Höhergruppierung Erzieher

Hätte ich fast vergessen. Da gab es doch am 15.11.2016 eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Offenbach zu der angeblich zugesagten Höhergruppierung der Erzieher(innen) in Rödermark? Hier die Zusammenfassung.

Man hört nur Bruchstücke zu dem Ausgang dieser Verhandlung. Aber das, was man hört, hört sich nicht gut/nicht gut an.
Es kommt auf den Standpunkt an. Aus Sicht der Klagenden könnte es sich gut anhören.

Aus der Stavo vom 8.12.2016
Die gute Fee hat wieder zugeschlagen.
Kurz vor der Stadtverordnetenversammlung (Sitzungstag 2) wurde ein Papier mit einer frohen Botschaft der guten Fee verteilt. Rödermark zahlt 340.000,00 Euro weniger an Kreis-/ Schulumlage. Davon können nun 300.000,00 Euro in das Budget „4.1 Kinder“ mit der Bemerkung „Aufhebung der Personalkosten-Reduzierung Kita“ aufgenommen werden.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark

Heute vor dem Arbeitsgericht. Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark
 

Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011
Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011

Klage gegen die Stadt Rödermark. Eingruppierung der Erzieher. Heute Gütetermin.

Die Bürger von Rödermark können sich tierisch freuen. Bei dem heutigen Gütetermin wurde eine der Klagen gegen die Stadt Rödermark zurückgezogen. Damit bleiben den Bürgern zunächst die hohen Kosten für die Höhergruppierung der Erzieher erspart. Die Eltern der Kindergartenkinder zahlen weiterhin 1% zusätzlich für nicht eingehaltene außertarifliche Versprechungen des hauptamtlichen Magistrats.

Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: Bürgerinformatinssystem

Die Erzieher werden sich, wenn die noch anhängende Klage ähnlich ausgeht, mit der jetzigen Eingruppierung zufrieden geben müssen.

Ablauf. Gefühlte 15 Minuten einschl. einer Unterbrechung
Die Richterin versuchte den Sachverhalt zu erklären, der gleich darauf vom Rechtsanwalt des Klägers richtig gestellt werden musste.

Den von der Stadt, Rechtsanwalt und Bürgermeister, vorgetragenen Argumente konnte ich inhaltlich nicht nachvollziehen. Stichwortartig. Es fielen Sätze (sinngem.) wie: „Man hat doch Zulagen gezahlt. — Es gibt doch Leistungsprämie. — Die Stadt hat wie andere Städte auch kein Geld — Tätigkeitsmerkmale — usw. usw.–“ Ich bekomme schon beim Schreiben wieder Puls.

Oder konnte/durfte man wegen der Tätigkeitsmerkmale eine Höhergruppierung von Anfang an nicht realisieren?

Angesprochen wurde auch aus dem Vertrag mit dem Erzieher der §4. Gut wäre es den, Vertrag und damit auch den §4 zu kennen. Evtl. erscheint dann ja alles in einem etwas anderem Licht.

Klage wurde zurückgezogen.

Mit der Erfahrung von heute würde ich mich niemals einem Rechtsvertreter von Verdi anvertrauen.

Fazit:
Nach meinem Verständnis zu Recht, Gesetz und gemachte Zusagen der Obrigkeit hat heute die Ungerechtigkeit einen Sieg errungen. Ein Schlag ins Gesicht für die Stadtverordneten, die der Höhergruppierung zum Haushaltsjahr 2015 zugestimmt haben (TOP 10.1). Auch im Haushaltsplan wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, die Erzieher (S6) werden im Haushaltsjahr 2015 höher eingruppiert. Planstellen nach S6 sind nicht mehr aufgeführt. Den Angaben im Stellenplan nach ist die Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015-2016 für ALLE Erzieher (S6) eingearbeitet. Höhergruppiert nach S8 und nicht in die ähnlich lautende S8a oder S8b.

In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
 
Siehe auch
» 18.07.2016 Teminvorschau. Arbeitsgericht Offenbach
» 19.07.2016 Anderer Kläger. Erster Gütetermin.
» 22.06.2016 -Goldener Pinsel- für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» 19.12.2013 Kita-Gebühr steigt Jahr für Jahr


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Magistrat Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung verlieren?

Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung vor dem hauptamtlichen Magistrat der Stadt Rödermark verlieren?

Am 6.7.2016 in der Frankfurter Rundschau

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[..]Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert. Die Stadt habe vielmehr persönliche Zulagen bezahlt – das Ganze sei also Freiwilligkeit. Quelle: fr-Rundschau

Was steht eigentlich im Stellenplan? So wie ich das erkennen kann KEIN Erzieher mehr in der S6. Alle in der S8.

Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016, Seite 66
Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016. Seite 66

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Na das ist ja man nett gewesen von Herrn Rotter. Er hat die Ausschüsse informiert. Die wissen jetzt was. Hat er es auch den Eltern und Erziehern mitgeteilt? Was ist mit dem 1% der Gebührenerhöhung? Die Höhergruppierung ist NICHT erfolgt. Müssen nicht jetzt z.B. ab 2017 die Gebühren gesenkt werden? Ist die Stadtverordnetenversammlung nicht letztendlich dem von Herrn Rotter vorgeschlagenen Antrag gefolgt? Haben nicht die Stadtverordneten bis zuletzt gedacht – die Erzieher werden nach S8 eingruppiert? Hat nicht die Koalition den Antrag für eine Höhergruppierung nach S8 im Zusammenhang mit der Erhöhung der KiGa/KiTa Gebühren beschlossen?

Wissen Sie was, Herr Rotter den Eltern schriftlich mitgeteilt hat?

Höhergruppierung der Erzieher
Höhergruppierung der Erzieher

Brief an die Eltern Seite1 und Seite2

Sprach BM Roland Kern nicht in einem Video (hier das Video) nicht auch von einer Höhergruppierung?

Die Zwischenlösung, bezahlen nach S8 bis der Haushalt genehmigt wird (Aussage BM im Video), erfolgte exakt nach den Regel des Tarifvertrags.

Antrag zur Zurücknahme
Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass ich mittlerweile halbwegs in der Lage bin, Anträge zu lesen und zu bewerten. Und was da in dem Antrag der Verwaltung „Zurücknahme der gewährten persönlichen Zulagen“ ist aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf dem der Antrag geschrieben steht. Wäre es ein Antrag der Opposition gewesen, die Rede von Herrn Michael Gensert hätte ich gerne gehört.
Ob dieser Antrag überhaupt in die Stavo gehört, sei einmal dahingestellt. Sehen wir uns die Begründung an.
Die Begründung in dem Antrag.
Gründe:
1. Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Richtig. Man hatte ja noch nicht, so wie vereinbart, die Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gruppe S8 eingruppiert.
Man darf es nicht „übertarifliche Leistung“ nennen, sondern nur als „Zwischenlösung“ bis der Haushalt genehmigt ist. Danach sollte dann die Höhergruppierung erfolgen, die man nicht als „übertariflich“ bezeichnen darf.
So ist es auch in dem Video zu hören.

2. Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Was soll der Hinweis auf Schutzschirmvertrag. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden. Mail von H. Baron

3. Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Ist doch wohl völlig klar. Herrn Rotter ist doch bekannt gewesen, dass die Erzieher, die er in die S8 eingruppieren will, nicht die Tätigkeitsmerkmale der S8ler besitzen. Aber die Tätigkeitsmerkmale haben bei der Höhergruppierung KEINE Rolle gespielt. Die Eingruppierung sollte ausschl. den Zweck erfüllen, für Rödermark neue Erzieher zu gewinnen bzw. zur Qualitätssicherung. Der Arbeitgeber hat gewollt, dass der Arbeitnehmer in eine andere Gehaltsgruppe aufsteigt. Unabhängig davon, ob seine Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Gruppe entsprechen. Ich denke, Juristen sprechen dann von ei­ner kon­sti­tu­ti­ven Eingruppierung. Aber, ob es dann alles so ist, kann man erst dann genau beurteilen, wenn man den Arbeitsvertrag vorliegen hat. Anzeichen dafür, dass auch im Arbeitsvertrag die Höhergruppierung aufgeführt ist, kann man dem Bericht der SPD zur Stavo entnehmen. .
Anschreiben an die Eltern mit Hinweis auf Höhergruppierung

4. Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Hmm, die „Sonderregelung“ war ja eigentlich die, dass man Erzieher nach S8 eingruppiert. S8 ist richtig, da es am 1.1.2015 die neue Bezeichnung S8b noch nicht gab. Aber, ob man die vorerst gescheiterte Höhergruppierung als „übertarifliche Sonderregelung“ bezeichnen kann/darf, wage ich zu bezweifeln. Werden Mitarbeiter einer Gruppe zugeordnet, ist das doch keine „übertarifliche Sonderregelung“; oder?

5. Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Was bedeutet eine „erneute übertarifliche …… ist nicht finanzierbar“. Wer redet von übertarifliche Bezahlung. Man hat von der Stadt Rödermark eine klare Begründung für die Eingruppierung genannt. Was bitte ist daran übertariflich? Die Erzieher hätten sich ab dem 1.1.2015 OHNE JEGLICHE ZULAGEN in der ordentlichen Gehaltsgruppe S8 (heute S8b) befinden MÜSSEN.

6. Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nicht bevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Oh Gott. Die Erkenntnis kommt aber recht spät. Hätte dieser Gedenke nicht schon dem Ersten Stadtrat, Herrn Rotter beschäftigen müssen? Aber nochmal, reden wir hier wirklich von einer – übertariflichen Bezahlung?

7. Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.
Klar. Die Anzeichen dafür gab es. Aber wenn einer „Gewerkschaft spielt“ und es besser machen will als die Profis, dann hat er auch die Konsequenzen zu tragen.

Schon bemerkenswert, wie gebetsmühlenartig das Wort „übertariflich“ herhalten muss.
Hier die umfangreiche Sammlung zu dem Thema Höhergruppierung der Erzieher.

Interessant ist auch, weder die CDU noch die AL/Die Grünen sind mit irgendeinem aufmunternden Artikel dabei. Ihre Entscheidung, die mit Mehrheit der Koalition beschlossen wurde und 2 1/2 Jahre später wieder eingesammelt wurde, hätte doch eine Erklärung verdient.
Unterstützung für die eigenen Parteimitglieder sieht anders aus. Oder, …………… die können nichts aufmunterndes Schreiben, weil denen nichts einfällt.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Gerichtstermin Erzieher / Stadt Rödermark

Gerichtstermin. Eine Erzieherin / Stadt Rödermark.
19.07.2016 Gütetermin.

» Ein Kompromiss oder eine Einigung gab es nicht bzw. fand nicht statt.
» Man hat sich vertagt.

Man konnte den Wortbeiträgen der Verhandlung, bis auf die des Vorsitzenden, schlecht folgen. Der heutige Sitzungssaal befand sich direkt an der Straßenseite und der Verkehrslärm machte ein Zuhören nicht gerade einfach. Das Sahnehäubchen waren dann die vorbeifahrenden Polizeifahrzeuge mit Martinshorn.

Es könnte jetzt einer auf die Idee kommen und sagen: „Der Kalle hört nicht nur beim Arbeitsgericht schlecht, auch bei Ausschusssitzungen und der Stavo hat er das Problem“ Okay, angekommen. Aber es waren wirklich die starken Außengeräusche und die Rechtsanwälte saßen mit dem Rücken zu den Besuchern. Die Reden erfolgten ohne Mikrofon.


Kläger anwesend: die Klägerin, RA
Beklagte anwesend: BM Kern, H. Biehn, RA
Zuhörer: 5

Der Vorsitzende Richter zu BM Kern: „Selten, dass ein Bürgermeister persönlich erscheint
Für mich ein Zeichen, wie ernst die Stadt die anhängenden Verfahren (Siehe hier weiteren Termin) zur Höhergruppierung der Erzieher nimmt.

Zunächst hatte ich den Eindruck, bei der Klägerin ging es darum, die Höhergruppierung nach S8b zu erwirken, weil ihre persönlichen Tätigkeitsmerkmale der S8 (S8b) entsprechen würden. Im Verlauf wurde mir klar, es geht doch wohl mehr um die vom Magistrat versprochene Höhergruppierung nach S8, die nach heutigem Stand in die S8b mündet.

Die Frage vom Vorsitzenden an den RA der Klägerin „ist eine Einigung möglich“ sah man vom Rechtsanwalt nur Achselzucken. „Man kann sich nicht einigen, da kein Vorschlag vorliegt.

Die Frage wurde an die Stadt weitergeleitet.
Die Stadt ist sehr eingeschränkt in allen Vergleichsfragen. Eindeutig steht hier wohl das fehlende Geld im Vordergrund. Die Stadt hat mit 200.000,00 Euro Kosten für die Höhergruppierung gerechnet. Man argumentierte auch, „von dem Ergebnis des später abgeschlossenen Tarifvertrags konnten wir nichts wissen“. Die Gehaltskosten wären, wenn man der Höhergruppierung stattgegeben hätte, nach der Tarifverhandlung mit Verdi auf 500.000,00 Euro (200.000+300.000) explodiert. Dem Vorsitzenden wurde jetzt auch klar, hier geht es nicht nur um die heutige Klägerin, sondern im Grundsatz für alle in der ehemaligen S6 beschäftigten Erzieher der Stadt Rödermark.

Man hat sich vertagt (Oktober,November)

Ende der Verhandlung nach gefühlten 20 Minuten


Folgendes kann nicht irgendeiner getätigten Aussage zugeordnet werden, sondern gibt den Sinn verschiedener Äußerungen während bzw. nach der Verhandlung wieder.

Man sollte sich nicht täuschen lassen. Durch eine ähnliche Namensgebung könnte man auf die Idee kommen, die Erzieher befinden sich doch jetzt in der S8. Weit gefehlt. Es handelt sich NUR um Bezeichnungen. Einfach ausgedrückt. Die S6ler befinden sich weiterhin in der S6, die sich nun S8a nennt.

„Man konnte nicht wissen, wie eine Tarifverhandlung enden wird.“ Vor kommenden Tarifverhandlungen kennt man selten den Abschluss. Von kommenden Tarifverhandlungen hat man aber wissen MÜSSEN, wenn man sich in Tarifverhandlungen einmischen will. Wird jetzt darüber geweint (oh Gott, wie sollen wir das Ganze bezahlen) bestätigt, Herr Rotter hätten die Finger davon lassen MÜSSEN. Warnungen gab es genügend im Vorfeld. Aber man wusste es ja besser.

Erwähnt wurde auch, dass man die Erzieher nach S8 bezahlt hat (gewährte Zulagen) . Bei diesen Zulagen hat man sich exakt an die Tarifvorgaben einer Höhergruppierung gehalten. Dadurch gab es auch die Abstufungen innerhalb der neuen Gruppe. Mehr Geld gab es aber selbst nach einer Abstufung. Ein ganz klares Zeichen für die ErzieherNoch gibt es nur mehr Geld und wenn der Haushalt dann genehmigt ist, kommt das Finale. Aus der Zulage wird dann die neue Eingruppierung.“ (Siehe Video.BM Kern bestätigt die beschlossene Höhergruppierung )

Ich würde mich freuen, wenn die Stadt den endgültigen Prozess gewinnen wird und die Erzieher in der S8a bleiben. Damit erspare ich mir, der keine Kinder bzw. Enkel mehr im Kindergarten hat, die bei einem Gewinn der Erzieher notwendige Grundsteuer B Erhöhung um x-Prozentpunkte mehr als vermutlich eh geplant. Man wird sicherlich nicht die gesamten 500.000.00 (sind nur der Anfang) über eine Erhöhung der Kindergartengebühr eintreiben. Denken wir mal an so 20% Erhöhung.

Aber so kann es nicht sein. Man darf sich nicht über einen Gewinn der Stadt freuen. Die Erzieher können doch nichts dafür, wenn sich ein ……. Stadtrat in die ureigensten Aufgaben der Gewerkschaften einmischt und den Erziehern außerhalb ordentlicher Tarifverhandlungen ein Angebot macht und sinngemäß zum Ausdruck bringt: „Ihr bekommt mehr Geld. Eure Arbeit wird mit einer Höhergruppierung belohnt“ (Siehe Video). Die Erzieher hätten sich völlig abnormal verhalten, wenn sie das Angebot abgelehnt hätten. Wie die Stadt diesen Betrag im Haushalt bereitstellt, soll nicht deren Aufgabe sein. Das MUSS der Magistrat wissen. Und wenn Herr Rotter die Folgeparameter nicht beachtet hat oder ihm der Weitblick fehlt, was zukünftige Tarifverhandlungen bringen könnten/werden, kann man das doch nicht den Erziehern vorwerfen.

Zu bedenken sei auch, durch das Versprechen und dem Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung, die Erzieher in eine höher Gruppe einzugruppieren, könnte weitreichende Folgen für einzelne Erzieher gehabt haben. Ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere (bestimmte) Stadt, in der man schon bei der Einstellung als S6ler in die Gruppe S8 gekommen wäre, wurde zurückgestellt. Durch den Stadtverordnetenbeschluss und das für fast jedes so auszulegende Versprechen des Magistrats „in Rödermark wird für alle S6 Mitarbeiter ab 1.1.2015 die Höhergruppierung nach S8 erfolgen“ konnte man ja auch in Rödermark bleiben. Und was ist jetzt?
Ich finde für ein solches Vorgehen des Magistrats und der Koalition CDU/Al die Grünen im Duden nur ein Wort.

Lesen Sie den Artikel
Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig“ bei der FDP Rödermark.
Lesenswert und aufschlussreich. So arbeitet die Koalition aus CDU und AL/Die Grünen.

Siehe auch
» 12.09.2016 Gütetermin. Zweiter Kläger.
» Wer hat uns verraten? …… Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa
» Teminvorschau. Arbeitsgericht Offenbach Erzieher Höhergruppierung


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)