Zusammenfassung
OASE.
Ein Musterbeispiel dafür,
was man als Stadt so alles falsch machen kann.
2020
Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat die Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark beschlossen.
Gemäß § 2 dieser Satzung unterliegt die Durchführung von Veranstaltungen mit Vergnügungen besonderen Art (in der Satzung aufgeführt) der Besteuerung. Die Steuer wird gemäß § 4 nach der Größe der Veranstaltungsfläche und Anzahl der Veranstaltungstage erhoben.
Aufgrund der für die Betreiber von entsprechenden Vergnügungsstätten derzeit unklaren Einnahmesituation wird empfohlen, die Umsetzung der Besteuerung um ein Jahr zu schieben und die Satzung erst am 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.
Durch diese Maßnahme soll den Betreibern Planungssicherheit und damit verbunden eine sozialverträgliche Lösung gewährt werden.
In dem beigefügten Entwurf der Aufhebungssatzung wird die Umsetzung der derzeitigen Satzung rückwirkend zum 1. Juli 2020 außer Kraft gesetzt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversamlung der Stadt Rödermakt beschließt den beigefügten Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF
Sachverhalt/Begründung:
Bereits vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 zur Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ hat die FDP mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese im Ergebnis zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Stadt führen wird, sondern vielmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Betriebsaufgabe und damit verbunden auch spürbare Einnahmeausfälle für diverse andere Gewerbetreibende in Rödermark bedeuten bzw. nach sich ziehen wird. Die FDP hat hierzu unter anderem am 08.03.2020 ein zweiseitiges Schreiben mit ausführlichen sowie umfassenden Hintergrundinformationen zur geplanten Vergnügungssteuer per E-Mail an den Bürgermeister, die Erste Stadträtin sowie zugleich alle Fraktionsvorsitzenden gesandt. Trotzdem wurde die Einführung einer Vergnügungssteuer mehrheitlich von CDU, AL/Grüne und SPD am 20.03.2020 beschlossen. Diese trat sodann am 01.07.2020 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark – Vergnügungssteuersatzung“ (VO/0040/20) vom 20.03.2020 wird aufgehoben.
2. Die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark –Vergnügungssteuersatzung“ vom 01.07.2020 wird gemäß dem nachstehenden Entwurf aufgehoben:
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF
» 01.05.2022 Wiedereröffnung der OASE
» 08.2020 Kommemtar auf der Facebook-Seite der Stadt
» Weitere Unternehmen, die an der OASE verdienen.
» Niederschrift Stavo 20.03.2020
» Vergnügungssteuersatzung
» 26.09.2020 Neues von der OASE. Man konnte sich wohl nicht eingen.
» 15.09.2020 Von der Stadtverordnetenversammlung 15.09.2020
» 27.08.2020 Vergnügungssteuer. Stadt vertagt Steuerpläne
» 26.08.2020 Gibt es Hoffnung für die OASE?
» 18.08.2020 AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“
» 17.08.2020 Sommertour/Sommerfest der FDP Rödermark
» 12.08.2020 Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“.
» 12.08.2020 Düstere Wolken über der „Oase“
» 12.08.2020 Der Besitzer spricht von einer „politischen Hinrichtung“.
» 11.08.2020 Leserbrief zur Schließung der OASE
» 09.08.2020 VIDEO. Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch.
» 24.03.2020 FDP Rödermark zum Doppelhaushalt 2020/2021
» 19.03.2020 Vergnügungssteuer. Vertreibung eines Unternehmens?
» 17.03.2020 Neue „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!
2019
» 26.01.2019 Die Nachbarn stört das nicht
2009
» 29.12.2009 Lassen Sie uns über Eifersucht reden
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?