Rödermark. Frankfurter/Dieburger und die Dreißig

Vorweg, ich rege mich nicht über die Geschwindigkeitsbegrenzung auf. In der Zeit, in der ich die Dieburger Straße bzw. Frankfurter Straße befahre, ist eine höhere Geschwindigkeit eh kaum möglich. Was mich aufregt, ist die unglaublich hohe Anzahl an Schildern.

Kam der Vorschlag
„Eine Straße, eine Geschwindigkeit“
von IGOR?

Mit „eine Geschwindigkeit“ dürfte aber bestimmt nicht 50 gemeint sein. Die Frankfurter Straße und Dieburger Straße ist jetzt fast durchgängig eine Straße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 geworden. Wenn das der Wunsch von der
InteressenGemeinschaft für einen lebenswerten Ortskern Ober-Roden (IGOR)
kommt, ist es in Ordnung. Letztendlich leben die im Ortskern und kennen den Verkehr besser als diejenigen, die in den angehangenen Ortsteilen wohnen.

Es wurde aber nicht alles umgesetzt, was den Leuten von IGOR vorgeschwebt hat. 30 ist umgesetzt. Vorfahrt aufheben nicht. Da kommt ein wenig „Geschmäckle“ auf. Wurde wirklich ein Bürgerbegehren umgesetzt oder sind andere Gründe ausschlaggebend gewesen? Ich denke da an die im Raume stehende Rückforderung vom Landesrechnungshof für vermeidlich nicht ordnungsgemäße Verwendung von Fördermittel. Siehe auch Rödermark. Frankfurter Straße. Wird da noch was kommen?

Was der zwei Stufen Plan von Herrn Rotter genau bedeutet, kann ich erst im Laufe des Abends nachvollziehen, wenn ich genug Bier getrunken habe.

IGOR und die Leitbildgruppe hatten auch eine einheitliche rechts-vor-links-Regelung auf Dieburger und Frankfurter Straße gefordert. Doch bevor die Stadt erneut Verkehrsregeln ändert, will sie nach Auskunft Rotters erst einmal die Reaktionen auf Tempo 30 abwarten. Quelle OP-Online

Da werden jede Menge Schilder für die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt. Teilweise wird auf der Frankfurter Straße die Vorfahrt aufgehoben. Also, Wirrwarr 20, 30, 50 ist nicht mehr vorhanden, aber Vorfahrt ist nicht durchgängig gewährt. So, jetzt will der Erste Stadtrat eine Reaktion auf Tempo 30 abwarten. Will er dann evtl. wieder die Schilder 30 abmontieren? Entweder komme ich dem Bürgerbegehren nach (IGOR); dann Basta. Oder ich lasse es bleiben. Wen will ich dann noch fragen?

Aber Herr Rotter will ja – erst einmal die Reaktionen auf Tempo 30 abwarten -. Das bedeutet, wenn die Reaktion auf 30 gut ausfällt, wird dann die Frankfurter Straße, Dieburger Straße auf rechts-vor-links umgerüstet? Wäre es nicht besser gewesen, er hätte gleich auf die 30er Schilder verzichtet und die komplette Frankfurter/Dieburger in eine 30er-Zone umgewandelt? Oder darf man das auf der Frankfurter/Dieburger nicht? Nicht auszudenken, wenn jetzt wieder eine übergeordnete Behörde darauf besteht, dass eine – verkehrswichtige innerörtliche Straße – weder komplett eine 30er-Zone sein darf und auch noch zum Großteil eine Vorfahrtstraße sein muss.

Ich lehne mich einmal weit aus dem Fenster. Ich denke, die jetzige Regelung wird beibehalten. Diese dürfte auch die Lösung sein, die letztendlich auf der Babenhäuser Straße kommen wird. 30er-Zone weg. Schilder 30 und „rechts-vor-links“ wird größtenteils/ganz aufgehoben.
Ein komplettes „rechts-vor-links“ wird es auf der Frankfurter/Dieburger nicht geben.

Eine Regelung, die den Schilderwald lichten würde, wäre 50 wieder einzuführen oder eine 30er-Zone.

Siehe Zusammenfassung
Grüne Mitte, Odenwaldstr. Kapellenstr. Babenhäuser Str., Freiherr vom Stein Str.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

One Reply to “Rödermark. Frankfurter/Dieburger und die Dreißig”

  1. Das ist schon sehr seltsam – bestimmen einzelne Gruppierungen nun über die Verkehrsführung in Ober-Roden? Trifft sich da eine „Interessengemeinschaft“ und berät über (mehr oder weniger individuelle) Wünsche und diese werden dann von der Stadt auf Kosten aller Steuerzahler eins zu eins realisiert? Bestimmt damit eine Interessengemeinschaft nun den Autoverkehr im Ort oder gibt es dazu nicht allgemeingültige Gesetze des Landes und des Bundes?

    Ich verstehe den neuen Schilderwald in Ober-Roden nicht und er macht auch wirklich keinen Sinn.

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