FDP Rödermark informiert. Reform der Grundsteuer beschlossen.

FDP Rödermark informiert.

FDP Rödermark informiert
FDP Rödermark informiert

Reform der Grundsteuer beschlossen
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Reform der Grundsteuer beschlossen. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung verabschiedete der Ausschuss insgesamt drei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Refomvorhabens. Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, was vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.

Für die Öffnungsklausel verabschiedete der Ausschuss den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b (19/11084). Mit der Änderung soll zudem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert werden. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. AfD-Fraktion und Fraktion Die Linke lehnten ab.

Außerdem stimmte der Ausschuss dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085) in geänderter Fassung zu. Danach soll für die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der regelmäßig festgestellten Bodenrichtwerte ermittelt werden. Ist das Grundstück bebaut, werden außerdem Erträge wie Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks typisierend angenommen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach den neuen Bewertungsregeln ist der 1. Januar 2022 vorgesehen. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können.

Mit einem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass es für Länder, die die Öffnungsklausel nutzen und ein anderes Bewertungsverfahren nutzen wollen, nicht zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs kommt und die Grundsteuer nicht einmal nach dem bundesweiten Modell und ein weiteres Mal nach dem landeseigenen Modell berechnet werden muss. „Dies gilt auch insofern, als gesonderte Erklärungspflichten für die Steuerpflichtigen nicht entstehen dürfen“, heißt es in dem Antrag. Auch die Bundesregierung versicherte in der Sitzung, dass zusammen mit den Ländern sichergestellt werden soll, „dass auch in Zukunft kein Steuerbürger zwei Steuererklärungen für die Erhebung der Grundsteuer abgeben muss“.

Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmte neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. AfD- und FDP-Fraktion waren dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zuletzt beschloss der Finanzausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen sowie mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD- und FDP-Fraktion den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086). Städte und Gemeinden sollen dadurch die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten (Grundsteuer C). Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD durchgesetzten Änderungsantrag wurde der Anwendungsbereich der Grundsteuer C noch ausgeweitet.

In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, sie hätte sich auch ein wertunabhängiges Modell vorstellen können. Aber auch das jetzt beschlossene Modell werde für verfassungskonform gehalten. Die für die Kommunen sehr wichtige Einnahmequelle in Höhe von jährlich rund 15 Milliarden Euro werde gesichert. Die Öffnungsklausel für die Länder sei ein „kluger Kompromiss“. Die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung der Festlegung auf ein wertabhängiges Modell und die Sicherstellung der Grundsteuereinnahmen für die Kommunen. „Einer großen Zahl von Bürgermeistern und Ratsmitgliedern fällt jetzt ein Stein vom Herzen“, stellt die SPD-Fraktion fest. Die gefundenen Kriterien könnten auch zur Vereinfachung beitragen. Man werde sehen, ob andere Modelle einfacher seien. Der Zeithorizont bis zur Umsetzung bis zum Ende des Jahres 2024 sei ausreichend.

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als „Torso“ und sprach von einem „Grundsteuer-Wiederbelebungsversuch“ und „palliativer Gesetzgebung“. Es gebe systematische Mängel, die einfach nicht reparabel seien.

Die FDP-Fraktion erklärte, die Umsetzung des Gesetzes werde für die Verwaltung eine „mehr als sportliche Aufgabe“. Das wertabhängige Modell lehne sie weiter ab, weil es einen „Steuererhöhungs-Automatismus“ bedeute. Begrüßt wurde die Klarstellung, dass es für die Bürger in Ländern, die Öffnungsklausel nutzen wollten, keine Pflicht zur Abgabe von zwei Grundsteuererklärungen geben werde.

Die Linksfraktion betonte dagegen die Bedeutung des wertabhängigen Modells. Die Grundsteuer müsse als wichtige Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben. Der bürokratische Mehraufwand sei eine Folge der Länderöffnungsklausel, die von der Linksfraktion abgelehnt wird. Besonders wichtig sei auch, dass jetzt über die neue Grundsteuer C baureife Grundstücke mobilisiert werden könnten. Bedauert wurde, dass für die Mieterinnen und Mieter nichts erreicht worden sei, denn die Grundsteuer könne weiterhin umgelegt werden.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Länderöffnungsklausel als nicht sinnvoll. Sie begrüßte das gefundene wertabhängige Modell und betonte die Bedeutung der Grundsteuer C.

Erkenntnisse aus vielen offenen Fraktionssitzungen

Erkenntnisse aus vielen offenen Fraktionssitzungen, Stavo und Ausschusssitzungen.

Gut informiert sein.
Gut informiert sein.

Offene Fraktionssitzungen (Bürgerfraktionen) dürften für viele Bürger gehaltvoller sein, als manch eine Stadtverordnetenversammlung oder Ausschusssitzung. Über die anstehenden Themen zu kommenden Sitzungen der Stadtverordneten wird man vollumfänglich informiert. Nachfragen sind erwünscht und üblich. Von den Ergebnissen der Ausschusssitzung berichtet meistens das teilnehmende Fraktionsmitglied.
Bei Stadtverordnetenversammlungen wird immer wieder einmal auf Tischvorlagen verwiesen, die natürlich den Zuhörern nicht vorgelegt werden. Wie kann man da den dann folgenden Diskussionen noch folgen? Falsche Rückschlüsse sind vorprogrammiert.

Festzustellen ist auch, dass aus diesen offenen Fraktionssitzungen heraus Anfragen oder sogar Anträge erwachsen können, die es dann auch auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung schaffen. Interessant auch, es können sogar Anträge oder Anfragen sein, die nicht unbedingt ins Bild der einreichenden Fraktion passen. Wenn es den Gästen am Herzen liegt, springt man auch mal über seinen eigenen Schatten.

Dass bei einer offenen Fraktionssitzung selbstverständlich die Position des Gastgebers im Vordergrund steht, muss jedem klar sein. Ist aber weniger schlimm. Bei den vielen Sitzungen, die ich bisher besucht habe, ist es nicht einmal versucht worden, einem Besucher/Gast seinen Standpunkt auszureden bzw. nahegelegt worden, der Partei des Gastgebers beizutreten. Der Gast ist schließlich da, um sich zu informieren und nicht um sich reformieren zu lassen.

Es gibt aber auch Probleme (da spreche ich das von Frau H. an), die sehr schwer zu beantworten sind und eine gewisse Zeit benötigen. Aber vergessen oder verschleppt wird bestimmt nichts. Man hat eine andere Arbeitsweise als; nun ja.

Die Bürgerfraktionen wünschen sich natürlich einen hohen Gästeanteil an ihren offenen Fraktionssitzungen. Man muss sich zu den eigenen Besucherzahlen die Zahlen vor Augen halten, die das höchste Gremium einer Stadt zu verzeichnen hat.
Stadtverordnetenversammlungen:
» 19.02.2019 13 Besucher
» 20.02.2019 2 Besucher
» 02.04.2019 15 Besucher
» 03.09.2019 11 Besucher
Die Besucherzahlen von zwei Stadtverordnetenversammlungen haben naturgemäß komplett andere Besucherzahlen.
» 20.06.2019 63 Besucher Stadtratswahl.
» 26.06.2019 550 Akteure/Besucher Verabschiedung/Einführung BM in der Kulturhalle.

Stadtverordnetenversammlung
» Infos zur Stavo am 15.10.2019

FDP spricht sich für umfangreiche steuerliche Entlastungvon Familien aus.

FDP-Vorstoß für die Familien
Finanzen/Antrag

Bundestag
Bundestag

Die FDP-Fraktion hat sich für eine umfangreiche steuerliche Entlastung von Familien ausgesprochen. In einem Antrag (19/13461) heißt es, Familien hätten hohe finanzielle Lasten zu tragen. Das deutsche Steuerrecht spiegele dies an vielen Stellen jedoch nicht wider. Viele Regelungen würden Eltern sogar benachteiligen. Darüber hinaus seien viele Kinder- und Familienpauschalen seit Jahren nicht mehr angehoben worden. Es habe häufig nicht einmal einen Inflationsausgleich gegeben.

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FDP hakt nach. Müssen Fördergelder zurückgezahlt werden?

Sachstand Babenhäuser Straße
Sachstand Babenhäuser Straße

Pressemeldung FDP Rödermark
FDP hakt nach: Muss Rödermark Fördergelder für die Sanierung der
Babenhäuser Straße an das Land Hessen zurückzahlen?

Vor rund 15 Jahren wurden drei wichtige Straßen in Rödermark grundhaft saniert: Die Odenwaldstraße und die Babenhäuser Straße in Ober-Roden und die Freiherr-vom-Stein-Straße in Urberach. Da es sich um wichtige innerörtliche Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen handelt, beantragte Rödermark damals Zuschüsse vom Land, die auch genehmigt wurden. Später beanstandete der Hessische Rechnungshof die drei Straßen in Rödermark, da die Stadt die Förderrichtlinien nicht eingehalten hat. Förderfähig sind nur Sanierungen wichtiger innerörtlicher Zufahrts- und Durchfahrtsstraßen, für die dann prinzipiell aber auch gelten muss: es handelt sich um Vorfahrtstraßen, auf denen Tempo 50 gilt. Der Rechnungshof drohte der Stadt Rödermark damit, Zuschüsse zur Sanierung in Höhe von 1,2 Mio. € zurückzufordern. Daher machte die Stadt die Odenwaldstraße und die Freiherr-vom-Stein-Straße wieder zu Vorfahrtstraßen und baute auch die Tempo 30- bzw. Zone 30-Schilder ab. Nach einigem Hin-und-Her konnte man am 01.12.2016 in der Online-Ausgabe der Offenbach Post lesen, dass die Stadt im Falle der Babenhäuser Straße nun doch an der alten und heute noch aktuellen Regelung (30er-Zone und rechts-vor-links) festhalten und es ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will.

„Die FDP-Fraktion Rödermark ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass die gegenwärtige Verkehrsregelung in der Babenhäuser Straße die einzig sinnvolle ist, ist aber mit der Informationspolitik der Stadt zu diesem Thema sehr unzufrieden“, teilt FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit: „Zur Causa ‚Rückforderung des Landeszuschuss zur Babenhäuser Straße’ haben wir bereits mehrfach offizielle Anfragen gestellt und nicht zuletzt wegen der finanziellen Brisanz der Sache um eine regelmäßige sowie unaufgeforderte Unterrichtung der politischen Gremien über den jeweils aktuellen Sachstand gebeten. Leider und völlig unverständlicherweise ist der Magistrat dem bisher nicht nachgekommen“. „Die FDP möchte daher aktuell vom Magistrat wissen“, so Tobias Kruger abschließend, „wie der aktuelle, praktische und vor allem juristische Sachstand bei der Babenhäuser Straße in Bezug auf die Rückforderung der Zuschüsse des Landes Hessen ist, mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) mit aktuellem (10/2019) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen Rödermark zu rechnen hat und wann mit einer abschließenden und verbindlichen Entscheidung in der Sache zu rechnen ist“.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.