FWR-Presseerklärung Freie Wähler Rödermark
Ahmadiyya Charity Walk eine Männerdomäne
FWR mahnen Achtung vor Gleichstellung der Geschlechter an
Es ist ein guter Brauch, dass die Ahmadiyya Gemeinden deutschlandweit einmal im Jahr einen Charity Walk veranstalten und die Startgelder und Spenden ihrer Mitglieder für soziale Zwecke an lokale Vereine und Körperschaften verteilen. Dies gilt es ausdrücklich zu loben und es wäre schön, wenn sich in dieser Hinsicht von anderen ethnischen und/oder religiösen Gruppen Nachahmer finden würden. Leider aber hat für die FWR diese Veranstaltung einen nicht erwünschten Beigeschmack. Wie in dem Bericht der Offenbach-Post vom 02.10.2018 über dieses Ereignis zu lesen war Zitat :“können islamische Mädchen bis 13 Jahren bei den Kindern mitlaufen – danach werden sie von den Läufen ausgeschlossen“. Ein für das deutsche Verständnis nicht nachvollziehbares Ausschlussprinzip. Wie soll die vielbeschworene Integration gelingen, wenn unsere ausländischen Mitbürger Hindernisse dafür aufbauen. Der FWR-Pressesprecher hat sich dieserhalb mit einem der Organisatoren des Charity-Walks in Verbindung gesetzt und die Vorbehalte der FWR dargelegt. Es wurde argumentiert, dass es im Islam eine auf dem Koran basierende Regel gibt, die eine generelle Trennung von Aktivitäten von Männern und Frauen in der Öffentlichkeit vorschreibt. Die Frauen in der Ahmadiyya Gemeinde seien absolut gleichberechtigt, möchten aber bei sportlichen Aktivitäten unter sich bleiben. Der Islam darf aber nicht über dem Grundgesetz stehen. Eine der wichtigen Grundsätze der Ahmadiyya Gemeinden weltweit ist die vollständige Anerkennung der Gesetze des Gastlandes. Die FWR begrüßen diesen Grundsatz ausdrücklich, müssen aber fragen, ob er auch in diesem Fall angewendet wurde. Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes garantiert den Geschlechtern Gleichheit. Es darf und kann nicht sein, dass Frauen von öffentlichen Aktivitäten – welcher Art auch immer- ausgeschlossen werden. Es wäre schön gewesen, wenn Bürgermeister Kern, der als Starter beim Charity-Walk fungierte, sich vorab informiert und auf die Veranstalter entsprechend eingewirkt zumindest jedoch zu diesem Thema vor Ort einige angemessenen Worte gesagt oder vor dem Hintergrund des Ausschlusses von islamischen Frauen sein Kommen abgesagt hätte. Integration und Völkerverständigung werden nur erreicht werden und funktionieren wenn dafür von keiner Seite künstliche Hürden aufgebaut werden.
Pressemeldung der Freien Wähler Rödermark.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.