
Voraussichtlich:
Erster Wahlgang: 24. März 2019
Stichwahl: den 07. April 2019
Über folgenden Antrag wird bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) abgestimmt:
Die Amtszeit von Bürgermeister Roland Kern endet am 30. Juni 2019. Daher ist die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark notwendig.
Gemäß § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin von den Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 42 Abs. 3 HGO).
§ 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) regelt, dass die Wahl sowie eine notwendig werdende Stichwahl jeweils an einem Sonntag stattfinden. Die Stichwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt (§ 39 Abs. 1 b) HGO).
Die Bestimmung der Wahltermine ist gemäß § 42 KWG Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung.Der Wahlleiter hat den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl im Bekanntmachungsorgan der Stadt öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss spätestens am 90. Tag vor der Wahl erfolgen (§ 61 Abs. 1 KWO).
Der Magistrat empfiehlt, als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters den 24. März 2019 und als Termin für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 07. April 2019 festzulegen. Quelle: bgb.roedermark
Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.
Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.