Taktung auf der Dieburger Straße. 30, 50, 30, 50 ……

30, 50, 30, 50. So könnte man die Taktung auf der Dieburger Straße trefflich beschreiben.
„Ja, was wollen die denn eigentlich“, wird sich der ortsfremde Autofahrer denken. Ist hier jetzt 30 durchgängig angesagt oder immer nur ein kleines Stück? Will Rödermark und kann nicht? Fehlt denen das Geld für Schilder?
 
Fahren Sie aufmerksam von Eppertshausen kommend die Dieburger Straße Richtung Ortsmitte. Ab einem gewissen Punkt werden Sie feststellen, dass nur bei jeder zweiten Einmündung zur Dieburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt wird.

Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Diebuger Straße. 30,5,30,50 usw
Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Der Pfosten steht schon.

Ich war mir bisher ganz sicher, eine Einmündung hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Darum ist für mich die Beschilderung auf der Dieburger Straße lückenhaft und verwirrend.
Scheinbar ist das mit der Einmündung aber nicht unbedingt so.

So wie ich das Urteil vom OLG Hamm verstehe, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer Einmündung NICHT aufgehoben.
 

Wenn man sich das vor Augen hält, ist das, was in der Dieburger Straße an Schildern angebracht wurde, weder Fisch noch Fleisch. Da fragt man sich doch, warum stellt man z.B. am Bahnübergang nicht ein 30er-Schild auf (evtl. mit der Zusatzangabe 600 Meter) und beendet diese Strecke an der Einmündung zum Breidert. Das ganze natürlich umgekehrt von Eppertshausen kommend. Wäre eine schlanke Lösung und der Schilderwald wäre stark ausgedünnt. Zwar nicht unbedingt empfehlenswert, aber zulässig.
 
Ansonsten muss das Ordnungsamt kon­se­quen­ter­wei­se den Schilderwald aufforsten.
Könnte eine Blaupause für die Babenhäuser Straße sein.

Video Ortsdurchfahrt Dieburger Straße

Siehe auch
» Rödermark. Frankfurter/Dieburger und die Dreißig
» Wie lange gelten Streckenverbote?
» Endet eine Tempo-Begrenzung….
» Gültigkeit von Streckenverboten


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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