Rödermark. Waldacker baut weiter ab. Immer weniger Service.
In Waldacker droht der Verlust von zwei öffentlichen „Einrichtungen“. Die Postagentur Weyrich schließt, ein Nachfolger ist noch nicht gefunden. Und die Sparkasse hat ihren Briefkasten abgehängt. Weiter bei OP-Online
Passend zum OP Artikel Herr Löw (Offenbach Post) mit einem Kommentar.
Wenn es der REWE am jetzigen Standort zu eng wird, muss man sich nach einem größeren Areal umsehen. Zur laufenden Unterschriftenaktion in Waldacker schrieb Herr Löw am 19.10.2017 in der Offenbach Post unter „Angemerkt. – „Abgehängter Stadtteil“ zum REWE Markt in der Kapellenstraße. Möglicher Standort eines neuen Vollsortimenters.
[..].. den die Begründung der Aktion suggeriert, dass sich die CDU/AL Koalition in der Oktober Sitzung des Parlaments gegen einen Verbleib von REWE in der Kapellenstraße ausgesprochen hat.“[..]
Es hat sich keiner gegen den JETZIGEN Standort ausgesprochen. Der Protest zielt gegen eine mögliche Verlagerung in die Mainzer Straße ab. Aus der Sicht der Waldackerer bietet sich ein Standort Kapellenstraße/Rödermarkring an. Und dieser Standort ist zurzeit kein Thema in der Stadtverordnetenversammlung.
Sieht man sich zwei Anträge der AL/die Grünen und der CDU zur Kapellenstraße und zur Mainzer Straße an, kommt einem schon der Gedanke – Kapellenstraße/Ecke Rödermarkring ist keine Option für die Koalition.
In beiden Anträgen geht es um die Ausgestaltung eines Gewerbegebietes. Bei der Mainzer Straße wird man konkreter – Angestrebt wird die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimenters.
Wie Herr Löw richtig bemerkt, ist ein neuer Standort bzw. der Verbleib am jetzigen Standort letztendlich eine Entscheidung, die der Vollsortimenter treffen muss.
Stavo am zur Kapellenstraße und Mainzer Straße
Kapellenstraße
» CDU zur Kapellenstraße. Keine Zeile zu einem Vollsortimenter.
Mainzer Straße
» CDU zur Mainzer Straße. Ja, denkbarer Standort für Vollsortimenter.
Siehe auch
» Waldacker aktiv gegen bürgerfeindlichen Antrag.
» Und Tschüüüüüüüüss Waldacker.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?