Neuregelung ab Oktober 2009
Überweisungsaufträge werden bereits bei dem Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam.
Auch ein sofort erkannter Fehler kann nicht mehr korrigiert werden.
Für die Überweisung ist nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssen den Namen des Empfängers nicht mehr mit der Kontonummer abgleichen.
Also Achtung. Ein Zahlendreher könnte fatale Folgen haben.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.