OASE. Zusammenfassung

Zusammenfassung

OASE.
Ein Musterbeispiel dafür,
was man als Stadt so alles falsch machen kann.

2020


Vergnügungssteuersatzung

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MAGISTRAT. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark

Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat die Stadtverordne­tenversammlung am 20. März 2020 die Satzung über die Erhebung einer Ver­gnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark beschlossen.

Gemäß § 2 dieser Satzung unterliegt die Durchführung von Veranstaltungen mit Ver­gnügungen besonderen Art (in der Satzung aufgeführt) der Besteuerung. Die Steuer wird gemäß § 4 nach der Größe der Veranstaltungsfläche und Anzahl der Veranstal­tungstage erhoben.

Aufgrund der für die Betreiber von entsprechenden Vergnügungsstätten derzeit un­klaren Einnahmesituation wird empfohlen, die Umsetzung der Besteuerung um ein Jahr zu schieben und die Satzung erst am 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Durch diese Maßnahme soll den Betreibern Planungssicherheit und damit verbunden eine sozialverträgliche Lösung gewährt werden.

In dem beigefügten Entwurf der Aufhebungssatzung wird die Umsetzung der derzeitigen Satzung rückwirkend zum 1. Juli 2020 außer Kraft gesetzt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversamlung der Stadt Rödermakt beschließt den beigefügten Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungs­steuer im Gebiet der Stadt Rödermark. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

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FDP-Fraktion: Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung

Sachverhalt/Begründung:
Bereits vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 zur Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ hat die FDP mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese im Ergebnis zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Stadt führen wird, sondern vielmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Betriebsaufgabe und damit verbunden auch spürbare Einnahmeausfälle für diverse andere Gewerbetreibende in Rödermark bedeuten bzw. nach sich ziehen wird. Die FDP hat hierzu unter anderem am 08.03.2020 ein zweiseitiges Schreiben mit ausführlichen sowie umfassenden Hintergrundinformationen zur geplanten Vergnügungssteuer per E-Mail an den Bürgermeister, die Erste Stadträtin sowie zugleich alle Fraktionsvorsitzenden gesandt. Trotzdem wurde die Einführung einer Vergnügungssteuer mehrheitlich von CDU, AL/Grüne und SPD am 20.03.2020 beschlossen. Diese trat sodann am 01.07.2020 in Kraft.

Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark – Vergnügungssteuersatzung“ (VO/0040/20) vom 20.03.2020 wird aufgehoben.
2. Die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark –Vergnügungssteuersatzung“ vom 01.07.2020 wird gemäß dem nachstehenden Entwurf aufgehoben:
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?