Stadtverordnetenversammlung 5.12.2017. U.a. Straßenbeitrag

Am 5.12.2017 ist die Stadtverordnetenversammlung, bei der der Straßenbeitrag verabschiedet wird.
Bei zwei Bürgerversammlungen sind die – wiederkehrenden Beiträge – erläutert worden. Es wurde eine Beispielrechnung vorgelegt, mit der man sich in etwa auf die zu erwartenden Kosten einstellen kann. Es könnte sein, dass noch Änderungsanträge der FWR und FDP behandelt werden. Bei diesen Anträgen geht es in der Hauptsache darum, den Gemeindeanteil von 30% auf 45% (FWR) bzw. 40% (FDP) anzuheben, um damit die Beitragszahler ein wenig zu entlasten.

Überraschungen diesbezüglich (Gemeindeanteil) könnten möglich sein.
 
Siehe auch
» Tagesordnung Stadtverordnetenversammlung 5.12.2017
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

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