VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?

VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?
Lesen Sie unbedingt den Artikel von Samuel Diekmann. Hier wird Klartext geredet.

[..]Der VGH Kassel hat entschieden: dies könnte auch für Rödermark und andere defizitäre Kommunen Folgen haben. Laut jüngstem Urteil (Aktenzeichen: 8 A 1485/13) müssen verschuldete Kommunen nicht nur eine Straßenbetragssatzung erlassen, sondern auch die auf die Bürger umzulegenden Kosten im „höchstmöglichen Rahmen“ festsetzen.[..]
[..] Dieses Urteil könnten für die Bürgern in Rödermark noch sehr teuer werden. An eine Kompensation der Straßenbeiträge durch eine Absenkung der Grundsteuer B (so wie es Schwarz/ Grün den Rödermärkern versprachen) ist damit jedenfalls in absehbarer Zeit vom Tisch. Selbstverständlich müssen wir als Stadtverordnete kreativ werden um mögliche Gebührenexplosionen vom Bürger abzuwenden, aber…[..]
Lesen Sie hier den ganzen Text. Samuel Diekmann

 
Anmerkung
Der Text der Entscheidung liegt mir noch nicht vor. Bisher liegt vor. (Link anklicken)

Die Revision gegen dieses Urteil wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Über eine Revision hätte das BVerwG zu entscheiden.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

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