Grandiose Koalition

In Arbeit ———————————————-

In Arbeit ———————————————-

Koalition
CDU und AL/Die Grünen in der
Legislaturperiode 2021 – 2026

Der von den Bürgern der Stadt gewählte Bürgermeister, der mit seiner Verwaltung dafür zu sorgen hat, dass die von der Koalitionären beschlossenen Aufträge an die Verwaltung auch abgearbeitete werden, stellt die CDU.

Alter Wein in neuen Schäuchen.
Die neue Koalition beginnt direkt bei der ersten Stavo damit, den geschlossenen Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Der Blick darauf, ob neue Anträge nicht bereits in irgendeiner Form sinngemäß aktiv (aber unbeachtet) vorhanden sind und es nur einen Hinweis darauf bedarf, scheint verstellt zu sein.
Stavo = Stadtverordnetenversammlung

Berechnende Wirkung der Antragsteller für die Öffentlichkeit?
Die tun was!
Wirksamer als ein kurzer Hinweis auf bereits bestehendes zu lenken, ist ein neuer Antrag. Mit einem kurzen Hinweis darauf, dass die Verwaltung bereits beschlossenen doch einfach umsetzen soll, kommt man nicht in die Presse. Es besteht auch die Gefahr für die Koalition, dass der Bürger sich bei einem Hinweis auf 2009 bzw. 2012 fragen könnte „warum habt ihr, die Koalition, nicht dafür gesorgt, dass die Verwaltung das in vergangenen 10 Jahren (Verwaltungschef in dieser Zeit von AL/Die Grünen, CDU) nicht umgesetzt hat?

Überlastung der Verwaltung durch neue Aufträge?
Des Öfteren konnte man vom Bürgermeister die mahnenden Worte hören, die auf eine mögliche Überlastung der Verwaltung hinweisen, die neue Aufträge mit sich bringen. Der Hinweis, dass evtl. neues Personal erforderlich ist, folgte.

Gewissen Umstände machen es unumgänglich, dass sich die Verwaltung neuen Aufgaben annehmen muss. Um nur zwei Beispiele zu nennen. Vorkehrungen, die zu treffen sind, die von einem Starkregen ausgehen können. Investitionsprogramme vom Land/Bund, die es der Stadt ermöglichen, Zuschüsse für bestimmte Aufgaben zu erhalten. All das bindet in der Verwaltung Arbeitskräfte, um, a) den Antrag zur Förderung auszuarbeiten und b) im Falle einer Zusage folgt die Umsetzung. Die anstehenden großen geförderten Projekte sind zurzeit Stadtumbau, Stadtgrün sowie die Ortsumgehung Urberach.

Was ich überhaupt nicht mehr verstehe, ist die Vorgehensweise der personell neu zusammengesetzte Koalition. Das soll nicht bedeuten, dass ich die vorher vollumfänglich verstanden habe. Z. B. der Umgang mit ansiedlungswilligen Verbrauchermärkten (EDEKA, REWE …)


Hier jetzt ein Teil der bisher erteilten Aufträge,
die wohl wegen der Erwähnung im Koalitionsvertrag gestellt wurden.


Einzelhandeslkonzept Rödermark
Einzelhandeslkonzept Rödermark

Einzelhandelskonzept
Siehe auch: Koalitionsvertrag Einzelhandelskonzept


Gibt es bereits 2x. Aus den bestehenden Konzepten sind keine Umsetzungen erkennbar.
Für die beiden vorhandenen Konzepte wurden mehr als 100.000,00 gezahlt.

Langfassung Einzelhandelskonzept

In den vergangenen 12 Jahren, in der hauptsächlich eine Koalition aus CDU und AL/Die Grünen den Takt vorgaben, wurde ein Einzelhandelskonzepte und eine Fortschreibung für sehr viel Geld in Auftrag gegeben. Genau diese Koalition hat nun die Erstellung einer weiteren Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beschlossen.
Gut: man könnte sagen, „die Ortskerne gleichen -Geisterstädte- und könnten ein neues Konzept vertragen“.
Man muss bedenken. Das vorliegende Einzelhandelskonzepte (2009) sowie der ersten Fortschschreibung (2016) kann ich keinen Punkt entnehmen, den man von der Verwaltung zur Umsetzung aufgegriffen hat.
Das Hauptproblem sind wohl in Rödermark die sterbende Ortskerne. Sind die durch eweiter Fortschreibungen des Einzelhandelskonzeptes lösbar? Eine neue Fortschreibung wird nichts neues bringen können zu dem was a) bereits geschrieben wurde und b) einem der gesunde Menschenverstand sagt.
Hat man dann einmal Investoren, die auf verfügbaren und baureifen Grundstück einen neuen Verbrauchermarkt installieren wollen, gibt es bisher nur ablehnende Bescheide.

Wenn die erneute Fortschreibung dann mal da ist, wird es Fraktionen geben, die ein Auge darauf werfen, ob es dem neuen Konzept so ergehen wird wie den Vorgängern. Bestellt- -Vorgetragen-, -ins Regal gestellt-.

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Klimaschutzkonzept
Klimaschutzkonzept

Klima-Vorbehalt. Antrag Seite 9
Siehe auch: Koalitionsvertrag Klima-Vorbehalt

2012.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das vorliegende Klimaschutzkonzept als Grundlage des zukünftigen Handelns der Stadt Rödermark.
Siehe
Dem Antrag haben alle Fraktionen zugestimmt. Siehe hier ab Seite 7

Damit ist zum Klima-Vorbehalt schon 2012 alles schriftlich festgelegt und die weitere Vorgehensweise der Stadtverordneten bei klimarelevanten Anträgen geregelt. Alle weiteren Anträge zu Klima wären eine Erinnerung an die auferlegte Selbstverpflichtung.

Antrag aus meiner Sicht überflüssig! Man hätte ganz einfach sagen sollen „Ab sofort halten wir uns daran, was wir schon 2012 ins Klimaschutzkonzept geschrieben habenSiehe


Langfassung Klima-Vorbehalt

Ich will im Folgenden nicht sagen, dass irgendetwas an der Rede von Frau Kümmel Anlass zur Beanstandung gibt. Was zur Antragseinbringung gesagt wurde, dürften wohl auch allgemeine Zustimmung erhalten.

Ich halte den neuen Auftrag an die Verwaltung für überflüssig.
Sinngemäß alles bereits seit 2012 im Klimaschutzkonzept enthalten. Einschließlich die Selbstverpflichtung der Stadtverordneten, das Klimaschutzkonzept als Grundlage für Handeln zu betrachten. Einzig der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung, die entsprechende Anträge zweifelsfrei auf -Klimafolgen- zu bewerten hat, ist neu.
Der neue Auftrag bedeutet wohl bei ernsthafter Umsetzung einen Aufwand, der wohl mit vorhandenem Personal kaum zu leisten ist sowie extreme Verzögerungen bei Anträgen.
Aus dem Beschluss – „alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Quelle: Seite 9“ – ergibt sich in den Fällen, sofern man das Vorhaben Klima-Vorbehalt in aller Ernsthaftigkeit umgesetzt wissen will, dass nun eine Stelle (?neu zu besetzen?) in der Verwaltung betroffene Anträge unzweifelhaft zu bewerten hat.

Abarbeiten der gestellten Anträge.
Zurzeit sieht es so aus, dass alle Anträge in der Regel 3 1/2 Wochen vor einer Stadtverordnetenversammlung eingereicht sein müssen. Zwischen der Einreichfrist und der Stadtverordnetenversammlung werden die Anträge in drei Ausschusssitzungen beraten. Zu Beginn der Ausschussrunde (FSIK, BUSE und HFuW. Beispiel) müsste dann ja wohl für betroffene Anträge auch die Ausarbeitung (Klimafolgen) der Verwaltung vorliegen. Ganz unabhängig davon, ob der begutachtete Antrag später in der Stadtverordnetenversammlung seine Zustimmung erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Antrag mit einem –klimarelevanten Vorhaben– es nach der Einreichung zeitlich auch in die dann folgende Stadtverordnetenversammlung schaffen wird. Mit enormer Verzögerung muss man wohl rechnen. Hinzu kommt noch das Ärgernis, dass ein Antrag von der Verwaltung mühsam auf Klimafolgen bewertet wurde und letztendlich von der Mehrheit der Stadtverordneten in der Stavo abgelehnt wird. Und in der Verwaltung Frust „mal wieder für den Papierkorb gearbeitet.“

Klima-Vorbehalt. Wie ist das eigentlich zu verstehen?
Ein Beispiel führte auf der Stadtverordnetenversammlung Herr Spieß (CDU) auf (Siehe unter der Überschrift: Wie weit wird man den Bogen »Klima-Vorbehalt« spannen?
Aus Sicht »Klima-Vorbehalt« dürfte der Antrag -Fußgängerunterführung- Bahnübergang Ober-Roden überhaupt nicht gestellt werden. Es sei denn, Bequemlichkeit schlägt Klima-Vorbehalt.

Wenn die Vorstellungen der Koalition nach dem Geist des neuen Beschlusses (Klima-Vorbehalt Seite 9) umgesetzt werden, wird die Umsetzung der Anträge nicht mehr mit einem Bummelzug zu vergleichen sein. Die Postkutsche würde besser passen. Viele Anträge müssten – wegen Klimavorbehalte – von der Verwaltung begutachtet werden und mit einer entsprechenden Bemerkung (?Ampel?) den Stadtverordneten vor der Abstimmung zur Verfügung stehen. Es gab schon die ersten Hinweise – dafür wird neues Personal benötigt -.

Im Klimaschutzkonzept (Seite 123) wurde die Maßnahmen schon vorgeschlagen, die in der Rede zum Antrag von AL/Die Grünen erwähnt wurden. [..] Auch die energetische Sanierung von kommunalen Liegenschaften ist ein wichtiger Baustein für mehr Klimaschutz. [..] Quelle
Was sagt uns der Sanierungsfahrplan zur energegetischen Sanierung kommunaler Gebäude aus dem Klimaschutzkonzept von 2012?
Die Koalition aus CDU und AL/Die Grünen hatten 9 Jahre Zeit, diesen Sanierungsfahrplan zu erstellen.
Gibt es einen Masterplan bzw. Sanierungsfahrplan?
Wenn ja, was wurde umgesetzt?
Klimaschutzkonzepts Seite 123 [..]Diese Maßnahme beinhaltet ein Gesamtkonzept zur deutlichen CO₂-Einsparung -Einsparung im Bereich der kommunalen Liegenschaften. Dazu soll ein Sanierungsfahrplan für die kommunalen Gebäude erstellt und konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. [..]

Weiterhin wurde in der Rede zur Antragseinbringung erwähnt, dass Rödermark seit 2009 dem Bündnis „100 Kommunen für den Klimaschutz“ angehört. Inzwischen sind es 316 hessische Kommunen.
Im Klimaschutzkonzept kann man dazu auf Seite 19 lesen: „[..]Die Stadt Rödermark ist als Mitglied im Klimabündnis und als einer der Erstunterzeichner der hessischen Charta „100 Kommunen für den Klimaschutz“ eine Selbstverpflichtung eingegangen, zukünftig die CO₂-Einsparung -Emissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen sowie verstärkt Erneuerbare Energien einzusetzen.[..]

Klimawerkstatt, Klimaschutzwerkstatt und die zwei Arbeitsgruppen
War da in 2012 nicht die Rede von »Die Verstetigung und Diskussion der Ideen aus der Klimaschutzwerkstatt wird nun in zwei Arbeitsgruppen mit engagierten Bürgern und Vertretern aller Interessensverbände fortgesetzt.» und weiter »Die erste Arbeitsgruppe wird sich dabei auf das Thema Gebäude und Wirtschaft konzentrieren. Die zweite Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Schwerpunkten Bewusstsein, Konsum und Verkehr.»
Da in dem Papier Verstetigung steht, nehme ich an, dass es diese Arbeitsgruppen noch gibt. Insbesondere dürften die Grünen ein Auge darauf geworfen haben, dass die Aussagen aus dem Papier nicht eine einmalige Veranstaltung bleibt. Die Klimawerkstatt wurde auch im Klimaschutzkonzept thematisiert.

Kennen die Bürger die Angebote, die von der Stadt bereits angeboten werden?
Z. B. bietet die Stadt den Bürgern an, die Stromfresser im privaten Haushalten mittels eines, von der Stadt zur Ausleihe angebotenen Strommessgerät, zu lokalisieren. Sehen Sie sich die Informationen zu Klimaschutz einmal auf der Webseite Rödermark.de an.

Ausschüsse für:
FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur
BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
HFuW. HauptFinanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

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» Klimavorbehalt. AL/Die Grünen Rödermark – Katja Kümmel
» Klimavorbehalt. FWR – Peter Schröder