Hallo, wie ehrlich ist das denn?

Richtig? Falsch?
Richtig? Falsch?

Am 30.08.2018 konnte man bei OP-Online wohl fälschlicherweise lesen, dass Herr Rotter und Bürgermeister Kern dem Kreis oder Landrat ständig die Forderung nach einem Gymnasium vortragen. Laut OP-Online wollte Herr Rotter damit den Vorwurf der Untätigkeit zurückweisen. So jedenfalls hat Herr Löw (Offenbach Post) es den Ausführungen von Herrn Rotter bei der Stadtverordnetenversammlung zum Gymnasium entnehmen können. War aber scheinbar nicht so. BM Kern (nicht Herr Rotter) stellt in einem Artikel (OP Printausgabe vom 3.8.2018 ) die Ausführungen von Herrn Rotter bei der Stavo etwas anders dar.

[..]Bürgermeister Roland Kern und er (Anm. Rotter) würden die Forderung nach einem Gymnasium sowohl im Kreistag als auch Landrat Oliver Quilling gegenüber ständig vortragen, wies Erster Stadtrat Jörg Rotter den Vorwurf der Untätigkeit zurück.[..]
Quelle: Herr Löw bei OP-Online am 30.08.2018

Bürgermeister widersprach am 3.9.2018 in der Offenbach Post dem ständigen Vortragen der Forderung im Kreistag bzw. Landrat.
Und weiter: „Für eine solche Handlungsweise der offiziellen Vertreter der Stadt gegenüber dem Schulträger fehlt jegliche Legitimation.“ Herr Kern stellte auch noch fest: „Es existiert kein entsprechender Beschluss der Stavo aus den Zeiten 2006-2010 (CDU/FDP- Koalition) noch aus der Zeit danach.“ Erstaunlich diese Aussage. Ich verstehe allerdings den Antrag aus 2006 etwas anders.
Der Magistrat wird beauftragt, beim Schulträger darauf hinzuwirken, in Rödermark das Angebot eines 12-j Gymnasiums zu schaffen[..]
Kann es sein, dass sich BM Kern daran nicht erinnert, weil sich seine Fraktion schon 2006 gegen solche Gespräche ausgesprochen hat?

Wer schadet wem? Auszug OP 3.9.2018
Wer schadet wem?

Es könnte nicht schaden, wenn man sich die Tonaufzeichnung der letzten Stavo einmal anhört.
[..] (6) Die Sitzung wird mit Tonträger aufgezeichnet. Dieser ist von der Verwaltung aufzubewahren und kann auf Antrag von jeder bzw. jedem Stadtverordneten und den Mitgliedern des Magistrats in den Räumen der Verwaltung bis zum Ablauf der Frist des Abs. 4 – bei Einwendungen bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung – abgehört werden. Danach wird die Aufzeichnung gelöscht[..] Quelle: Satzungsrecht Rödermark

Was denn jetzt?
Es wäre schön gewesen, wenn Herr Löw mit seinen Ausführungen allgemein anerkannte Tatsachen niedergeschrieben hätte. Jetzt werden all diejenigen bitter enttäuscht sein, die gemeint haben, dass die Verantwortlichen zumindest den Bedarf für ein Gymnasium in Rödermark dem Schulträger vortragen. Kümmert man sich jetzt darum, dass ein offizieller – bitte keinen von der CDU (Herr Hartung natürlich ausgenommen), SPD oder den Grünen – der Stadt beim Schulträger den Bedarf für ein Gymnasium in Rödermark vorträgt? Der Antrag (zur Legitimation) der FWR und FDP solche Gespräche aufzunehmen, wurde von der Koalition und SPD abgelehnt.

Lesen Sie auch die Stellungnahme der FDP zu den Äußerungen von Bürgermeister Kern.
In seiner Stellungnahme zur Diskussion um ein Gymnasium in Rödermark offenbart Bürgermeister Kern die ganze Schizophrenie seiner Grünen und der ihn tragenden grün-schwarzen Koalition. Völlig korrekt erklärt er, er würde nicht ständig im Kontakt mit Landrat Quilling stehen und die Forderung nach einer weiteren weiterführenden Schule in Rödermark vortragen, weil es dazu keine Legimitation sprich keinen Stadtverordnetenbeschluss gäbe. Um das zu ändern, wollten die FDP und die Freien Wähler genau diesen fehlenden Beschluss herbeiführen, was von CDU und Grünen verhindert wurde, u.a. mit der Begründung, die gemeinsame Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan vom Mai 2018 sei Legitimation genug, man brauche keinen weiteren Beschluss. Mit seiner Stellungnahme unterstreicht Bürgermeister Kern also geradezu die Wichtigkeit und Richtigkeit des Antrages von FDP und FWR. Weiter der der FDP-Roedermark.de

Eine bemerkenswerte Feststellung vom Fraktionsvorsitzender der CDU Rödermark zu Zeiten der Koalition mit der FDP.
Herr M. Gensert stellt fest, dass der Kreis das Vorhaben nicht abgelehnt, sondern eine Prüfung in Aussicht gestellt hat. Sollte ein Gymnasium (G8) als notwendig erachtet, so kämen nur die Städte und Gemeinden als Standort in Frage, die sich rechtzeitig beworben haben.
Quelle: bgb.roedermark.de

Das Jahr 2006
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Datum: Mo, 10.07.2006
Nach Begründung durch die Antragstellenden Fraktionen, Stellungnahmen von Bürgermeister Kern und den Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag der CDU und FDP abstimmen:


Antrag der Fraktionen von CDU und FDP:

Der Magistrat wird beauftragt, beim Schulträger darauf hinzuwirken, in Rödermark das Angebot eines 12-j Gymnasiums zu schaffen,
Täglich pendeln mehrere hundert Jugendliche zum Besuch weiterführender Schulen aus Rödermark in die Nachbarstädte. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen unnötige Fahrwege erspart und ein eigenständiges 12-jähriges Gymnasium in ihrer Heimatstadt Rödermark angeboten worden. Außerdem wollen CDU und FDP dadurch jungen Familien in Rödermark die Wahlfreiheit zwischen einer zwölfjährigen und einer dreizehnjährigen Ausbildung zum Abitur ermöglichen und die Attraktivität Rödermarks als Wohnort steigern.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung: CDU, FDP
Ablehnung: Andere Liste/SPD
Enthaltung: /

Damit ist der Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen hinfällig.
Quelle: bgb.roedermark.de
 
Siehe auch
» Schulentwicklungsplan
» 02.05.2018 Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Schulentwicklungsplan


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

One Reply to “Hallo, wie ehrlich ist das denn?”

  1. Wirklich sehr Interessant – offensichtlich gibt es nun auch im beschaulichen Rödermark „Fake News“ seitens des Bürgermeisters.

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