Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
Ich möchte nur zu dem aus meiner Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkt – Straßenbeitrag – etwas schreiben.
Eine zur Abstimmung geplante Satzung wurde von der Genehmigungsbehörde beanstandet. Die Satzung muss nicht wie vorgesehen am 1.1.2019, sondern schon ab 1.1.2018 in Kraft treten.
FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Knackpunkt war und dürfte sein, wenn sich die Koalition nicht bewegen lässt, hier nochmal nachzudenken, den Eigenanteil der Stadt auf mindestens 40% anzuheben.
Hinweise auf Gerichtsurteile, die einen Anteil von 40% als unzulässig betrachten, kann ich im Internet NICHT finden. Obwohl, sich genau darauf die Argumentation eines Stadtverordneten bezog.
Es gibt genügend Städte, die für alle Abrechnungsgebiete einen Gemeindeanteil von über 30% angesetzt haben. Z.B. Dietzenbach von 37% bis 57%. Man darf natürlich nicht verschweigen, dass es auch „bürgerfeindliche“ Kommunen gibt, die den in Hessen geforderten Mindestanteil der Gemeinde auf 25% festsetzen.
Sehen wir uns einen Richterspruch aus Neustadt an. Gut; Neustadt bzw. Obersülzen liegt in die Pfalz. Für Hessen ist mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt. Man könne also auf den Gedanken kommen, bei Rechtsstreitigkeiten wird auf Neustadt verwiesen und das war es dann auch.
Was spricht dagegen, einen Gemeindeanteil von bis zu 50% festzusetzen? Wenn die Kommunalaufsicht etwas dagegen hat, könnte der Bürgermeister, so wie auch für die Babenhäuser Straße und die Erzieher, die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.
Ich denke aber, der Stadt fehlt die Kohle, um einen höheren Gemeindeanteil zu übernehmen. Eine Grundsteuererhöhung, die meiner Meinung nach kurz bevorsteht, würde bei einer Grundsanierung von 1 Mio. Euro und 40% Gemeindeanteil 40-Prozentpunkte ausmachen. Damit würde einen Teil der Bürger entlastet. Die Prozentpunkte dürften doch im Sinne „Solidargemeinschaft“ angebracht sein. So wie die Solidargemeinschaft ALLER Rödermärker den Stadtumbau – Ortskern Ober-Roden – bezahlen wird. Da geht es im Schnitt um 330.000,00 Euro p.Jahr. In Grundsteuerpunkte ausgedrückt ca. 33.
Die Grundsteuererhöhung würde doch den Mieter belasten und den Vermieter entlasten? Oder?
Richtig. Wäre da nicht der von Bürgermeister Kern bei der Bürgerversammlung ergangene Vorschlag an die Vermieter: „Sprecht mit den Mietern und erhöht die Miete. Für einen Betrag von 10,00 € mtl. wird der bestimmt Verständnis haben (aus dem Gedächtnis)“
Fazit: Je höher der Gemeindeanteil, umso niedriger die Mieterhöhung.
Reicht die geplante Mio. für die Straßensanierung
Natürlich nicht. Die zurzeit geplanten Investitionen für die grundhaften Sanierungen sind weniger als ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Mit den 1 Mio. Euro wird der Verfall der Straßen ein wenig abgemildert. Die von der Stadt Rödermark bekannt gegebenen Zahlen sagen aus, – jedes Jahr wächst der Anteil der grundhaft zu sanierenden Straßen um 2,5 Mio. an -. Im Plan sind 20 Mio. Euro für die nächsten Jahre vorgesehen. Bei einer Mio. jedes Jahr also 20 Jahre. Die reichen gerade einmal dazu aus, um weniger als 10% der Straßen in Rödermark grundhaft zu sanieren. 🙁
Macht euch darauf gefasst, es wird zukünftig an 2 Stellschrauben gedreht. Grundsteuer B wird man anheben und aus den bei der Bürgerversammlung genannten 84,00 Euro für den Straßenbeitrag werden garantiert bald 250,00 bis 300,00 Euro. Ein erhöhter Gemeindeanteil könnte etwas zur Entlastung beitragen.
Prüft ganz kritisch die Aussagen des Bürgermeisters, der Koalition und dem zurzeit noch schweigsamen Ersten Stadtrat.
Die Nebelkerze Kompensation
Die versprochene Kompensation wurde auch angesprochen. Konkretes, so wie von der FDP und den FWR gefordert, konnte man nicht vernehmen. Mehr als nur eine ganz vage Hoffnung gab es von der CDU nicht. AL/Die Grünen waren zu diesem Thema komplett zugeschnürt.
Zu einer Bemerkung zur Kompensation die Antwort der FWR. „Die Kompensation saugen WIR uns nicht aus den Fingern. Der Bürgermeister hat bei der Bürgerversammlung gesagt, es soll keiner durch den Straßenbeitrag belastet werden (aus dem Gedächtnis)“
Zu Grundsteuererhöhung
Evtl. wird die Stadt durch den Fleiß der Gewerbetreibenden entlastet. Wie man hören kann, sind die Gewerbesteuereinnahmen stark gestiegen. Damit dürfte sich eine Grundsteuer B Erhöhung nach hinten verschieben. Siehe dazu: Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh Dich kommen.
Siehe auch
» VG NEUSTADT: AUSBAUBEITRAGSSATZUNG: GEMEINDEANTEIL VON 40 V.H. KANN NICHT BEANSTANDET WERDEN
» Beanstandete Satzung
» Pressemeldung Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v. H. kann nicht beanstandet werden
Ich habe kurz im Internet nachgesehen und so auf die Schnelle 15 Satzungen (nicht nur Hessen) gefunden, bei denen der Gemeindeanteil über 30% bis zu 70% beträgt. Wenn einer die Links haben möchte, bitte per eMail anfordern. ( webmaster — ätt — Patchworkmarkt.com )
Diejenigen, die nicht an Mike Hughes Theorie glauben, sollten Aussagen/Versprechungen von vielen Politikern kritisch gegenüberstehen. Zunächst immer davon ausgehen, die sagen nicht die ganze Wahrheit oder lassen wesentliches aus.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die in Ihrem Blog am 13.11. genannte Ausgabensteigerung, die Herr Werner mit ähnlichen Zahlen im Ausschuss bezifferte, wurde nicht widersprochen. Interessant.