Rödermark. Straßensatzung erst im Herbst
Da die Stadt mit ihrem geplatzten Doppelhaushalt 2017/2018, mit der jetzt neu zu beantragenden Haushaltsgenehmigung für 2018 bis Dezember 2017 Zeit hat, hat man auch Zeit sich zu den ?offenen? Fragen zum Straßenbeitrag Gedanken zu machen.
Ob die von der CDU (nicht vom Magistrat -Bürgermeister, Erster Stadtrat-) eingeforderte Bürgerversammlung den Ausschlag gegeben hat, oder die eingereichten Änderungsanträge (z.B. FDP*1) zum Straßenbeitrag; wer weiß?
Der Artikel bei OP-Online besagt, dass die Abstimmung zur Satzung zum Straßenbeitrag in den Oktober verschoben wurde. Der Hinweis, – die offenen Fragen haben den Magistrat zum Umdenken bewogen -, kann eigentlich nicht der wahre Grund gewesen sein. Man will wohl damit zeigen – wir haben auf die Bürger gehört und uns noch mal vertagt -. Umdenken bei den Abrechnungsgebieten? Das war schon Thema vor der Bürgerversammlung und bereits in einem Änderungsantrag formuliert. Man kann noch zwei weitere Parameter in der Mustersatzung anpassen. Den Gemeindeanteil und die Vorauszahlung. Damit hat es sich aber auch schon. Mehr gibt es meines Wissens nicht an der Satzung zu drehen. Und all diese Punkte waren VOR der Bürgerversammlung bekannt.
Schaun mer mal, ob letztendlich die Satzung dabei herauskommt, die die FDP Rödermark vorgeschlagen hat: – drei Abrechnungsgebiete, 40% Gemeindeanteil für ALLE, keine Vorauszahlung -.
Ein sehr geschickter Schachzug von Bürgermeister Kern, die Abstimmung zu verschieben: „wollen wir die Anregungen aus der Bürgerschaft ausführlich erörtern.“ (Quelle OP-Online). Der BM hat ja Zeit bis Ende 2017. Dann hat der Kämmerer (R.Kern) den zweiten Teil einen geplatzten Doppelhaushalt erneut zur Genehmigung vorzulegen. Voraussichtlich MIT einer Straßenbeitragssatzung.
Man kann es nicht oft genug wiederholen – Vor mehr als drei Jahren hat die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Straßenbeitragssatzung begonnen -. Zeit genug für eine wasserdichte Satzung (z.B. Abrechnungsgebiete, Gemeindeanteil) war vorhanden.
Schön wäre es gewesen, wenn man hätte lesen können, Bürgermeister Kern kämpft auf allen Ebenen dafür, dass es KEINEN Straßenbeitrag gibt und dafür eine Finanzierung über die Grundsteuer. – Kompensation ist keine gute Idee -.
Eine Grundsteuer B Erhöhung (geht zurzeit in Rödermark leider nicht. Oder?) von 100 Prozentpunkte wäre der Betrag, den wir für 1 Mio. grundhafter Sanierung benötigen. Ich denke, auch wenn wir den Schutzschirm verlassen haben, wird es ohne den scheiß Straßenbeitrag nicht gehen. Scheiß Straßenbeitrag deshalb, weil die Verwaltungskosten recht hoch sind, die bei einer Grundsteuer B Erhöhung nicht anfallen.
Eine Beitragssatzung über die Grundsteuer B, wurde im Blog für Rödermark mehrfach als – Königsweg – bezeichnet. Viel Geld hätte dann der Kämmerer zur Verfügung, um weiterhin wertvolle Scherben zu spülen.
» Artikel bei OP Online.
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» 09.06.2017 Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag. Bürger Vermissten den „Roten FADEN“ bei der Bürgerversammlung. „Künftige Versammlungen sollte man besser vorbereiten.“
*1Erstellungsdatum ist nicht gleich Einreichdatum.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Komisch. Vor 4 Wochen war die Rede man habe nicht viel Zeit. Mal sehen ob das RP da mitspielt.
Kerns Sprüche weren immer unausgegorener und unerträglicher.