Grundsteuerreform / Grundsteuerbremse

Aktuelles zur Grundsteuerreform (Bund der Steuerzahler)


Grundsteuerbremse in Rödermark von AL/Die Grunen und CDU torpediert.

Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler:
„Hebesatz Grundsteuer“
Vorlage: FFW/0068/15
Nach der Begründung des Antrages durch Herrn Dr. Werner und den Stellungnahmen der Fraktionen sowie Bürgermeister Kern lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:
100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C
A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)
B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)
C = Grundsteuerhebesatz B.
Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.
Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die
Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.
Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.
Quelle: Niederschrift Stavo 19.05.2015


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Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)