Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition

Bürgerversammlung am 8.6.2017 zum Straßenbeitrag

Bürgermeister Kern musste klar sein, dass er um eine Straßenbeitragssatzung nicht herumkommt.

Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht
Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht

Für die Zeit nach R. Kern.
„Starker Mann“ oder „Grüß-Gott-Bürgermeister“

Ein schlechter Geschäftsführer, gepaart mit falscher Zielsetzung und falsch gelagerter Ausbildung, treibt jede Firma unweigerlich in den Ruin.
Wenn Sie die folgenden Zeilen lesen, die nicht auf irgendwelche Hirngespinste aufbauen, sondern durch Quellverweise auf die Wirklichkeit zeigen, muss Ihnen klar werden, welches Format ein kommender Bürgermeister für die bevorstehenden Aufgaben haben MUSS. Es geht nicht, dass man den kommenden Bürgermeister nur unter den Gesichtspunkten wählt „der kommt aus dem Ort, ist in vielen Vereinen, schon lange in der Partei, ist ein netter Mensch.“ Rödermark braucht für den Bürgermeistersessel einen gestandenen Betriebswirtschaftler und Organisator mit nachweislichen Erfolgen aus der Wirtschaft (wenn man so etwas für eine Kleinstadt mit diesen Problemen überhaupt bekommt). Man muss aber auch eingestehen, dass ein solcher Bürgermeister es nicht sofort schaffen kann, die verfahrene Kiste Rödermark für unsere Enkel wieder flottzumachen. 12 Jahre + 2 zu korrigieren geht nicht von heute auf morgen. Notwendige Maßnahmen, die seit 12 + 2 Jahre verschlafen wurden, kann man nicht so schnell aufholen. Der Bürger hat sich aber für –weiter so– –Grün– und –Schulden– entschieden.
Ich bin der Meinung, wir brauchen in Rödermark den „starken Mann (Frau)“. Einen „Grüß-Gott-Bürgermeister“ kann man sich erst dann leisten, wenn der Patient Rödermark die Intensivstation verlassen hat. Und die Intensivstation kann die Stadt selbst dann noch nicht verlassen, wenn sie das Schutzschirmziel „ausgeglichener Haushalt“ erreicht hat.
Hier erfahren Sie, wie man einen Bürgermeistertypen als „starken Mann“ oder als „Grüß-Gott-Bürgermeister“ einordnet. Seite 51

Steuer und Gebühr

Wichtig zu wissen. Eine Steuer , z.B. die Grundsteuer B, ist nicht zweckgebunden. Über die Einnahmen, die eine Stadt oder der Bund über eine Steuer einnimmt, kann frei verfügt werden. Eine Gebühr, wie z.B. die wiederkehrenden Beiträge, ist zweckgebunden.

Ein Beispiel für „nicht zweckgebunden“. 2007 hat man die Grundsteuer B, befristet bis Ende 2010 , um 40 Prozentpunkte angehoben, um Straßenbaumaßnahmen durchführen zu können. Nach Abschluss der Maßnahme wurde die Grundsteuer B nicht gesenkt. Die Mehreinnahmen stehen nun dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuererhöhung zurückzunehmen, wurde am 4.5.2010 abgelehnt.

Keine gebührenpflichtige Maßnahmen im Abrechnungsgebiet/Jahr. Kein Straßenbeitrag im entsprechenden Jahr. Davon – eine Gebühr im Abrechnungsjahr – werden wir in Rödermark noch eine gewisse Zeit verschont bleiben. Bürgermeister Kern hat schon dafür gesorgt, dass erst nach seiner Amtszeit den Bürgern die Rechnung für seine Versäumnisse präsentiert wird. Zu dem schier unglaublichen Schuldenberg von 60.000.000 Mio. Euro (dabei hat uns das Land ca. 12.500.000,00 Mio. Euro abgenommen. Sonst wären es ca. 72.000.000,00 Mio.) wird er in seinen Nachlass noch MINDESTENS 15.000.000,00 Euro an Kosten für die grundhafte Sanierung eintragen müssen. VIELEN DANK HERR KERN!

Vergangenheit

BM Kern hat zwar immer gesagt: „Ich finde eine Straßenbeitragssatzung ungerecht.“ Anfangen kann man mit einer solchen Aussage natürlich überhaupt nichts. Umsetzbare Vorschläge, wie man ohne eine solche Satzung die maroden Straßen -GRUNDSANIEREN- kann, konnte Bürgermeister Kern natürlich nicht machen. Das musste auch jedem klar sein. OHNE geht es nicht.
Ich finde drei Grundsteuer B Erhöhungen in der Amtszeit von BM Kern auch ungerecht. Ich finde auch eine Verdoppelung der Hundesteuer ungerecht. Was ich finde, ist dem Bürgermeister völlig egal. Egal sein dürfte es auch einem Teil der Stadtverordneten, die bei der Stadtverordnetenversammlung die Bürger auslachten, die gegen eine Grundsteuer B Erhöhung Einspruch eingelegt haben.

In 2014 habe ich gelesen, dass die Verwaltung dabei ist, eine Straßenbeitragssatzung zu erarbeiten.

Seit mindestens 2009 hat BM Kern gewusst, dass eine Straßenbeitragssatzung kommen muss. Obwohl er 2014 verlauten ließ, man sei dabei, eine solche Satzung zu erstellen, hat er das erst wieder aufgegriffen, als die Stadt unmissverständlich vom RP dazu aufgefordert wurde. Dann ging es ratzfatz. Eine Tatsache ist auch, dass in Rödermark seit sehr, sehr langer Zeit keine Straßen mehr, bei denen die Anlieger offiziell NICHT zahlen mussten, grundsaniert wurden. Meines Wissens war dies die Forststraße. (Vergessen Sie Schwimmbadstraße und Am Wiesengrund. ) 15.000.000,00 Euro haben wir, laut dem Fachmann aus der Bauverwaltung, als Bürger noch zu stemmen. .

Da unter Bürgermeister Kern die Straßen nicht der notwendigen grundhaften Sanierung unterzogen wurden, man hat die Straßen verrotten lassen, hat die Aufsichtsbehörde bisher nicht eingegriffen. Ich denke, jetzt ist der Aufsichtsbehörde (RP) der Kragen geplatzt und hat dem Haushalt 2017/2018 die Genehmigung verweigert.

Bürgerversammlung. 8.6.2017, 19.00h, Halle Urberach

Bei der Bürgerversammlung wird der Magistrat evtl. versuchen, die Bürger mit einem „Kompensationskonzept“ zu beruhigen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der entsprechende – Unterstützungsantrag der Koalition für den Bürgermeister – unerwähnt bleibt. Der Antrag setzt der Verwaltung keinerlei Fristen und macht keine Andeutung darüber, ob mit -Kompensationskonzept– ein kompletter Ausgleich (wie bei der PKW-Maut) des Straßenbeitrags angestrebt werden soll. Geht auch nicht. Wenn überhaupt, wird man nach dem Gießkannenprinzip nur einen Prozentwert festsetzen können, um den die Grundsteuer zu senken ist.

Ein Antrag der Koalition, der meiner Meinung NUR das eine Ziel hat – Dampf aus dem Kessel zu lassen – der sich bei der Bürgerversammlung aufbauen kann. Man darf diesen Antrag bei der Bürgerversammlung nur in Begleitung einer Bemerkung erwähnen: „Sagen kann man absolut nichts dazu. In dem Antrag steht nicht, wie eine Kompensation aussehen könnte. Auch müsste bei der Stadtverordnetenversammlung darüber abgestimmt werden„.

Der Bürgermeister wird bei der Bürgerversammlung bestimmt erwähnen, dass er einen Straßenbeitrag persönlich für ungerecht hält. Ob er erwähnen wird, dass mindestens seit 2009 von der Aufsichtsbehörde ein solcher verlangt wird? Ob er erwähnen wird, dass die Verwaltung 2014 an einer solchen Satzung arbeitet?
Bürgermeister Kern. [..]Straßensanierungen sind nur dann möglich, wenn sich die Stadt das Geld über Beiträge von den Bürgern zurückholt[..] Quelle: OP-Online.de
Ich vermute, der Bürgermeister wird auch die Dünnschichttechnik erwähnen. Hier gibt es dazu weitere Erklärungen die Sie unbedingt kennen sollten.

Kompensation.

Werfen wir einmal einen Blick in die geänderte Haushaltssatzung 2017/2018. Es wird in 2018 ein Überschuss von ca. 100.000,00 Euro ausgewiesen. Damit ist die erste Hürde, die zur Erfüllung des Schutzschirmvertrags erforderlich ist, genommen. 100.000,00 Euro ist für viele Bürger ein riesiger Betrag. In der Stadtkasse fallen die fast nicht auf. Wird man einen Mitarbeiter für die Bearbeitung des Straßenbeitrags einstellen (halbe Tage) sind ca. 30.000,00 Euro weg. Bei 2% Steigerung der Personalkosten in 2019 sind weitere 320.000,00 Euro aufzubringen. Steigen die Zinsen, was sicherlich nicht ausgeschlossen ist, um nur 1,5% sind weitere 900.000,00 Euro jährlich an Mehreinnahmen notwendig. Wenn man nun beginnt, die notwendige grundhafte Sanierung der Straßen (immerhin 15.000.000,00) in Angriff zu nehmen, muss die Stadt den Eigenanteil bereitstellen. Zurzeit bei 1.000.000,00 Euro Maßnahme sind es bis zu 300.000,00 Euro.
Laut Herrn Gensert (CDU) möchte man ab 2019 damit beginnen, den Schuldenberg Kassenkredite (37.000.000,00? Euro) abzubauen.
Mir wird es schon beim Schreiben ganz schwindelig. Jetzt der Antrag der Koalition. Man denkt daran, die Grundsteuer B zu senken, um eine Kompensation für den Straßenbeitrag herbeizuführen. Schön wäre das. Nur mir fehlt der Glaube.

Herr Schultheis (SPD) fand die richtigen Worte:

[..] Norbert Schultheis (SPD) warf Bürgermeister Kern vor, den Bürgern wieder einmal Sand in die Augen zu streuen. Schon seit Jahren wisse der Verwaltungschef, dass Straßenbeiträge kommen werden. Den Bürgern aber habe er immer versichert, dies politisch abzulehnen. „Das Gleiche passiert jetzt mit dem Versprechen eines Kompensationsmodells“, kritisierte der Sozialdemokrat. Kern glaube doch selbst nicht daran, dass das Regierungspräsidium eine Steuersenkung genehmigen werde. Der Bürgermeister sage „bewusst etwas Falsches“ und verkaufe „die Leute für dumm“.[..] Quelle: OP-Online

Fazit

Um einen Straßenbeitrag kommen wir nicht herum.
Wenn das „Kompensationskonzept“ nicht eine KOMPLETTE KOMPENSATION durch irgendwelche, dauerhaften Maßnahmen verspricht, kann man diesen Ansatz getrost vergessen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei der Bürgerversammlung nicht (wenn überhaupt) in irgendeiner Form etwas verbindliches gesagt wird bzw. gesagt werden kann.

Was man aber machen kann.
Um dem Spruch von Bürgermeister Kern „ich finde Straßenbeitrag ungerecht“ Fleisch zu geben, brauchen wir KEIN KOMPENSATIONSKONZEPT. Einfach in die Satzung für die wiederkehrenden Beiträge den Eigenanteil der Stadt auf 50% oder mehr anheben. Dieses Versprechen kann man schon bei der Stadtverordnetenversammlung abgeben. Das wäre aber wohl etwas zu verbindlich.

Nur der Vollständigkeit halber. So kann man dem – könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte – auf die Spur kommen.
Ein Anheben auf grundsätzlich 50% Eigenanteil könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte für die beitragspflichtigen Bürger bedeuten. Beispiel Grundstück eingeschossig entspricht Nutzungsfaktor 1, 600 QM Grundfläche, abrechenbare Grundstücksgröße im Abrechnungsgebiet 1.000.000 QM, Maßnahme 500.000,00 Euro. Eigenanteil = Anteil der Stadt.

25% Eigenanteil = 375.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
50% Eigenanteil = 250.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
💡 Aus z.B. 500.000,00 Euro Straßenbaumaßnahme errechnet sich die Gesamtsumme die auf die beitragspflichtigen Bürger umgelegt werden kann. 375.000,00 bzw. 250.000,00

25% Eigenanteil = 375.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,375 Euro pro QM
50% Eigenanteil = 250.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,25 Euro pro QM
💡 Abrechenbare Gesamtfläche im Gesamtgebiet ist eine angenommene Größenordnung die sich auf keinerlei Quellen berufen kann. Wenn von der Stadt entsprechende Zahlen genannt werden, werden die QM angepasst. Mehr QM senkt den Eurobetrag pro QM

25% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,375 Euro = 220,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
50% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,250 Euro = 150,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
💡 Hier sehen Sie den Unterschied (70,00 Euro) der durch den höheren Eigenanteil errechnet.

10 Prozentpunkte Grundsteuer B entsprechen in etwa 100.000,00 Euro Einnahmen für die Stadt.
100 Prozentpunkte Steuersenkung wären demnach bei 12.500 Haushalten 10*100.000/12500 ca. 80,00 Euro p. Jahr.
💡 Es wäre fatal wenn Sie glauben würden, dass die Bürger durch einen höheren Eigenanteil wirklich entlastet werden. Der Eigenanteil der Stadt verteilt sich auf ALLE Haushalte, während der Straßenbeitrag nur von den Eigentümern zu entrichten ist. Die Lastverteilung ändert sich.

100 Prozentpunkte Steuersenkung wäre für die Stadt ein Einnahmeverlust von ca. 1.000.000,00 Euro. Denken Sie, dass eine Steuersenkung, die den Beitragszahlern der wiederkehrenden Beiträge ein wenig entlastet, auch nur annähernd realistisch ist?
Ich lasse mich gerne von einem „Kompensationskonzept“ überraschen. AL/Die Grüne und die CDU werden das ja bestimmt nicht ohne darüber nachzudenken in einem Antrag formuliert haben.

Hier Auszug Satzung Dietzenbach
§ 4 Anteil der Gemeinde
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem
Abrechnungsgebiet 1 50 %
Abrechnungsgebiet 2 45 %
Abrechnungsgebiet 3 37 %
Abrechnungsgebiet 4 57 %
Abrechnungsgebiet 5 47 %
Rödermark sieht zurzeit eine max. Eigenbeteiligung von 30% vor.

Beschluss.

1. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Kompensationskonzept vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, ob und wie Belastungen der Bürger, die durch die tatsächliche Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen entstehen, kompensiert werden können. In Betracht kommt insbesondere eine Kompensation durch angepasste Absenkung der Grundsteuer.
2. Es ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Vorgehensweise auf die weitere mittelfristige Finanzplanung hätte.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4635
 
Zum Straßenbeitrag hat auch Dr. Rüdiger Werner einen Artikel geschrieben. Hier zum Artikel.
 
 
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
 
Siehe auch
» Straßenbeitrag. Die Offenbach Post berichtet.
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer

» 28.05.2017 Rödermark-Examiner. Straßenbeitragssatzung.
» 19.05.2017 Straßensanierung „umsonst“? Leere Versprechungen!
» Beruf Bürgermeister/in. Eine Bestandsaufnahme für Deutschland
» 04.10.2011 Wir haben ein Einnahmeproblem. Alexander Sturm.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.


One Reply to “Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition”

  1. Man muss aber auch eingestehen, dass ein solcher Bürgermeister es nicht sofort schaffen kann, die verfahrene Kiste Rödermark für unsere Enkel wieder flott zu machen. 12 Jahre + 2 zu korrigieren geht nicht von heute auf morgen. Notwendige Maßnahmen, die seit 12 + 2 Jahre verschlafen wurden, kann man nicht so schnell aufholen.“
    Richtig, dann kanns aber nur einer werden, der die letzten Jahre als Stavo-Mitglied oder als 1. Stadtrat das alles mitbestimmt hat, denn der muss ja nichts ändern. Also bleibt nur Rotter?

    Aber: „Rödermark braucht für den Bürgermeistersessel einen gestandenen Betriebswirtschaftler und Organisator mit nachweislichen Erfolgen aus der Wirtschaft.
    Trifft das auch für Rotter zu?
    Herr, lass einen Kandidaten vom Himmel fallen oder lass wenigstens SPD, FWR und FDP einen gemeinsamen suchen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert