komm Verfassung
Kommentar zu den Vorschlägen für die hessische Verfassungsänderung.
Die Vorschläge findet man unter
„https://hessischer-landtag.de/content/enquetekommission-verfassung-aktueller-be ratungsstand“ als
PDF-Dateien.
– Kurz gesagt, viele gutklingende und vermutlich wohlmeinende Ideen sind genannt worden, die in die Verfassung aufgenommen werden sollen, aber mit Blick auf die jetzige politische Lage in Deutschland – speziell die grüne Nachhaltigkeitspolitik (siehe Roland Kern’s Politik) und speziell der Umgang mit Kritikern und Andersdenkenden – befürchte ich vor allem eine Verschlechterung der Lebensqualität. Eine Verfassungsaktualisierung wird die Verschlechterung fördern, beschleunigen. Die Verschlechterung wird sich vor allem wirtschaftlich zeigen. Daran wird auch die so gern betonte „soziale Gerechtigkeit“ nichts ändern.
– Umweltschutz ist bereits in der jetzigen Version der Hessischen Verfassung vorhanden. Die Aktualisierung hat lediglich das Ziel die Grüne Politik zu verfestigen. Siehe nächster Absatz. Rödermark’s grüne Politik wird hessische Normalität werden.
– Wenn die Agenda 21 Nachhaltigkeitsziele in der hessische Verfassung aufgenommen werden und zu Staatszielen werden, dann fürchte ich, dass die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen eines Roland Kern in Rödermark zur Normalität in Hessen werden. Das bedeutet u. A. den Ausbau des Staates (na, vielleicht wird dann ja eine Stelle für eine Nachhaltigkeitserziehungsbeauftragte geschaffen, dann würde man auch der sozialen Gerechtigkeit in Form der Bevorzugung einer Frau, was ja Diskrimierung aufgrund des Geschlechtes ist, genüge getan haben), es werden noch mehr Förderanträge für Projekte wie Stadtgrün, soziale Stadt, Stadtumbau usw. gestellt werden, und es wird erst recht weiter an der weltweiten Dekarbonisierung gearbeitet werden, was laut einer Studie der Global Warming Policy Foundation einen negativen Einfluß auf die Menschen in der dritten Welt haben wird, weil die erst gar keine energetische Infrastruktur und damit erst recht keine Industrie wie in der ersten Welt aufbauen können. Das kombiniert mit der politisch gewollten organisierten Migration zusammen, könnte bedeuten, dass noch mehr Menschen in die Sozialsysteme der ersten Welt integriert werden würden. Es ist eine ökonomische Wahrheit, dass Sozialsysteme nicht endlos aufnehmen können. Und wenn die wirtschaftliche Leistung in der ersten Welt u. A. auch wegen der Dekarbonisierung und Deindustrialisierung ebenfalls sinkt, dann steht noch weniger Geld für das Sozialsystem zur Verfügung. Dazu kommt noch, dass irgendwer den personellen Ausbau des Staates finanzieren muß und die Staatsquote liegt bereits bei über 60 – 70 Prozent.
– Vor diesem Hintergrund wird auch eine verfassungsmäßige Garantie auf Arbeit nicht wirksam sein können. Wie soll Arbeit garantiert werden, wenn mehr Menschen als Arbeit im Land sind und wenn durch steigende Staatskosten und Regulierung der Arbeitgeber die Einrichtung von Arbeitsplätzen unmöglich wird?
– Genauso unsinnig ist die verfassungsmäßige Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wie soll ein Grundeinkommen bezahlt werden, oder besser, von wem soll es bezahlt werden? Seite 1
komm Verfassung
– Hinterfragenswert halte ich auch andere Diskriminierungsverbote, besser gesagt, was in der politischen Welt aus ihnen gemacht werden würde. Menschen sollen ja nicht wegen ihres Geschlechtes diskriminiert werden, was aber niemanden daran gehindert hat, Frauenquoten einzuführen. Frauenquoten haben zwar vielen Frauen beruflich geholfen, aber nichtsdestotrotz beruht diese Hilfe auf einer Diskriminierung sowohl von Männern als auch von Frauen. Und blöderweise kommen aufgrund der Quoten auch Frauen in verantwortungsvolle Positionen, für die sie nicht geeignet sind. Siehe unsere Verteidungsministerin, die die Bundeswehr wehruntauglich gemacht hat. Geschlechtergerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes scheint wichtiger zu sein als die Verteidigung der Menschen eines Landes. Daher fürchte ich ähnliche nachhaltig nachteilige Effekte auf die Gesellschaft durch Diskriminierungsverbote und an diese geknüpfte Staatsziele.
– Redundant ist die Einführung von Kinderrechten. Redundant, weil Kinder zur Kategorie Menschen gehören und die Menschenrechte bereits existieren. Kinderrechte und Menschenrechte sind, wenn nicht im Wortlaut, so doch in ihren Prinzipien identisch.
– Aus all den oben genannten Gründen schlage ich vor, sämtliche Staatsziele zu streichen, und die Verfassung zu einem Prinzipienkatalog umzugestalten. In diesen Katalog kann man sämtliche Werte und ihre konkreten Formen aufnehmen und ihn für das hessische Gebiet als bindend erklären. D. h. wer auf hessischem Gebiet lebt, für den gelten diese Prinzipien. Wer meint, von einem anderen ungerecht behandelt zu werden, der kann sich an den Staat als Mediator und Entscheider wenden. Dadurch würden Richter wieder unbefangener werden, denn sie würden einer dritten unabhängigen Partei angehören. Im Gegensatz dazu verlieren Richter immer mehr Unabhängigkeit und Unbefangenheit, wenn sie Teil eines immer größer werdenden Staates werden und die Staatsinteressen (Staatsziele) gegenüber einer klagenden Person vertreten, obwohl sie eigentlich die dritte unabhängige Partei innerhalb eines Rechtsstreites sein sollen.
Gastbeitrag: Marvin Falz