Ich komme nach meiner Weimar-Reise heute dazu, die Offenbach Post der Woche zu „lesen“. Neben dem Artikel zu der Ortsführung von Reinhard Berker fällt beim Überfliegen der Artikel „Tänzer drehen eine Ehrenrunde“ auf. Der Plan, die Tanzsporthalle an einem anderen Standort – Kapellenstraße – anzusiedeln bzw. den jetzt gefassten Beschluss des TSC, die Halle am jetzigen Standort zu erweitern, war in den vergangenen Jahren schon immer einmal Thema in den Tageszeitungen und auch hier im Blog für Rödermark. Dazu gab es auch noch Diskussionen in den Gremien der Stadt. Eine Sondersitzung für die Anwohner der TSC-Halle wurde abgehalten, Gutachten wurden erstellt, Baupläne angefertigt und ausgelegt, Bürgereinwände bearbeitet, eine baurechtliche Genehmigung wurde erstellt. Sichergestellt wurde, dass die Stadt das betreffende Grundstück vom Kreis erwerben kann, um es dann dem TSC in Erbpacht zur Verfügung zu stellen. Man kann mich hoher Wahrscheinlichkeit sagen: „Von beiden Seiten wurde viel Arbeit und Geld in das Projekt TSC-Halle Rödermark/Ober-Roden gesteckt.“
„Auslöser dafür waren die hohen Grundstückskosten„
Langfristige Arbeiten wurden erfolgreich zu Ende geführt. Dann gab es kurzfristig eine wohl völlig unerwartete Modalität. Der TSC soll 92.250,00 Euro zuzüglich Nebenkosten der Stadt für das Grundstück erstatten. Lassen wir das erst einmal so stehen. Der TSC äußert sich wie folgt: „Der Verein soll jetzt noch mal 100.000,00 Euro drauflegen.„ Quelle OP 16.03.2017.
Aus den Zahlen kann man ableiten, dass ein Grunderwerb vom TSC wohl nicht angedacht war. Man ist wahrscheinlich auch nicht davon ausgegangen, dass die Pachtzahlung in einem Schlag an die Stadt zu leisten ist. Der TSC dürfte von einer jährlich zu zahlenden Erbpacht ausgegangen sein.
Zur Erbpacht gab es bereits am 7.09.2016 eine Aussage.
Die Hallenerweiterung bedarf auch mehr Grundstücks, derzeit noch im Besitz des Kreises – Finanzierung der Grundstückskosten sollen in einem neu zu erstellendem Erbpachtvertrag festgeschrieben werden.Quelle: Blog für Rödermark
Wie man
„Wir haben aber nicht im Lotto gewonnen.“
Straub sieht sich da einer Meinung mit Bürgermeister Kern. „Er unterstützt uns von und tut sein Bestes“ (Quelle OP 16.03.2018)
zu verstehen hat, wird sich nach der vom TSC ausgebetenen Bedenkzeit zeigen.
Der von der Stadtverordnetenversammlung zu fassende Beschluss lautet unter
„Finanzielle Auswirkungen. Der Grundstückspreis wird der Stadt Rödermark unmittelbar nach Kauf erstattet und kann zumindest als Anzahlung für die über 99 Jahre zu zahlende Erbpacht angesehen werden. Die zur Finanzierung des Grundstückskaufs benötigten Mittel müssen überplanmäßig nach § 100 HGO bereitgestellt werden. Die Deckung kann über im Haushaltsjahr 2017 erzielte Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen erfolgen. Quelle: Vorlage. Hervorhebung durch den Admin Zu beachten ist: [..] zumindest als Anzahlung [..]
Dass es bei einem solchen Projekt kurz vor dem Abschluss an den zu zahlenden Grundstückskosten scheitern kann, ist recht ungewöhnlich. Rechnet man bei einer Kostenkalkulation nicht einen Betrag X für den Grunderwerb mit ein? Oder ist der TSC bis zuletzt davon ausgegangen, dass man über die gesamte Laufzeit, eine jährliche Erbpacht zu zahlen hat?
Warum ich das hier über diesen Vorgang schreibe.
Wäre der Artikel bei OP-Online veröffentlicht worden, hätte ich mir mit einem Link auf diesen Artikel diese Zeilen hier sparen können. Hab da wohl eppes übersehen. Ist doch bei OP-Online .
Da ich bereits seit Beginn der Planung sporadisch über den Hallenbau berichte, darf natürlich diese Phase nicht fehlen. Interessant ist es zu sehen, wie eine langfristige Planung im letzten Moment durch ein sehr wichtiges Detail infrage gestellt werden kann. Ist versäumt worden, frühzeitig für unmissverständliche Klarheit bei den Geldangelegenheiten zu sorgen? Es dürfte viel Geld verbrannt worden sein.
Hat es da schwerwiegende Defizite in der Kommunikation „Stadt <-> TSC“ gegeben? Gab es bis zuletzt keine klare Ansage, wie sich die Stadt die Zahlung einer Erbpacht vorstellt? Man wird es erfahren.
Siehe auch
Tagesordnung Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
16.03.2018 Tänzer drehen Ehrenrunde
17.03.2018 Notizbuch der Woche
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?