der Entwurf der zu beschließenden Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen liegt als Anlage bei. Quelle: bgb.roedermark.de


Vorl. Satzung Straßenbeitrag

 
Siehe auch
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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