Rödermark steht vor der Erweiterung seines Kulturetats.
Die Kulturabgabe für Festveranstaltungen (KfF) wird kommen.
Wie schon angekündigt, wurden jetzt die ersten Einzelheiten zur Erweiterung des Kulturetats bekannt gegeben.
Kulturetat. Die Abstimmung steht bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung (Stavo) auf der Agenda.
In Anbetracht der bevorstehenden Festveranstaltungen im Jahr 2019 und den dann folgenden, soll bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung im Sinne aller Bürger/-innen die KfF beschlossen werden. Es wird eine eigene Stabsstelle für Festveranstaltungen eingerichtet. Damit ist sichergestellt, dass der eingeschlagene Weg, die Stadt Rödermark als – Rödermark, die Kulturhauptstadt an der Rodau – zu etablieren, auch unter einem dann neuen Bürgermeister weitergeführt wird.
Für Bürger wichtig. Es wird NICHT erforderlich sein, eine zusätzliche Belastung über eine neue Steuer oder Gebühr einzuführen. Die Aufwendungen sind planerisch durch die bestehenden Einnahmen voll abgedeckt. Es wird ein ganz geringer Teil (nur 1,6%) der Grundsteuer B ab Haushaltsjahr 2019 der KfF zur Verfügung gestellt.
Für die Planung und Durchführung der Feste werden bei der Stadt dauerhaft zwei neue Planstellen geschaffen. Ein Herr Treptow ist als Kulturreferent bereits fest eingeplant. Die Personalkosten sind ebenfalls über die Grundsteuer B zu erwirtschaften einzutreiben. Auch hier wurde sehr sparsam kalkuliert. Die Kosten für die beiden Planstellen belasten die Grundsteuer B mit weniger als 1,9%. Bei größeren Veranstaltungen, wie z.B. Abschiedsfeste vom jeweiligen Bürgermeister oder runden Geburtstagen von Bürgermeistern, werden auf Anfrage weitere Gelder zur Verfügung gestellt.
Damit der Magistrat sich nicht immer über einen Stadtverordnetenbeschluss die Gelder genehmigen lassen muss, ist eine Budgetüberschreitung von maximal 0,9% der Grundsteuer B ohne Beschluss erlaubt.
Es ist auch angedacht, dass über die KfF Rödermark ein neuer Festplatz gebaut werden kann. Der Referent für die KfF soll die Möglichkeit prüfen, ob nicht vor der Kulturhalle ein repräsentativer Festplatz, unter Umständen durch Abriss bestehender Immobilien, möglich wäre.
In dem Beschluss der Stadtverordneten wird AUSDRÜCKLICH festgelegt sein, dass die Bürger NICHT mit einer neuen Steuer oder Gebühr zu belasten sind.
Übernachtungsgäste in Rödermark haben zum Zimmerpreis eine Pauschale von 2,00 Euro pro Nacht als KfF zu leisten. Gleiches gilt für Restaurant- und Veranstaltungsbesucher/-innen von auswärts.
Beschlussfassung:
» 17.04.2018 öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur.
» 19.04.2018 öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.
» 02.05.2018 öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt.
Keine. Es ist KEINE neue Steuer oder Gebühr für die Bürger erforderlich.
Der Mechanismus der GrundsteuerB Erhebung darf durch die neue Kulturabgabe für Feste nicht berührt werden. Die GrundsteuerB darf nur dann den Gegebenheiten angepasst werden, wenn das ordentliche Haushaltsergebnis nicht mehr den Schutzschirmvorgaben entspricht. In den letzten Jahren hat die Stadt diese Vorgaben immer erfüllt. Der Stadtkämmerer konnte plötzlich auftauchende Finanzlücken durch die ihm gegebenen Möglichkeiten mittels Steuergesetze ausgleichen. Diese Herkulesaufgabe wurde, OHNE über eine zusätzliche Steuer oder Gebühr Gelder von den Bürgern einzutreiben, vom Stadtkämmerer bei all seinen Haushaltseinbringungen gemeistert.
Sie sehen, für die Bürger ändert sich durch die KfF in der Haushaltsführung nichts.
Diese Vorgabe muss auch ohne diese KfF eingehalten werden.
KfF = Kulturabgabe für Feste
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.