Morgen im Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Antrag der Fraktion FWR: Gymnasium in Rödermark
Sachverhalt/Begründung:
Auf Anfrage der FREIEN WÄHLER Rödermark wurden von der Verwaltung folgende Angaben gemacht:
Von den in Rödermark gemeldeten 2490 Kindern/Jugendlichen (11-15 Jahre 1317, 16-19Jahre 1173) besuchen ca. 1350 ( 1074 Kl. 5-10; ca. 275 Kl. 11-13) die Nell-Breuning-Schule. Auch wenn von den älteren Jahrgängen viele nach dem 10.Schuljahr abgehen und eine Lehre beginnen, zeigen diese Zahlen doch sehr deutlich, dass viele Rödermärker Kinder und Jugendliche mangels eines entsprechenden Angebotes in Rödermark weiterführende Schulen – im wesentlichen Gymnasien – in den umliegenden Kommunen besuchen müssen. Es ist für diesen Personenkreis eine Zumutung täglich zusätzlich zu den langen Schulzeiten noch erhebliche Fahrtzeiten in Kauf nehmen zu müssen weil ein entsprechendes Angebot in Rödermark nicht gegeben ist. Die zur Verfügung bleibende Zeit für in diesem Alter so wichtige andere Aktivitäten in einem Verein oder einer Gruppe Gleichaltriger ist auf ein Minimum reduziert. Hinzu kommen noch die finanziellen Belastungen der Eltern durch die Fahrtkosten. Die maximale Kapazität der NBS wird von der Verwaltung mit 1600 Schüler*innen angegeben, die aktuell mit 1584 (inkl. auswärtiger Schüler*innen) nahezu ausgeschöpft ist. Der kurz- und mittelfristig zu erwartende Anstieg der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Rödermark wird von der NBS nicht mehr abgedeckt werden können. Bei der gegebenen Sachlage ist es dringend geboten, dass das Bildungsangebot in Rödermark um ein Gymnasium erweitert wird.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend mit dem Schulträger Kreis Offenbach Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, das Bildungsangebot in Rödermark zeitnah um ein Gymnasium zu erweitern, vor allem um den Anforderungen der nahen Zukunft entsprechen zu können, aber auch um den Eltern eine Alternative zur Integrierten Gesamtschule zu bieten und den Kindern unnötige Fahrten zu ersparen.
Quelle: bgb.roedermark.de
Hier die Einladung und die Aktenmappe für diese ÖFFENENTLICHE Sitzung
06.03.2018 CDU Rödermark lehnt den Antrag der FWR ab.
Siehe auch
» Zusammenfassung Gymnasium und Nell-Breuning-Schule
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?