17.11.2019. Die Bilder zeigen zwei Bahnunterführungen in Offenbach Bieber und einen Bahnübergang, ebenfalls in Offenbach Bieber.
Zu beachten ist, die Durchfahrtshöhe für ein Feuerwehrfahrzeug muss 3,50 Meter betragen.
Zu den Bildern wurde mir folgender Kommentar zugestellt.
Die allermeisten Bahnübergänge der S1 und S2 waren vor deren Bau 90°-Übergänge, max. 100°-Übergänge. Und sie lagen nicht an der Hauptverkehrsachse. Um den Bahnkörper gab es große, unbebaute Flächen, sodass man eine U-Verschwenkung einrichten konnte. Wir haben in Ober-Roden einen 140°-Übergang an einer Hauptverkehrsachse. Bei einem 140°-Übergang ist eine U-Verschwenkung generell nicht möglich. Es bleibt nur die gerade Unterführung. Für eine gerade Unterführung benötigt man aber Platz. Am ehesten vergleichbar ist unsere Situation mit OF-Bieber. Auch dort wurde eine Unterführung bei einem 140°-Übergang an einer Hauptverkehrsachse gebaut. Zwischen dem Anfangs- und Endpunkt der Unterführung liegen 150 m Strecke. Auf der einen Seite gibt es innerhalb dieses Bereiches keine gegenüberliegenden Häuser, der Abstand zwischen den Häusern mit eingeschränkter Zufahrt im Bereich des Zebrastreifens beträgt 17 m. Auf der anderen Seite gibt es mehrere gegenüberliegende Häuser mit einem Abstand von 15 m. Diese Abstände waren ausreichend, neben der Fahrbahn auch noch auf beiden Seiten 3 m Breite Fuß- und Radwege unter die Gleise zu führen und eine Hof- bzw. Garagenzufahrt für alle Anlieger zu ermöglichen.
150 m lang ist die Strecke von der Einfahrt zur Kulturhalle bis zur ehemaligen Post (Weru). Der Abstand vom Seitz-Haus zum gegenüberliegenden Haus beträgt 9 m, der vom Hunkel bis zum Eckhaus Hermann-Ehlers-Str. 10 m. Was heißt das im Klartext: Wenn wir hier eine Unterführung für den Kfz-Verkehr bauen, werden die Straße Am Rosengarten und die Hermann-Ehlers-Straße zwangsläufig zu Sackgassen ohne Wendehammer (Beim Rosengarten könnte man über eine Nutzung des Fuß- und Radweges von P&R-Parkplatz nachdenken). Es wäre eine reine Unterführung für den Kfz-Verkehr, für eine gleichzeitige Unterführung für Radfahrer und Fußgänger gäbe es definitiv keinen Platz. Für das Hunkel-Haus, dessen Nachbarhaus sowie die Häuser links und rechts vom Goofie gäbe es keine Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück mehr.
Fazit: Eine Unterführung ist nur realisierbar, wenn man neben den beiden Häusern, die man schon besitzt, auch noch die beiden anderen (inkl. Apothekenhaus) auf der Nordseite des Bahnübergangs käuft und abreißt. Das gleiche gilt für das Eckhaus Rosengarten/Dieburger Str. sowie das Hunkelhaus und dessen Nachbarhaus. Es würden die 9 Hunkel-Parkplätze wegfallen, Goofy wäre nicht mehr von der Dieburger Str. aus erreichbar.
Das ist mir alles ein bisschen too much. Ohne den Erwerb dieser 5 Grundstücke und den Abriss der Gebäude geht es nicht, daher ist das in meinen Augen ein Hirngespinst, dass man nicht weiter verfolgen sollte. Vielmehr sollte man sich darauf konzentrieren, endlich mit der Bahn zu der Übereinkunft zu kommen, die Technik so umzubauen, dass sich die Schrankenschließzeiten halbieren und die Ober-Röder nicht länger warten müssen als z.B. die Heusenstammer, die sich ja auch gegen eine Unterführung entschieden hatten – völlig zu Recht!
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?