Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017
Auf dem Podium Herr Bauer (extern), Herr Kron (Bauamt), Herr Kern (BM), Herr Sulzmann (Stadtverordnetenvorsteher), Herr Rotter (Erster Stadtrat)
Herr Sulzmann, man kann eine Sitzung auch etwas freundlicher gestalten.
Zunächst muss festgehalten werden. Die Vorgehensweise der Stadt zum Straßenbeitrag ist für viele völlig unverständlich und auch die absolut schlechteste und für die Verwaltung die aufwendigste Lösung. Leider bleibt der Stadt KEINE ANDERE Möglichkeit. Man MUSS sich dem Gesetz beugen. Der Königsweg, den Straßenbeitrag über die Grundsteuer B einzutreiben, kann NICHT beschritten werden. Alle, auch wirklich alle in der Verwaltung und in der Stadtverordnetenversammlung, würden den Königsweg „Grundsteuer“ bevorzugen.
Die wichtigste Antwort auf die Frage: „Was werde ich zu zahlen haben und kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?“
Umlegen: Nein. Tipp vom Bürgermeister; Miete erhöhen.
Kosten für Ober-Roden: Grundstück 500 qm, 2 Geschosse. Beitrag ca. 84,56 pro Jahr.
Berechnungsbeispiel weiter unten.
Planung für Sanierung pro Jahr 1000.000,00 Euro ab 2020.
490.000,00 Ober-Roden
400.000,00 Urberach
80.000,00 Waldacker (Abrechnung alle drei Jahre 240.000,00)
30.000,00 Messenhausen ( Abrechnung alle sieben Jahre 210.000,00)
Abbaupfad 🙁
Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro, die wir aufbringen müssen?
Sprüche des Abends
„Nicht jedes Grundstück hat die gleiche Anzahl von qm“
„Man soll hier keine Visionen erzählen.“ Dafür gab es Applaus.
„Rödermark hat 15 Jahre nichts unternommen. Jetzt sollen wir für die Versäumnisse teuer bezahlen.“ Applaus.
Schäden durch Schwerlastverkehr
Als Beispiel wurde die recht neue Odenwaldstraße erwähnt. Wer zahlt für die Schäden, die durch den Neubau auf dem Hitzel&Beck Gelände durch den LKW-Verkehr entstehen können?
Keine Bedenken seitens der Stadt. Die Straße kann, ohne Schäden zu nehmen, den Schwerlastverkehr verkraften. Die Kosten, die durch Schäden am Bürgersteig entstehen, hat der Bauherr zu begleichen. „Die Odenwaldstraße ist so gebaut, dass Schwerlastverkehr darüber fahren kann. Ist doch klar“ so BM Roland Kern.
Kompensation über die Grundsteuer B
Oft erwähnt, aber kein herausragendes Thema. Es wurde dazu auch keine Frage gestellt. Ich denke, keiner im Saal wollte schon im November ein Weihnachtsmärchen hören. „Obwohl es schwerfällt, gedenke ich, die Grundsteuer B zu senken!“
Was zählen die Worte von Bürgermeister Kern? Letztendlich braucht er diese Kompensation nicht umzusetzen. Etwas anderes wäre es, wenn er seine Versprechungen von seinem Rücktritt bricht (hoffentlich nicht) und die ersten Beitragsbescheide werden nun in seiner Amtszeit verschickt. Dann kann er die im Konjunktiv zugesagte Grundsteuer B Senkung in die Wege leiten. Die Erde ist eine Scheibe.
Straßentyp
Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen
Auch hier werden die Bürger zur Kasse gebeten. Allerdings nur für Kosten für Nebenanlagen wie Bürgersteig, Beleuchtung …
Kostenüberwachung. WICHTIG.
Laut Herrn Bauer haben die Bürger das Recht auf eine genaue Kostenaufstellung. Einsicht in die Unterlagen der Stadt MUSS gewährt werden. Kopien müssen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.
Stellschrauben
Abrechnungsgebiete. Hier sind der Stadt die Hände gebunden. Rödermark kann nicht komplett als EIN Abrechnungsgebiet dargestellt werden. Man hat in Zusammenarbeit mit einem externen Berater Rödermark in vier Abrechnungsgebiete eingeteilt, die da wären: Ober-Roden, Waldacker, Urberach mit Bulau und Messenhausen.
Abrechnung. Jährlich. Jährlich unterschiedliche Beitragsbescheide. Alle fünf Jahre. Gleichbleibende Beiträge über fünf Jahre. Danach die Endabrechnung.
Stadtanteil. Hier wurde der Satz auf 30% festgelegt. Es mag den Anschein erwecken, oh, hier gibt die Stadt Geld dazu. Quatsch. Das Geld wird z.B. über die Grundsteuer eingezogen. Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Obergrenze für den %-Satz des Gemeindeanteils gibt. Die Untergrenze liegt bei 25%. Es gibt Städte, bei denen liegt der Eigenanteil höher. Die Stadtverordneten MÜSSEN dafür sorgen, dass in der endgültigen Satzung der Anteil spürbar angehoben wird. Ein hoher Eigenanteil senkt die Kosten für die Hausbesitzer, und der Eigenanteil wird von ALLEN Bürgern gezahlt. Diesbezüglich wird sich wohl kaum eine Fraktion hinsetzen und einen diesbezüglichen Antrag formulieren. Das Thema dürfte zu ….
Fürsorgepflicht
Ein Bürger bemerkte: „Seit mehr als zwei Jahren sacken die Kanaldeckel in der Thomas-Mann-Straße ab. Obwohl städt. Mitarbeiter mehrfach die Kanaldeckel zur Säuberung anheben müssen, ist nichts passiert. Die Stadt kennt das Problem seit Jahren.“ Applaus. Herr Rotter hat kürzlich eine Mail bekommen, mit der er auf das Problem aufmerksam gemacht wurde. Er wird sich darum kümmern.
Man glaubt es kaum. Mitarbeiter der Stadt kennen seit Jahren das Problem und man reagiert nicht. Da stimmt doch etwas nicht in der Organisation bzw. Berichtswesen. Da versagt doch der Vorgesetzte. Oder sehe ich das falsch? Anmerkung. Ich hätte als zuständiger Referatsleiter dazu nichts gesagt.
Frage mit falscher Formulierung. So etwas macht man in Rödermark nicht.
Falsche Formulierung. Bei seiner Frage zur allgemeinen Finanzsituation erwähnte der Fragesteller die hohen Kosten, die für die Flüchtlinge zu zahlen sind. „Jetzt wissen wir ja auch, aus welcher Ecke die Frage kommt“, so Bürgermeister Kern. Pfiffe aus dem Publikum. Wir sind schon so weit, dass man in einer Frage die Flüchtlingsproblematik nicht einbauen darf. 🙁
Wasserrohrbruch. Wer zahlt die Kosten?
Dazu Herr Rotter: „Ein Wasserrohrbruch entsteht nicht durch marode Leitungen, sondern durch zu hohen Wasserdruck vom Wasserwerk. Die sind versichert und haben zu zahlen!“
Herr Rotter hat mit diesen Aussagen einigen Zuhörern einen großen Gefallen erwiesen.
Berechnung
Man kann nur hoffen, dass die Stadt die gezeigten Folien den Bürgern zur Verfügung stellt. Ich habe nur die Zahlen mitgeschrieben, die Ober-Roden betreffen.
Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass in GANZ Rödermark ab 2020 jedes Jahr für 1.000.000,00 Euro Straßen GRUNDHAFT saniert werden. Mit den Zahlen aus der Vergangenheit vermindern wir damit NUR den Anstieg der grundhaft zu sanierenden Straßen von 2,5 Mio. Euro pro Jahr auf 1,5 Mio. Euro pro Jahr. 🙁
Eine grundhafte Sanierung muss über einen Straßenbeitrag abgerechnet werden. In Ober-Roden sollen in einem Beispieljahr für 490.000,00 Euro grundhafte Sanierungen durchgeführt werden. Die gesamte Berechnungsfläche (Erklärung Fußnote), die in Ober-Roden zur Beitragsberechnung herangezogen werden kann, beträgt 2.535.126 qm. Jetzt soll ermittelt werden, wie hoch der Straßenbeitrag für ein Haus mit einem/zwei Geschoss(en) sein könnte.
490.000,00 Gesamtbeitrag. 30% des Gemeindeanteils wird abgezogen. Es verbleiben demnach 343.000,00 Euro, die für Ober-Roden für das entsprechende Jahr beitragspflichtig sind.
343.000,00 Euro Kosten / 2.535.126 qm Berechnungsfläche in Ober-Roden ergibt gerundet 0,14 Cent Beitrag pro QM/Ober-Roden.
Jetzt gibt es evtl. noch einen Aufschlag (Erklärung Fußnote) auf den Multiplikator. Haben Sie aber ein Haus mit einem Geschoss auf 500 qm stehen, dann gibt es für den Multiplikator keinen Aufschlag. 500 x 1 = 500 qm Berechnungsfläche, die Sie dann mit den Kosten pro QM multiplizieren. 500 x 0,14 = 70,00 Euro Straßenbeitrag für das entsprechende Abrechnungsjahr.
Für jedes zusätzliche Geschoss kommt ein Zuschlag von 0,25 auf den Multiplikator hinzu. Steht auf dem o.g. Grundstück von 500 qm ein Haus mit zwei Geschossen, ergibt sich ein Beitrag von; 500 x 1,25 * 0,14 = 87,50. Der bei der Präsentation genannte Betrag von 84,56 ist der genaue Betrag, der sich aus den Vorgaben ergibt. Bei meiner Beispielrechnung ergibt sich die Differenz aus dem gerundeten Centbetrag (0,14).
Zur Berechnung (Nutzung) werden unter Umständen weitere Aufschläge erhoben. Für ein normales WOHNHaus ist allerdings nur der Aufschlag von 0,25 pro Geschoss zu erwarten. Als Geschoss zählt auch der Keller, mit mehr als 1,40 Meter über der Erde. Auch ausgebaute Dachwohnungen zählen hinzu. Ist auf einem Grundstück laut Bebauungsplan eine Bauweise mit mehr als einem Geschoss erlaubt und man hat aber nur eingeschossig gebaut, zahlt man den Aufschlag von 0,25. Der Bebauungsplan ist ausschlaggebend. Natürlich zahlen auch Grundstückseigentümer für unbebaute Grundstücke.
Bei Neubaugebieten, die über die Anliegergebühr zur Kasse gebeten wurden, sind für 20 Jahre von dem Straßenbeitrag befreit.
Mir ist klar, dass noch viele Fragen offen bleiben. Für eine erschöpfende Antwort wenden Sie sich an ihren gewählten Stadtverordneten. Der wird ihnen alle Fragen beantworten können.
Fazit.
Zunächst geht mein Dank an Bürgermeister Kern, Erster Stadtrat Jörg Rotter und die Koalition aus CDU und AL. Tolle Leistung in den vergangenen Jahren. 🙁
Nach dieser Vorstellung zur Instandhaltung unserer Straßen werden wir in Rödermark bald nicht mehr mit einem normalen PKW die Straßen befahren können. Bei dem Gedanken, ein neues Fahrzeug muss her, kann die Wahl nur auf ein geländefähiges Fahrzeug fallen.
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Berechnungsfläche im Abrechnungsgebiet. Für jedes Vollgeschoss plus 0,25.
Nehmen wir zwei Grundstücke mit jeweils 500 qm. Einmal eingeschossige Bauweise und einmal zweigeschossig.
500×1 = 500. 500×1,25 = 625.
Tatsächliche Grundstücksgröße 1.000 qm. Berechnungsgröße aber 1.125 qm.
Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Etwas zur Kompensation. 🙁
» OP-Online. Straßenbeiträge sind weiterhin ein Aufreger
» Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Sulzmann hat wohl gedacht er wäre auf einem Kasernenhof.
Herrn Sulzmann sehr eigenes Demokratieverständnis: Stadtverordnete sind für ihn offenbar keine Bürger und haben deshalb auf einer Bürgerversammlung zu schweigen – sie könnten ja auch in aller Öffentlichkeit etwas sagen, was schwarz/grün nicht zum Lobe gereicht. Unwürdig für einen ersten Bürger der Stadt!!
Ich habe mich bis zum 8. kaum dafür interessiert, was in Rödermark die Politik treibt. Das Bagatellisieren der überaus kritischen Finanzen in Rödermark, hat mich an diesem Abend ins Staunen versetzt.. Wie wird in Rödermark gerechnet? Wie kann es passieren, dass seit Jahren die Infrastruktur systematisch und bewusst zerstört wurde? Wie kann man in den Raum stellen, dass man in solch prekären Situation auf Einnahmen verzichten kann? Reduzieren den Grundsteuer wurde von Herrn Kern angesprochen. Die Infrastruktur wird mit der Rechenweise von Herrn Kern nicht erhalten, sondern die weitere Zerstörung geht leicht abgebremst weiter. Gibt es keine Kraft in Rödermark, die diesem unsäglichen Tun Einhalt gebietet?
Wann sind Neuwahlen?
Die mir bekannten Webseiten der Parteien aus Rödermark geben wenig Informationen weiter. Der Blog wurde mir von einem Bekannten empfohlen. Ab sofort meine tägliche Informationsquelle.
@Günther
Zunächst mein Dank für die Blumen.
Neuwahlen. Bürgermeister Kern wird voraussichtlich seine Amtszeit mit dem Ende der Amtszeit (2019) des Ersten Standrates niederlegen. Die Absicht die dahinter stehen dürfte „Kern tritt ab, Rotter wird zum Bürgermeister gewählt, Erster Stadtrat dann von den Grünen“ Für mich ist dieses Konstrukt der Horror.
Danke für die Antwort.
Wo ich herkomme nennt man das Kölsche Klüngel
Eine Frage noch. Wer ist Stadtkämmerer?
Stadtkämmerer ist der Bürgermeister Roland Kern.
Hallo,
ich finde gut, dass sie den Punkt „Frage mit falscher Formulierung“ in Ihren Bericht aufgenommen haben. Wir leben doch in einer Demokratie und nicht in einem Gesinnungsstaat, in dem Parteibuch und die richtigen politisch korrekten Worte, Formulierungen und Meinungen ausschlaggebend sind, gehört zu werden. Ich bin seit längerem der Meinung, dass der rasante Aufstieg der sogenannten Rechtspopulisten in Europa daher rührt, weil die dahinter stehenden Bedürfnisse der von diesen Parteien vertretenen Menschen nicht nur nicht gehört werden, sondern von vornherein abqualifiziert werden. Anders gesagt, würden die Menschen in ihren Ängsten und Bedürfnissen wahrgenommen und respektiert werden, dann wäre es gar nicht erst zu dieser Spaltung in Europa und jetzt auch in Rödermark gekommen. Dabei steht doch die Agenda 21 für All-Inklusivität der diversesten Menschen gleichgültig ihrer Herkunft und sie steht doch dafür besonders sozial zu sein, weswegen extra Programma aufgefahren werden, wie z.B. die „Soziale Stadt“ mit ihren 1000 Schlaglöchern. Es sollten also auch die Eingeborenen, die Angst haben um sich selbst und um ihre Familien, um ihren Besitz, ihre Zukunft, inkludiert sein und eben nicht mit einem lockeren Spruch aus der Gemeinschaft herausgehauen werden.
@Marvin
„Frage mit falscher Formulierung“
Richtig. Weder vom Fragesteller noch im Blog wurde Stimmung gemacht. Es wurde nur etwas angesprochen. Der Spruch vom Bürgermeister hat die Stimmung aufgeheizt. Ein unglaublich (….vom Admin entfernt) Aussage vom Bürgermeister, der damit einen Fragesteller in die braune Ecke stellt.
Admin
Köstlich ihre leider nicht zitierfähige Bemerkung.