Auf die Kritik der FDP am Rödermarkplan reagierte AL/Die Grünen mit „Die FDP hat nichts kapiert!“
Mit dem Rödermarkplan sollte herausgefunden werden, wo noch bebaubare Flächen zur Verfügung stehen.
Ein Antrag der FDP, erstmals behandelt am 15.08.2018 im Bauausschuss, zielte genau auf diesen Punkt ab.
Antrag der FDP Rödermark:
» Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020.
» Hier die ausführliche Anlage, in der die Flächen genannt werden.
Auf den Antrag der FDP. Die AL heute in der Presse:
Wo da jeweils 20 bis 25 Hektar für neue Wohn- und Gewerbegebiete herkommen sollen, wie es die FDP in ihrem Antrag fordert, ist der AL schleierhaft. …. Dann sollen die doch mal sagen, wo das alles sein soll, anstatt andere auffordern dies zu tun. Quelle Offenbach Post (Print) 16.08.2018
Man kann doch voraussetzen, dass eine Fraktion die Anfragen/Anträge der Gegenseite grundsätzlich unter die Lupe nimmt. Ich nehme auch weiter an, die AL/Die Grünen verfahren so. Nach der öffentlichen Beschwerde in der Offenbach Post „Dann sollen die doch mal sagen, wo das alles sein soll, anstatt andere auffordern dies zu tun“, kann man nur vermuten, AL/Die Grünen konnten mit dem Text nichts anfangen. Als Hilfestellung habe ich einmal die einzelnen Flurstücke für die AL etwas deutlicher herausgestellt. Ich hoffe, das hilft weiter. Hier eine Zusammenfassung der Flächen (ganz einfach der Anlage des FDP-Antrags entnommen), auf denen aus Sicht der FDP die Restriktionen vergleichsweise gering und damit eine Bebauung theoretisch möglich wäre.
Wer hat nichts kapiert?
Siehe auch
Genereller Ablaufplan zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
In meiner Wahrnehmung hatte ich bisweilen immer den Eindruck, die Grünen/AL sind intellektuell den anderen Parteien ebenwürdig, eher etwas voraus. Nun macht es aber den Anschein, dass nur der Pressesprecher schreiben und lesen kann, sonst kann ich mir das hier nicht erklären. Ein Armutszeugnis, die Ausarbeitung der FDP ist mehr als gelungen und aussagekräftig.
Aber gut, das falsche Logo auf dem Antrag, da wird sich nicht die Mühe gemacht, alles zu lesen…. traurig!