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27.02.2020 Blätterrunde. Fragen/Antworten.
» Beantwortung Fragen der FWR zum Haushalt 2020-2021.
» Beantwortung Fragen der SPD zum Haushalt 2020-2021.
» Beantwortung Fragen der FDP zum Haushalt 2020-2021.
» Gewerbesteuer zur Antwort der FDP zum Haushalt 2020-2021.
» Antworten zu Fragen von Hernn Spieß zum Haushalt 2020-2021.
…… Zu Fragen von H. Spieß. Man hat sich vertan.
Änderung/Ergänzungen Stavo 24.03.2020
» Haushaltssatzung
» Stellenplan
» Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)
» Änderung Investitionen
» Änderung Ergebnishaushalt
» Ergänzende Unterlagen zum Haushaltsplan 2020/2021
Haushaltsanträge
» Hier der Haushaltsantrag der FDP Rödermark
Pressemeldung der FWR mit der zum Haushalt 2020/2021 geplanten, aber nicht gehaltenen Haushaltsrede von Peter Schröder.
Heute Abend (Anm. 20.03.2020) tritt die Stadtverordnetenversammlung Rödermark unter ungewöhnlichen Bedingungen in der Kulturhalle Rödermark zusammen um über den Haushaltsplan für die Jahre 2020/21 abzustimmen. Es wird weder eine Debatte geben noch werden Haushaltsreden gehalten. Wir halten es für wichtig, die Öffentlichkeit über die Haltung der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Kräfte zu unterrichten. Daher haben sich die FREIEN WÄHLER Rödermark entschlossen, die Haushaltsrede der FWR in voller Länge an die lokale Presse zu geben, mit der Bitte den Inhalt in geeigneter Weise in die Berichterstattung mit einfließen zu lassen.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
in diesen schwierigen Zeiten müssen wir alle zusammen stehen und die Krise so gut es geht meistern. Die wichtigste Stadtverordnetenversammlung des Jahres, nein sogar der nächsten zwei Jahre kann leider nicht unter normalen Bedingungen stattfinden. Daher werde ich heute schriftlich die Position der FREIEN WÄHLER zum Doppelhaushalt 2020/21 darstellen. Ich mache es heute kurz: Die FREIEN WÄHLER werden diesen Haushaltsplan ablehnen, und ich werde Ihnen auch gleich Begründungen nennen.
Unserer Stadt ist 2013 unter den Schutzschirm geschlüpft, um von den hohen Schulden wegzukommen. Der Plan, dem die FREIEN WÄHLER seinerzeit zugestimmt haben, sah erst einmal Steuererhöhungen und danach Einsparungen in fast allen Bereichen vor. Die Einsparungen wurden allerdings nicht umgesetzt. Zum Beispiel beim Personal wurde von dem damaligen Kämmerer Alexander Sturm aufgezeigt, dass von 2013 bis 2020 bis zu 34 Stellen sozialverträglich abgebaut werden könnten. Stellen, die durch Ruhestand oder Beendigung von Arbeitsverträgen frei wurden, sollten nicht sofort neu besetzt werden und gegebenenfalls wegfallen.
Was wurde davon realisiert?
Es wurde in diesen 6 Jahren nicht eine einzige Stelle abgebaut, im Gegenteil es wurden sieben zusätzliche Stellen geschaffen. Und allein in diesem Jahr sollen noch einmal 13 neue Stellen dazukommen, d.h. in einem einzigen Jahr mehr als doppelt so viele Stellen wie in den 6 Jahren zuvor. Wohl gemerkt, nur in der Verwaltung. In der Kinderbetreuung sind zusätzlich 20,5 neue Stellen eingeplant.
Uns ist natürlich klar, dass wir mehr Personal in den Kitas benötigen, wenn diese ausgebaut werden, weil es immer mehr Kinder gibt. Aber auch hier stellt sich die Frage warum in den vergangenen Jahren im Durchschnitt weniger als 5 neue Stellen pro Jahr benötigt wurden nun aber in einem Jahr plötzlich gleich 20,5 Stellen.
Die FREIEN WÄHLER haben in den vergangenen Jahren zweimal einen Antrag gestellt, um die Prozesse der Verwaltung durch eine externe Unternehmens-Beratungsgesellschaft untersuchen zu lassen. Diese Anträge wurden jedes Mal abgelehnt. Wir haben es jetzt begrüßt, dass für den Bereich Badehaus die Organisation durch eine externe Firma untersucht wurde und die Ergebnisse erfolgreich umgesetzt wurden, womit Personal und Kosten gesenkt werden konnten.
Jetzt will die Rathausspitze diese Untersuchung, aber ohne jede vorherige Information an die Fraktionen über die Zielsetzung, auch für andere Verwaltungsteile einsetzen. So sehr wir es begrüßen, dass unsere Anregung unter dem neuen Bürgermeister doch umgesetzt wird, so ist es für uns andererseits jedoch sehr verwunderlich, dass im Vorgriff auf die Ergebnisse bereits so viele neue Stellen und damit hohe Kosten im neuen Haushalt geplant werden.
Sah der Haushaltsplan 2013 noch Personalausgaben in Höhe von 13,984 Millionen € vor, so sind es im Jahre 2020 über 21,1 Millionen € und das bedeutet eine Steigerung von über 50% seit wir mit dem Schutzschirm planen.
Wir möchten es jedoch nicht nur beim Bedauern belassen sondern aktiv mit den uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Möglichkeiten dem bequemen „Weiter so“ Einhalt gebieten: Wir haben folgerichtig einen Haushaltsantrag gestellt, in dem wir fordern erst die Ergebnisse der Organisationsuntersuchungen abzuwarten und danach über den Stellenplan zu entscheiden. Der Rödermärker Haushalt ist jetzt auf etwa 66,6 Mio € gestiegen und erreicht im nächsten Jahr 68,3 Mio €.
Wir nennen es: Den Haushalt der Bequemlichkeit.
Einsparungen tun möglicherweise weh, Einnahmen zu generieren durch Steuererhöhungen und das fehlende Geld von den Bürgern zu holen ist einfacher. Zumal bei den letzten drei Steuererhöhungen die Proteste der Bürger überschaubar waren. Mit der Vorgabe dieses Haushaltsplanes beträgt die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in nur 8 Jahren 117%, wird also weit mehr als verdoppelt (von 330 auf 715 Punkte).
Das bedeutet, wenn ich vor 8 Jahren 380 € Grundsteuer bezahlt habe dann sind es in diesem Jahr 823 €. Ich wäre sehr froh, wenn nur irgendein Teil meiner Einnahmen in ähnlicher Weise gestiegen wäre.
Aber es kommt ja noch schlimmer: Wenn jemand glaubt, wir wären jetzt für die nächsten Jahre vor weiteren Steuererhöhungen sicher, dann prognostiziere ich hier an dieser Stelle, dass wir spätestens im Jahre 2023 oder 2024 die nächste Steuererhöhung bekommen werden, wenn die Regierenden in dieser Stadt so weiter wirtschaften, d.h. beim bequemen „Weiter so“ bleiben .
Wir haben von der Kämmerin bei der Einbringung des Haushaltes kein Wort über andere Einnahmequellen für unsere Stadt gehört, sieht man einmal von den zwei neu geplanten Steuererhöhungen ab, zumal deren geplantes Aufkommen ohnehin zweifelhaft erscheint. Schaut man in unsere Nachbarkommunen, so werden dort zumindest über Neuansiedlungen von Gewerbe notwendige Einnahmen erzeugt. Rödermark hat in den vergangenen Jahren die Entwicklung verschlafen und nicht die notwendigen Schritte unternommen, um interessante Gewerbebetriebe hierher zu locken. Ganz im Gegenteil, viele Unternehmer haben Rödermark verlassen, weil sie hier nicht weiter wachsen konnten. Inzwischen hat Rödermark kein einziges Gewerbegrundstück für eine mögliche Neuansiedlung oder Erweiterung eines Unternehmens anzubieten.
Ich kann heute nicht erkennen, wie wir mit den vorgelegten Haushaltsplanungen die kommenden Jahre ohne weitere Verschuldung oder weitere Belastungen der Bürger überstehen werden.
Die Wähler sollten – bei allen Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der hoffentlich bald überwundenen Corona-Krise – bei der Kommunalwahl im kommenden Frühjahr nicht vergessen, welche Belastungen sie durch diese schwarz-grüne Koalition in den vergangenen Jahren hinnehmen mussten.
Ein weiterer Grund den Haushaltsplan abzulehnen sehen wir in der Tatsache, dass wir hier einen Doppelhaushalt beschließen sollen. In diesen unsicheren Zeiten ist es besonders schwierig für 2 Jahre im Voraus zu planen. Aber der Bürgermeister und die Koalition wollen mit der heutigen Verabschiedung ganz offensichtlich eine Haushaltsdiskussion im kommenden Wahlkampf vermeiden.
Zum Schluss hier noch einmal die wichtigsten Gründe für die Ablehnung:
- Explosionsartige Stellenplanausweitung
- Keine Sparbemühungen erkennbar
- Grundsteuer in 8 Jahren mehr als verdoppelt (117% Steigerung)
- Kein Wille zur Konsolidierung erkennbar daher
- Weitere Erhöhungen der Grundsteuer B in kommenden Jahren vorhersehbar
- Keine erkennbaren Maßnahmen zur Stärkung Rödermarks Wirtschaftskraft
Peter Schröder
Fraktionsvorsitzender. FREIE WÄHLER Rödermark
Vorbemerkung
Angesichts der gesundheitlichen Gefahren, die zurzeit von größeren Menschenansammlungen ausgehen, sprach sich die SPD Stadtverordnetenfraktion dafür aus, die Verabschiedung des Haushaltes der Stadt Rödermark – vorgesehen in der Stadtverordnetenversammlung am 24.3.2020 – zu verschieben. Doch dafür gab es erkennbar keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Daher haben sich auch die SPD Stadtverordneten bereit erklärt, in einem quasi verkürzten Verfahren die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 abzuhandeln. Eine der Festlegungen war, dass zu keinem Tagesordnungspunkt Reden gehalten werden.
Nachstehend finden sie die wesentlichen Auszüge aus der nicht gehaltenen Haushaltsrede von Norbert Schultheis, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Stadtverordnetenfraktion Rödermark.
Seit dem 10.12.2019 war es für die SPD-Stadtverordnetenfraktion ziemlich sicher, dass sie dem kommenden Haushaltsplan der Stadt nicht zustimmen würde können. An diesem Tage lehnte die schwarz-gelbe Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung den Antrag der SPD auf Gebührenfreiheit in den städtischen Kindertagesstätten ab. Die SPD-Fraktion war bereit, die Gebührenfreiheit auch in mehreren Schritten einzuführen. Doch sie scheiterte am Widerstand aller Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung. Da der Betrieb der Kitas in der Stadt eine der wesentlichen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft ist, sind die Rahmenbedingungen für den Betrieb, insbesondere die Heranziehung der Eltern zu den Kosten, auch ein wesentlicher Sachverhalt bei der Beurteilung der Finanzaufwendungen der Stadt. Eine Ablehnung des Haushaltes ist daher folgerichtig.
Für die SPD-Fraktion ist die Erledigung der Aufgabe “Betrieb von Kitas und weiteren Bildungseinrichtungen” ein Schwerpunkt ihres politischen Engagements. Denn gute Bildungschancen für alle setzen kostenlose Bildungseinrichtungen voraus. Was für die Schule selbstverständlich ist, und am Anfang ebenfalls umkämpft war, nämlich die Schulgeldfreiheit, muss auf die Bildungseinrichtung Kita ausgeweitet werden. Daher sind Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in dieser Frage so hartnäckig und wenig kompromissbereit.
Die allgemeinen Umstände, Übernahme von erheblichen Kosten durch das Land Hessen – nämlich 83,50 € pro Monat und Kind im Kitaalter und seit diesem Jahr eine Entlastung durch das sogenannte Starke-Heimat-Gesetz in nahezu gleicher Höhe wie die Kitabeiträge in der Größenordnung von 600.00 €, schaffen den Spielraum, den man nutzen könnte, um auch Eltern zu entlasten. Andere Städte in der Nachbarschaft machen es Rödermark vor. Hier fehlt nur der politische Wille es diesen Nachbarn gleichzutun.
Konsolidierungswille fehlt gänzlich
Der Haushaltsplanentwurf ist von Grund auf infiziert, weil die Kämmerin, so ihre eigenen Worte, schon relativ früh in die Verwaltung signalisiert hat, dass sie ein Millionendefizit nach den Anmeldungen aus den Fachbereichen akzeptieren werde. Dies war fahrlässig und führte zwangsläufig dazu, dass das Defizit durch eine Grundsteuererhöhung von ca. 2 Mio. € ausgeglichen werden musste. Wer so an der Steuerschraube dreht, muss eindeutig nachweisen, dass er erhebliche Konsolidierungsschritte unternommen hat. Doch diese fehlen in dieser Haushaltsvorlage vollständig.
Die Kämmerin hat in mehrfacher Hinsicht einen vollkommen falschen
strategischen Ansatz gewählt:
1. Der Kardinalfehler war das Abfragen der Ausgabenwünsche der Fachdienste bei gleichzeitigem Verzicht auf eine vollständige Korrektur der Etats als Grundlage der Haushaltsgespräche. Die dann zwangsläufig folgende „Anpassung“ der Einnahmen zum Ausgleich des Haushaltes musste dann zu automatisch höheren Steuerhebesätzen führen. Wieso haben Sie, Frau Schülner, nicht die Höhe der Einnahmen ante, also die alten Hebesätze, zur Grundlage der Gespräche gemacht und die Ausgabenwünsche diesen Einnahmen angepasst? Ich darf für Sie antworten: das hätte zu erheblichen, vielleicht auch schmerzhaften Konsolidierungsentscheidungen geführt. Stattdessen sind Sie, wie ihr Vorgänger, den einfachen Weg gegangen.
2. Wer meint, ein so großes Einnahmeloch mit der Erhöhung nur einer Steuer schließen zu können, der wird zu solchen Steigerungsraten kommen, wie sie vorgeschlagen sind.
3. Es wurde offensichtlich versäumt, interne Vorgaben zu setzen, die angesichts der Haushaltslage eigentlich unabdingbar sind:
– Vermeidung neuer, jährlich wirkender Ausgaben, wie z.B. neuer Stellen, die nicht der Erfüllung von klar definierten Rechtsansprüchen dienen,
– oder Reduzierung neuer Projekte, die die Verschuldung in die Höhe treiben,
– oder zumindest die Streckung der finanziellen Auswirkungen der Projekte über mehrere Jahre.
Wer die Personalkosten nicht stabilisieren will, wird und muss scheitern.
Da die Kommune die unterste Ebene öffentlichen Handelns darstellt, ist eine Gemeinde prinzipiell auch für alle Sachverhalte zuständig, die nicht anderweitig geregelt worden sind. Das schafft zum einen ein breites Feld des eigenen Handelns – daher ist Kommunalpolitik auch so interessant – bringt aber die Kommunalpolitik wegen ihrer “Allzuständigkeit” auch leicht in eine Schieflage.
Nämlich immer dann, wenn die Verantwortlichen nicht nach “wichtig” und “weniger wichtig” unterscheiden können oder wollen. So lassen sich dann leicht immer neue Personalwünsche begründen.
Wenn ein Feldschütz nicht reicht braucht man eben zwei, der ruhende Verkehr wird schlecht überwacht. Lösung: weitere Ordnungspolizei. Oder wer könnte nicht gut begründen, dass weitere Stellen Schulsozialarbeit eine große Hilfe für den Schulalltag bedeuten könnten.
Die Aufgaben sind im wahrsten Sinne unermesslich, die Mittel zur Bewältigung der Aufgaben aber begrenzt. Was daher zwingend erforderlich ist, ist die Personalstruktur den Einnahmen anzupassen. Mitunter ist dies nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, zeigt sich auch dann, wenn an sich wünschenswerte Leistungen eben nicht erbracht werden. Im Jahr 2019 wurden 11,5 neue Stellen und im Jahr 2020 jetzt 13,5 neue Stellen in der inneren Verwaltung geschaffen. Das sind strategisch
falsche Entscheidungen, die wie schwere Felsbrocken eine Konsolidierung des Haushaltes unmöglich machen werden.
Die Zeit der großen Würfe ist vorbei.
Analog verhält es sich mit großen Projekten, die neu in Angriff genommen werden. 1,3 Mio. € für die ersten Raten zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) sind auch dann ein ordentlicher Brocken, wenn Zweidrittel davon über Zuschüsse refinanziert werden. Dies sind Maßnahmen, die von allen begrüßt wurden, doch die finanzielle Belastung – durch das Einzelprojekt eher gering – muss auch auf Dauer und in der Summe aller Investitionen tragbar sein.
Der große Schluck aus der Pulle mit einer Steigerung der Verschuldung um 27,7% von 2019 nach 2020 und in 2021 nochmals um 8,3 % immer bezogen auf das Jahr 2019 passt nicht in die kommunale finanzielle Landschaft. Auch hier ist das Gebot der Stunde, sich zurückzunehmen, langfristig zu denken und einen höheren Eigenanteil an den Investitionen nicht nur vorzusehen, sondern dafür auch die Rücklagen zu bilden.
Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache.
Der schwarz-grün dominierte Magistrat schlägt vor, das ermittelte Defizit im Wesentlichen über eine Erhöhung der Grundsteuer aufzufangen. Er hat dazu eine Steigerung von 32% gegenüber dem Jahr 2019 ermittelt. Dies sind fast 2 Millionen Euro mehr als im Jahr 2019. In dieser Größenordnung ist es ein Gebot der Vernunft, alle Steuerarten unter dem Gesichtspunkt neu zu bewerten, welchen Beitrag sie zur Deckung des Defizits leisten können. Daher könnten die SPD-Stadtverordnete auch der Einführung einer Vergnügungssteuer und einer Wettaufwandsteuer in Rödermark zustimmen.
Es ist aber nicht nachvollziehbar, das die größte Steuereinnahmeposition für Kommunen, nämlich die Gewerbesteuer, nicht herangezogen wird, um die immensen Ausgabensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung aufzufangen. Wenn Großbetriebe in den Nachbarkommunen eigene Kindertagesstätten bauen, um ihren Belegschaftsmitgliedern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, halten wir es für gerechtfertigt, dass auch in Rödermark Gewerbe und Industrie einen eigenen Beitrag dazu leisten, diese große
gesellschaftlich Aufgabe zu stemmen. Ganz abgesehen davon, dass die gesamte Infrastruktur der Stadt auch immer Grundlage für die Aktivitäten vonHandel und Gewerbe in der Stadt sind. Eine Steigerung der Gewerbesteuer um 10%-Punkte bedeutet immerhin eine Mehreinnahme von 330 T €.
Haushalt 2020/2021 wird unter der Coronakrise zerkrümmelt.
Es gibt genügend Gründe, schon heute den vorgelegten Haushalt abzulehnen. Die aktuelle Entwicklung einer Pandemie wird aber immense Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft haben, so dass schon heute absehbar ist, dass die erwarteten Einnahmepositionen nicht realisiert werden. Ein erster Nachtragshaushalt wird sich daher nicht vermeiden lassen. Es wäre besser, den jetzigen Haushalt zurückzuziehen und ihn “coronafest” zu machen.
Da KEINE Pressemeldung hier nach der kurzen Einleitung der Verweis auf die Webseite der AL/Die Grünen.
Doppelhaushalt 2020/2021 – Stellungnahme AL / GRÜNE
Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 – TOP 10
Unsere Stadt befindet sich an einer interessanten und prägnanten Wegmarke: Nach jahrelanger Durststrecke verabschieden wir heute den ersten ausgeglichenen Haushalt nach Ende des „Schutzschirms“.
Einhergehend mit der „Finanzkrise 2008“ und der „Eurokrise 2009“ waren alle öffentlichen Haushalte in enorme Schieflage geraten – so auch die Rödermärker Finanzsituation. Nicht unerwähnt bleiben sollen aber auch finanzpolitische Hypotheken aus der Vergangenheit, welche die Handelnden nicht zu verantworten hatten, aber trotzdem lösen mussten.[..]
Lesen Sie weiter bei AL/Die Grünen
Pressemeldung der FDP Rödermark zum
Doppelhaushalt 2020-2021 der Stadt Rödermark
Vorbemerkung
Dieses schriftliche Statement der FDP Fraktion Rödermark ersetzt (in stark gekürzter Fassung) die normalerweise übliche, gesprochene aber aus aktuellem Anlass („Corona“) nicht gehaltene Haushaltsrede der FDP Fraktion zur diesjährigen Haushaltsberatung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise fand die diesjährige Haushaltsberatung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020 unter ganz besonderen Umständen statt: Ohne Presse, ohne Publikum und ohne jegliche Redebeiträge der Fraktionen – also faktisch Haushaltsbeschluss, Steuererhöhung und Steuer-Neueinführungen also für die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne ganz bequem in wenigen Minuten, ohne jede kritische Aussprache und ohne jede Öffentlichkeit.
Die „gute Fee“ ist tot! FDP lehnt Geisterhaushalt von CDU und Grünen für 2020/2021 entschieden ab!
Vor einigen Jahren hat FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger im Rahmen seiner Haushaltsrede die „gute Fee“ identifiziert, die dem damaligen Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) wohl beim morgendlichen Spaziergang im Frühnebel im Urberacher Wald erschienen sein muss und ihm ohne jegliches eigenes Zutun finanzielle Mittel von Land und Bund (z.B. Konjunkturprogramme, Förderungsprogramme, Hessenkasse, Kommunaler Finanzausgleich usw.) für den Rödermärker Haushalt verlässlich ausgeschüttet hat. Auf diese Weise gelang über mehrere Jahre ohne jegliche Einsparleistung und -bemühung der kommunale Haushaltsausgleich dank der „guten Fee“. Doch Fakt ist, dass der Rödermärker Haushalt seit geraumer Zeit ein strukturelles Defizit in Höhe von gut 2 Millionen Euro (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) vor sich herschleppt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Rödermark ohne dauerhafte Finanzhilfen von Außerhalb nicht mehr wie gehabt lebensfähig ist.
Verscherbelung des Tafelsilbers
Auch die notgetriebene Verscherbelung des letzten Tafelsilbers der Stadt Rödermark durch Rückgriff auf Erträge einer kommunalen Beteiligung (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) im letzten Haushaltsjahr 2019 von Bürgermeister Roland Kern getreu dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ konnte die unausweichliche Erhöhung der Grundsteuer B (zu Lasten aller Mieter und Eigentümer) nur um ein qualvolles Haushaltsjahr in die Verantwortung seines damit gebeutelten Nachfolgers, Jörg Rotter, hinauszögern.
Missmanagement
Seit vielen Jahren lebt die Stadt Rödermark spürbar über Ihre Verhältnisse: Beispielsweise wurde mit der baulichen „Revitalisierung“ des Badehauses in Urberach das angebliche Ziel verfolgt, den jährlichen Zuschuss der Stadt Rödermark für das neue „Badehaus“ (Schwimmbereich) auf 300.000 € zu deckeln. Der neue Saunabereich sollte sich betriebswirtschaftlich dabei selber finanziell tragen. Dieser fromme Wunsch der Stadt hat über lange Jahre aber nicht funktioniert – die FDP hat dies kontinuierlich so postuliert. Stattdessen wurde das jährliche Defizit des Badehauses je nach Bedarf und Laune jeweils in den Bade- und/oder Saunabereich des Badehauses gerechnet und über die jährliche Verlustabdeckung der Kommunalen Betriebe Rödermark stillschweigend erledigt. Im Ergebnis kostete das Badehaus – genau wie von der FDP Fraktion so schon immer vorausgesagt – die Stadt Rödermark über viele Jahre eine gute Millionen Euro per anno. Auch die aktuell wohl gut funktionierende Kooperation mit dem privaten Saunabetreiber ändert leider nichts an dieser vorherigen, vieljährigen Misswirtschaft durch die Stadt Rödermark. Dies ist leider nur ein kleines Beispiel für das eklatante, unterjährige Missmanagement der Stadt Rödermark.
Not gegen Elend
Es ist klar erkennbar, dass die Aufstellung des Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark zwischen den beiden hauptamtlichen Dezernenten (Bürgermeister und Erste Stadträtin) ein Diskurs zwischen „Not und Elend“ gewesen ist. Dies ändert jedoch aus Sicht der FDP Fraktion nichts an der Tatsache, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark keinerlei sichtbare Bemühungen zum dauerhaften „Schritt-für-Schritt“ Abbau des genannten strukturellen Defizits des Haushaltes der Stadt Rödermark aufzeigt. Hier wurden reichlich Chancen und Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung von Bürgermeister und Kämmerin außer Acht gelassen oder aus purer Bequemlichkeit versäumt.
Saftige Steuererhöhung zu Lasten der Bürger/-innen
Stattdessen dürfen, vielmehr: müssen, nun die Bürger/-innen in Rödermark mittels der saftigen Erhöhung der „Grundsteuer B“ die bittere Suppe des kommunalen Missmanagements auslöffeln. Wenn die Stadt Rödermark also ihre jährlichen Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt, passt sie einfach flugs ihre Einnahmen (heißt: Griff ins Portemonnaie der Bürger/-innen über die Grundsteuer) den Ausgaben an. Wirklich sehr bequem, wenn man bedenkt, dass jede/-r Bürger/-in demgegenüber die Ausgaben immer den Einnahmen anpassen muss.
Konnexitätsprinzip: KLAGT es endlich ein!
Mehrfach wurde von der Kämmerin (Andrea Schülner, AL/Grüne) darauf hingewiesen (siehe u.a. Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020), dass Bundes- und Landespolitik es in der Vergangenheit versäumt haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind. Dieses einfache Wehklagen trifft im Kreis der versierten Kommunalpolitiker auf offene Ohren, allerdings hilft es außer dem Effekt einer kurzfristigen Nebelkerze praktisch in der Sache nicht weiter. Vor gut 7 Jahren erging das kommunal vielzitierte „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofes betreffend die Finanzverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie. Seitdem wurden trotzdem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen von Land und Bund gesetzlich „herunterdelegiert“, ohne dass eine entsprechende und zugleich korrespondierende finanzielle Erstattung (Stichwort: „Konnexitätsprinzip“) etabliert wurde. Es ist daher auch in Rödermark aus Sicht der FDP nunmehr endlich an der Zeit, sich nicht nur ständig und zugleich aber praktisch folgenlos über eine fehlende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land und zu beklagen, sondern diese schnellstmöglich gerichtlich einzuklagen! Was das „Alsfeld Urteil“ in 2013 war, sollte Rödermark schnellstmöglich auch herbeiführen. Klagen jetzt (!) fordert die FDP Fraktion den Magistrat auf!
Kontraproduktive „Vergnügungssteuer“
Es werden von CDU und AL/Grüne hektische und unlogische Notmaßnahmen beschlossen, die bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses wirkungslos und sogar komplett kontraproduktiv sind: Gegen die Stimmen der Opposition wird von CDU und AL/Grüne die Einführung einer „Vergnügungssteuer“ beschlossen, die zwar formalrechtlich korrekt ist, aber im Ergebnis komplett kontraproduktiv sein wird: Statt einer Mehreinnahme von Steuern wird diese neue Steuer genau das Gegenteil bewirken: Es wird sehr voraussichtlich ein Betrieb schließen müssen und die an ihn betrieblich gekoppelten weiteren Betriebe werden spürbare Umsatzverluste erleiden müssen. Statt neuer Steuereinnahmen wird Rödermark durch diese neue Vergnügungssteuer im Ergebnis also finanzielle Verluste (Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil) erleiden, anstatt neue Einnahmen dadurch zu generieren. „Opposition ist Scheiße“ sagte Franz Müntefering (SPD) vor einer Weile – vor diesem Hintergrund mehr als zurecht: Die FDP hat durch intensivste Recherche und ausführlichem Gespräch mit dem Betreiber der „Oase“ aufgezeigt und dargelegt, dass die nunmehr von CDU und AL/Grüne durchgepeitschte „Vergnügungssteuer“ für Rödermark keineswegs einen finanziellen Vorteil bewirken, sondern vielmehr einen spürbaren finanziellen Nachteil mit sich bringen wird. Trotzdem haben CDU und AL/Grüne diese neue Steuer ohne nachzudenken und jegliche Reflexion wortlos durchgewinkt. Es zeigt sich also, dass CDU und AL/Grüne diese neue Vergnügungssteuer keinesfalls zur realistischen Konsolidierung des Doppelhaushalt 2020/2021 durchgepeitscht haben, sondern diese nur zum rein kosmetischen Haushaltsbeschluss zur Rettung über die Kommunalwahl 2021 beschlossen haben.
Fazit/Corona
So schlimm es auch ist, die aktuelle Corona-Krise hat es CDU und AL/Grüne ermöglicht, den Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark inklusive einer deftigen Steuererhöhung (Grundsteuer „B“) sowie der Einführung neuer Steuern (z.B. „Vergnügungssteuer“) ohne jede Öffentlichkeit, ohne Anwesenheit der Presse und ohne jegliche Aussprache im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 wortlos durchzuwinken. Weiterhin ist zum jetzigen Zeitpunkt schon absehbar, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise der von CDU und Al/Grüne durchgewinkte Doppelhaushalt ein reiner Geisterhaushalt ist, der das Papier auf dem er ausgedruckt wurde nicht wert ist: Stichworte: Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteil, usw.
Natürlich müssen wir allesamt und solidarisch in Rödermark die aktuelle Coronoa-Pandemie ernst nehmen und dürfen die Augen davor nicht verschließen. Was nunmehr aber passiert ist, dass ein Doppelhaushalt inklusive Steuererhöhung und Einführung einer neuen Steuer komplett abseits der Öffentlichkeit ohne Aussprache durchgewinkt wurde. Ja, wir haben derzeit unstrittig eine sehr angespannte Lage, aber das jetzt ist wirklich zu bequem, wie die Koalition nun aus der Haushaltsberatung inkl. Steuererhöhung rauskommt. Und im nächsten Jahr – vor der Wahl – gibt‘s gar keine Haushaltsberatung mehr; die nächste Haushaltsrede voraussichtlich also im späten Winter 2021 …
⇒ ⇒ Fakt:
Die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne in Rödermark hat mit dem Beschluss dieses Doppelhaushaltes 2020/2021 eine reguläre und öffentliche Haushaltsberatung vor der turnusmäßigen Kommunalwahl im März 2021 taktisch clever unterbunden. Die schon vor der aktuellen Conrona-Krise klar absehbare Substanz- und Haltlosigkeit des nun beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark wird logischerweise dazu führen, dass ganz kurz nach der Kommunalwahl im März 2021 das ganz dicke Ende für die Bürger/-innen in Rödermark in Form einer weiteren kräftigen Erhöhung der Grundsteuer „B“ und voraussichtlich dazu auch noch die Erhöhung der Gewerbesteuer kommen wird …
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.