Das in Rödermark. Das in Hessen. Ahamadiyya Muslime-Gemeinde lässt Mädchen ab 13 nicht mehr mitlaufen.
Die Kinder, bei denen auch islamische Mädchen bis 13 Jahren mitlaufen konnten (danach werden sie von den Läufen ausgeschlossen), machten auf den Startpfiff von Bürgermeister Kern [..] So konnte man es am 2.10.2016 in der Offenbach Post lesen.
Worüber stimmen wir u.a. am 28.10.2018 ab?
Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen. Stärkung und Förderung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Gut, es wird ab 28.10.2018 erst darüber abgestimmt. Kann ja sein, dass man in Hessen diesen neuen Absatz im Artikel 1 der Hessischen Verfassung ablehnt. Dann kann man in 2019 wieder den Benefizlauf, ohne die ausgeschlossenen Mädchen, erneut veranstalten.
Über die o.g. Änderungen der Verfassung des Landes Hessen, können Sie sich am 23.10.2018 informieren. Uwe Hahn in Rödermark zur Änderung der Hessischen Landesverfassung.
Siehe auch
» 05.10.2018 Pressemeldung der Freien Wähler Rödermark (FWR)
» 05.10.2018 Benefizlauf der Ahmadiyya-Gemeinde wird zum Politikum
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Wie würde denn die Stadt Rödermark die Muslime zwingen wollen, Mädchen über 13 Jahre mitlaufen zu lassen, wenn der Staat schon in den staatlichen Schulen und in größeren Städten die staatliche Polizei schon große und angeblich weiter wachsende Schwierigkeiten mit Muslimen hat? Schicken die dann den Kern hin, der beim Ramadan-Fastenbrechen das GG bezüglich Religionsfreiheit zitiert, aber die Gelegenheit vorbeigehen lässt, die Muslime im Ort darauf hinzuweisen, dass die sich auch an das GG zu halten haben? Und das die Gleichstellung von Frauen und Männern via politischer Instrumente wie den Quoten auch nicht gerade unkontrovers ist, weil sich viele Männer und Jungen ungerecht behandelt fühlen, spricht nicht gerade für eine gute und gerechte Gleichstellungspolitik. Daran wird eine Verfassungsänderung nichts verbessern. Nur wenn sich die Leute selbst drum kümmern, wird sich was verbessern. Man könnte auch die Frage stellen, wen es eigentlich was angeht, dass die Muslime über 13-jährige Mädchen nicht mitlaufen lassen.
Auszug aus einer Mail.
[..]Aber was man dabei auch nicht außer Acht lassen darf ist, dass es eine rein private Veranstaltung ist. Wenn ich einen privaten Grillabend veranstalte und dazu nur Männer einlade („Männerabend“), dann geht das keinen was an. Man denke auch an Frauentage in Schwimmbädern. Oder denk’ mal an das „Vitabel“ Frauen-Fitnessstudio bei uns in Ober-Roden – da dürfen wir als Männer nicht rein. Herrensitzung bei Fastnacht? Frauenparkplätze? Frauenquote in DAX-Konzernen? Wie sieht es denn da mit Artikel 3 GG aus? [..]
Also die Stellungnahme von Herrn Härter in der Offenbach Post lässt vermuten, dass es Frauen nicht verboten war mitzulaufen und dass tatsächlich welche mitgelaufen sind. Leute kann man schwer zwingen mitzulaufen. Positiv fällt mir da auf, dass die geringe Teilnahme von Frauen wohl auch in den „eigenen Reihen“ negativ auffiel. Nur weil etwas nicht beworben wird, heißt das noch lange nicht, dass etwas verboten ist.
@Orwischer
So sehe ich das auch!