VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?
Lesen Sie unbedingt den Artikel von Samuel Diekmann. Hier wird Klartext geredet.
[..]Der VGH Kassel hat entschieden: dies könnte auch für Rödermark und andere defizitäre Kommunen Folgen haben. Laut jüngstem Urteil (Aktenzeichen: 8 A 1485/13) müssen verschuldete Kommunen nicht nur eine Straßenbetragssatzung erlassen, sondern auch die auf die Bürger umzulegenden Kosten im „höchstmöglichen Rahmen“ festsetzen.[..]
[..] Dieses Urteil könnten für die Bürgern in Rödermark noch sehr teuer werden. An eine Kompensation der Straßenbeiträge durch eine Absenkung der Grundsteuer B (so wie es Schwarz/ Grün den Rödermärkern versprachen) ist damit jedenfalls in absehbarer Zeit vom Tisch. Selbstverständlich müssen wir als Stadtverordnete kreativ werden um mögliche Gebührenexplosionen vom Bürger abzuwenden, aber…[..]
Lesen Sie hier den ganzen Text. Samuel Diekmann
Anmerkung
Der Text der Entscheidung liegt mir noch nicht vor. Bisher liegt vor. (Link anklicken)
Die Revision gegen dieses Urteil wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Über eine Revision hätte das BVerwG zu entscheiden.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.