Dank neuer brandneuen Möglichkeiten durch den Gesetzgeber scheint jetzt der von vielen gewünschte Königsweg „Straßenbeitrag über die Grundsteuer B“ möglich. Es wird sicherlich ein Antrag erstellt (IFA), den alle Faktionen gemeinsam einreichen werden.
Gemeinde soll über Straßenbeitragssatzung entscheiden
Bezüglich der auch in Rödermark unerwünschten Straßenbeiträgen hat die hessische Landesregierung am vergangenen Donnerstag im Landtag im Rahmen einer ersten Gesetzeslesung mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, auch defizitäre Gemeinden zukünftig selbst entscheiden zu lassen, ob dieses Instrument der Einnahmenverbesserung genutzt wird. Weiter bei der CDU Rödermark
Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.