Bei der heute stattfindenden Stadtverordnetenversammlung steht auf der Tagesordnung unter Punkt 18 – Erklärung des Bürgermeisters. Allgemein wird erwartet, dass er das Endes seiner Amtszeit bekannt gibt. Zeit wird es ja. Der Termin für Neuwahlen steht vor der Tür. (Siehe)
TOP 3) der Tagesordnung. Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Was mir von Anfragen der Stadtverordneten bisher bekannt ist:
» Straßenmarkierung
» Öffentliches WLAN
» Flohmarkt am Knochen
» Chronologie Maiglöckchenpfad
» Presseerklärung Maiglöckchenpfad
Offen wäre u.a. noch Antworten zu:
» Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan (SEP)
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?