Obertshausen sagt NEIN zur Erhöhung der Grundsteuer B und der von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung
Wie in dem Artiklel der Offenbach-Post vom 27.05.2010 zu lesen ist, können die sich in Obertshausen vorstellen, die Straßenbeiträge auf die Grundsteuer B umzulegen.
Wie das die Mieter sehen, bleibt abzuwarten.
Eine verkappte Straßenbeitragssatzung (so wie in Rödermark praktiziert) über die Grundsteuer B?
Straßenbeiträge kann man als Vermieter nicht auf die Mieter umlegen!
Kreativ ist das Ganze nun auch mal nicht und nicht endgültig. Man beachte in dem Artikel — werde es vorerst nicht geben —
Auszug aus op-online vom 27.05.2010 …….hätte die Stadt rückwirkend zum 1. Januar den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 240 auf 290 Punkte anheben müssen“, erläuterte Roth. „Wir wollten aber unsere Bürger nicht zusätzlich belasten und erhöhen den Grundsteuer-Hebesatz in diesem und auch im nächsten Jahr nicht…[]…Auch die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung einer Straßenbeitragssatzung werde es vorerst nicht geben……Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de
Passend zu diesem Artikel finden Sie einen anderen Artikel aus Mai 2010 passend auf Rödermark.
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
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